SPB 5: Deutsches- und Internationales Informations- und Medienrecht
In der Wissens- und Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts haben die Unternehmen der Internetökonomie die klassischen Industriekonzerne als wertvollste börsennotierte Unternehmen abgelöst. Daten, Informationen, Wissen und Kommunikation sind die entsprechenden Schlagworte. Der Schwerpunktbereich 5 "Deutsches und Internationales Informations- und Medienrecht" nimmt diese Entwicklung auf und soll einen ersten Einblick in eine Reihe unterschiedlicher Rechtsmaterien bieten, die sich um diese Begriffe drehen (s.u.). Dabei wird das "Neuland" von dem bereits bekannten Pflichtfachstoff ausgehend betreten, da die behandelten Rechtsgebiete eine starke Verankerung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht aufweisen. Zudem sind sie alle in hohem Maße unionsrechtlich beeinflusst, weshalb auch das Europarecht eine wichtige Rolle spielt. Die Studierenden können also auf Bekanntem aufbauen und somit zugleich ihr Wissen aus dem Pflichtstoff des staatlichen Teils des Staatsexamens vertiefen und sich neue Rechtsmaterien erschließen.
Die im SPB 5 behandelte Rechtsgebiete sind aufgrund des rasanten technologischen Wandels besonders dynamisch und viele Fragen sind politisch heftig umstritten. Als Beispiele aus den letzten Jahren und den verschiedenen Vorlesungen seien hier nur die Diskussionen um Upload-Filter zum Schutz des Urheberrechts, eine medienrechtliche Regulierung der Tätigkeit von Youtubern, die datenschutzkonforme Gestaltung der Corona-Warn-App oder ganz allgemein das Netzwerkdurchsetzungsgesetz genannt.
Für das Studium im Schwerpunktbereich 5 heißt das zum einen, dass im Zentrum nicht vergängliche Detailkenntnisse, sondern die Vermittlung von Strukturwissen steht. Zum anderen werden viele der behandelten Themen auch wissenschaftlich intensiv diskutiert, weshalb sich der SPB 5 besonders gut eignet, um erste Einblicke in das rechtswissenschaftliche Arbeiten zu erlangen und auf diese Weise einen ersten Schritt zu einer Promotion im Bereich des Informations- und Medienrechts zu gehen. Während der staatliche Teil des Staatsexamens ganz auf die Falllösung zugeschnitten ist, soll das SPB-5-Studium auch die Gelegenheit bieten, aktuelle Fragen des Informations- und Medienrechts gemeinsam zu diskutieren. Zugleich weisen die im Schwerpunktbereich behandelten Rechtsgebiete aber auch eine hohe praktische Relevanz auf. Die Studierenden des SPB 5 erhalten einen breiten Überblick über zentrale Rechtsgebiete der Informations- und Kommunikationstechnologie und erlangen auf diese Weise eine fachliche Spezialisierung, die vor allem in den rechtsberatenden Berufen, aber auch in der Verwaltung und Justiz von Vorteil ist.
Das SPB-Studium umfasst die folgenden Veranstaltungen:
Im Wintersemester
- Presse- und Rundfunkrecht (2 SWS)
- Datenschutzrecht (2 SWS)
- Urheberrecht (2 SWS)
- Seminar (2 SWS) [optional im WS oder im SS]
Im Sommersemester
- Öffentliches Informationsrecht (2 SWS)
- Vertiefung im privaten Medienrecht (2 SWS)
- Seminar (2 SWS) [optional im WS oder im SS]
Die Schwerpunktbereichsprüfung im SPB 5 besteht ab dem WS 2024/2025 aus einer dreistündigen Klausur, einer mündlichen Prüfung sowie einer im Rahmen eines Seminars zu erstellende Seminararbeit plus Seminarvortrag. Das Seminar kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester besucht werden. Zur Vorbereitung auf die Seminararbeit, die Teil der Schwerpunktbereichsprüfung ist, besteht die Möglichkeit, in einem vorhergehenden Seminar eine Kurz-Seminararbeit zu Übungszwecken zu schreiben. Über Details hierzu wird in einer Informationsveranstaltung zu Beginn jedes Semesters informiert, in der auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung besteht.