Habilitation & apl Professur

Habilitation

Ziel des Habilitationsverfahrens ist der Nachweis der Befähigung zur dauernden selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Voraussetzungen für die Feststellung der Lehrbefähigung sind pädagogische Eignung aufgrund selbständig erbrachter Leistungen in der akademischen Lehre und die Befähigung zu selbständiger Forschung aufgrund einer Habilitationsschrift oder einer Mehrzahl von Publikationen (kumulative Habilitationsschrift). Dem/der Habilitierten wird von der Medizinischen Fakultät die Bezeichnung "Privatdozent" / "Privatdozentin" verliehen.

Habilitationsordnung Leitlinien Antragsstellung Evaluation

Forms Vorlage

Die Vorlage sollte unverändert übernommen werden, darf aber gerne durch spezifische Fragen ergänzt werden. 
Fragen zum Praktikum, dürfen bei Vorlesungsformaten entfernt werden.

apl Professur

Die Bezeichnung "Außerplanmäßige Professorin"/ "Außerplanmäßiger Professor" kann durch den Präsidenten der Universität an Personen verliehen werden, die aufgrund der Lehrbefähigung (Habilitation) die Lehrbefugnis (venia legendi) verliehen bekommen und in Forschung und Lehre nachweislich hervorragende Leistungen erbracht haben.

 

Das Verfahren zur Ernennung zur Außerplanmäßige Professorin/ zum Außerplanmäßigen Professor wird in den vom Erweiterten Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes verabschiedeten Leitlinien geregelt.

News

Kontakt Habilitation

Dekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
N.N.
Geb. 15
66421 Homburg

Tel.: 06841 16-26005
habilitation(at)uks.eu

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr