31.07.2023

Info zur geplanten Einführung elektronischer Klausuranfertigung; hier staatliche Pflichtfachprüfung

Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 JAG, § 6 Abs. 1 Satz 2 JAO besteht die Möglichkeit, dass die Aufsichtsarbeiten im Rahmen der der staatlichen Pflichtfachprüfung auch in elektronischer Form angefertigt werden.

Nachdem im August 2023 erstmalig für das zweite juristische Staatsexamen die elektronische Anfertigung der Klausuren mit großer Resonanz angeboten werden, plant das Landesprüfungsamt für Juristen, die elektronische Anfertigung der Klausuren auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung im ersten Examen zu ermöglichen. Ob dies schon für den Klausurtermin im Februar 2024 gilt, ist derzeit noch offen und wird im Herbst 2023 durch das Landesprüfungsamt bekanntgegeben.

Die Anfertigung elektronischer Klausuren soll in einer Übergangsphase auf freiwilliger Basis erfolgen, so dass auch noch die Möglichkeit eröffnet ist, die Klausuren handschriftlich abzufassen

Den Studierenden soll ab sofort die Gelegenheit gegeben werden, die elektronische Anfertigung von Examensklausuren einzuüben. Ab sofort wird daher im Examensklausurenkurs (EKK) bzw. im Ferienklausurenkurs grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, anstelle einer handschriftlich abgefassten auch eine elektronisch angefertigte Klausur zur Korrektur einzureichen.

Bitte beachten Sie ggf. die jeweiligen technischen Hinweise der Klausurersteller/innen.

Ihr Studiendekan Univ.-Prof. Dr. Christoph Sorge