Aufwertung mit der EC-Karte

Bei der Aufwertung der UdS-Karte mit Ihrer EC-Karte handelt es sich um das ELV (Elektronisches Lastschrift Verfahren). Hierbei ist es nicht unüblich und durchaus zulässig, ohne PIN-Abfrage und Unterschrift zu zahlen. Die in den Aufwertern installierten so genannten POS-Terminals haben immer eine Tastatur, auch wenn Sie diese im vorliegenden Fall nicht nutzen können bzw. brauchen.

Wir haben uns für dieses Verfahren entschieden, da bei jeder PIN-Abfrage eine Verbindung zur Bank hergestellt werden muss. Durch diese Verbindungen entstehen Einwahlgebühren. Des Weiteren erhöht sich der Preis jeder einzelnen Transaktion um fast das doppelte. Das würde die Gesamtkosten erheblich erhöhen, und wir müssten diese Kosten auf die einzelnen Kunden umlegen. Das möchte das Studierendenwerk seinen Kunden ersparen und trägt die jetzt im Offlinebetrieb anfallenden Kosten selbst.

Dort, wo Sie mit Unterschrift zahlen, willigen Sie in die folgenden Ermächtigungen ein:

1. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug

Ich ermächtige hiermit das umseitig genannte Unternehmen, umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichnete Konto durch Lastschrift einzuziehen.

2. Ermächtigung zur Adressweitergabe

Ich ermächtige mein Kreditinstitut unwiderruflich, das durch die umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem Unternehmen auf Aufforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit das Unternehmen seinen Anspruch gegen mich geltend machen kann.

Da Sie beim Aufladen der UdS-Card keine Unterschift leisten müssen, bestehen auch keine der damit üblicherweise einhergehenden Ermächtigungen. Des Weiteren ist das Studierendenwerk eine soziale Einrichtung von Studenten für Studenten und geht davon aus, dass zunächst einmal keine Betrugsabsicht vorliegt. Der ggf. unrechtmäßig abbuchbare Betrag beträgt max. 50 Euro und kann auch nur bei der Universität und beim Studierendenwerk ausgegeben werden. Im Bedarfsfalle ist eine Rückverfolgung möglich, mit der festgestellt werden kann, welche UdS-Karte mit welcher EC-Karte aufgewertet wurde.

Im Übrigen gilt:

Bei Verlust einer Bankkarte sollte diese unmittelbar bei der Bank oder durch den Zentralen Sperrannahmedienst (Tel.: 0180/5021021) gesperrt werden. Dann kann vom Konto nicht mehr abgebucht werden. Dem rechtmäßigen Karteninhaber kann dadurch kein Schaden entstehen.

Weitere Fragen zur Aufwertung beantwortet das Studierendenwerk Saarland, welches Betreiber der Geräte und des Clearingverfahrens ist.

Ansprechpartner: T. Molitor (t.molitor(at)stw-saarland.de), App. 0681/302-2836.