Erstellung/Änderung von Studienordnungen
Das Ziel der Philosophischen Fakultät muss es sein, Studienordnungen zu entwickeln, die höchste fachliche Kompetenz sowie wissenschaftliche Qualifikation vermitteln und gleichzeitig eine bestmögliche Studierbarkeit garantieren.
Der Bedarf an neuen Studiengängen, nebst der hierfür notwendigen Studienordnungen sowie die zeitgemäße Abänderung von bestehenden Studienordnungen, wird durch die Entwicklung der akademischen Bildung und Herausbildung neuer und immer ausdifferenzierter Bereiche des Arbeitslebens weiter voran getrieben.
Durch die Erfahrungen aus Studium und Lehre verändern sich aber auch sowohl Inhalte und Ansprüche, als auch grundlegende Ausrichtungen von Studiengängen und damit auch ihrer Studienordnungen.
Bei der Neukonzeption aber auch der Änderung von Fachprüfungsordnungen sind einige Dinge zu beachten. Einerseits müssen schlicht die Erfordernisse der hochschulischen und außerhochschulischen Praxis berücksichtigt werden. Andererseits muss am Ende des Prozesses eine zielorientierte, studierbare, den Bolognavorgaben entsprechende und juristisch relevante Studienordnung stehen.
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