Anerkennung von Leistungen
Kompetenzen, die Sie in einem früheren Studium erworben haben, können - wenn kein wesentlicher Unterschied besteht - in Ihrem aktuellen Studiengang anerkannt werden.
Es ist hierbei notwendig, dass Sie beim Bachelor- und Master-Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Sie erhalten das dementsprechende Formular am Infopoint der Fakultätsverwaltung in Gebäude A5 4 (Eingang gegenüber dem Musiksaal).
Das Team des Studienbüros beantwortet gerne Ihre Fragen zum Thema Anerkennung von Leistungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst nach Immatrikulation möglich ist und Anträge erst nach Antragsstellung geprüft werden können.
Bei Anerkennungsfragen in Lehramtsstudiengänge wenden Sie sich bitte an das ZPL.
Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge (ZPL)
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an:
studienbuero-p(at)uni-saarland.de
Bitte senden Sie Ihre Anfragen ausschließlich von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse (Ihre Kennung@stud.uni-saarland.de).
Postanschrift
Universität des Saarlandes
Philosophische Fakultät
Studienbüro der Philosophischen Fakultät
Campus A 5 4
66123 Saarbrücken
Verantwortlich für die Inhalte dieses Webangebots und des Instagramkanals des Studienbüros
Anne Müller-Leist, M.A.
a.leist(at)mx.uni-saarland.de
Tel.: +49 (0) 681 / 302 – 57462
Campus A 5 4, Raum 0.20
Sprechzeit: Nach Vereinbarung