Am 29. April um 19.30 Uhr findet online eine Info-Veranstaltung zum Zertifikat Betreuung statt:
Teilnahme-Link zur Online-Veranstaltung
oder unter: https://www.uni-saarland.de/veranstaltungen
Das Universitätszertifikat richtet sich an alle, die den Betreuungsberuf ergreifen wollen oder bereits in der Betreuung tätig sind, auch in Behörden oder Vereinen, und ihre Kompetenzen professionalisieren wollen.
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn Menschen etwa durch Alter, Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, und sie auch keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen für diesen Fall bestimmt haben. Die vom Gericht eingesetzten Berufsbetreuer handeln im Interesse der Betroffenen und unterstützen sie in allen Gesundheits-, Vermögens-, Rechts- und Vertragsfragen oder auch beim Umgang mit Behörden.
Angesichts des steigenden Bedarfs rechtlicher Betreuung in unserer Gesellschaft soll das Weiterbildungsangebot Fachkräfte für die Unterstützung und Betreuung von Menschen in rechtlichen, finanziellen, medizinischen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten qualifizieren.
„Uns ist es als Landesregierung ein großes Anliegen, dass auch im Saarland ein Programm für den Erhalt des verbindlichen Sachkundenachweises für neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer angeboten wird, um die Nachfrage an neuen Fachkräften unterstützen zu können. Es ist wichtig, dass interessierte Menschen das Programm neben Beruf und Familie absolvieren können“, betont der saarländische Sozialminister Dr. Magnus Jung. „Mit der Universität des Saarlandes wurde ein Partner gefunden, der ein qualitativ hochwertiges und flexibles Angebot mit anerkannten Expertinnen und Experten geschaffen hat. Die zügige Umsetzung der Einrichtung der Zertifikatsausbildung haben wir gerne mit einem Betrag von 20.000 Euro seitens des Sozialministeriums unterstützt“, erklärt Minister Jung weiter.
Seit Anfang 2023 erfordert die Berufsausübung einen Sachkundenachweis, den das Zertifikat Betreuung der Universität des Saarlandes staatlich anerkannt erfüllt. Die flexiblen Strukturen ermöglichen es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, das Programm berufsbegleitend zu absolvieren.
Die Zulassung erfordert keine Hochschulzugangsberechtigung, das Zertifikat steht allen Interessierten offen. Dies gilt auch für Privatpersonen, die eine Betreuung im privaten Umfeld übernehmen und die hierfür erforderlichen Kompetenzen erwerben möchten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.990 Euro. Das Programm kann jederzeit begonnen werden. Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. Das Studium ist als sogenanntes Blended Learning konzipiert, das flexibel Selbstlernelemente mit Online- als auch Präsenzphasen kombiniert. Innovative Lehr- und Lernmaterialien stehen den Teilnehmenden in einem digitalen Lern-Management-System zur Verfügung. Dozierende sind deutschlandweit anerkannte Expertinnen und Experten aus der Praxis, darunter erfahrene Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen.
Online-Infoveranstaltung mit den Fachlichen Leitern des Zertifikats Bernd Klasen (Direktor des Amtsgerichts Homburg) und Professor Michael Anton (Universität des Saarlandes, Rechtsanwalt Saarbrücken)
Montag, 29. April 2024, 19:30 Uhr, Link zur Veranstaltung
oder unter: https://www.uni-saarland.de/veranstaltungen
Bewerbung an Programm-Managerin Christine Hauser: E-Mail: weiterbildung-recht(at)uni-saarland.de
Weitere Informationen und die Registrierung: Universitätszertifikat Betreuung | Rechtswissenschaftliche Fakultät | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de).
Fragen beantwortet:
Christine Hauser, Programm-Managerin:
Tel.: +49 (0) 681 302 3555, E-Mail: weiterbildung-recht(at)uni-saarland.de
Fachliche Leitung:
Bernd Klasen (Direktor des Amtsgerichts Homburg)
Prof. Dr. Michael Anton (Universität des Saarlandes, Rechtsanwalt Saarbrücken)