An dem Kolloquium nahmen Tamar Zambakhidze (Richterin am Obersten Gerichtshof Georgiens), Natia Gudjabidze (Richterin am Obersten Gerichtshof Georgiens), Prof. Dr. Irakli Burduli, Assoz. Prof. Dr. Giorgi Rusiashvili und Prof. Dr. Bessarion Zoidze, Prof. Dr. Zurab Dzlierishvili (Richter am Obersten Gerichtshof Georgiens) von der Universität Tiflis sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana Chiusi, Christina Backes und Tilman Sutor von der Universität des Saarlandes teil.
Das allgemeine Thema des Kolloquiums war die Rechtsfortbildung im georgischen Schadensersatzrecht. Durch intensive Diskussionen zwischen den Wissenschaftlern und den Richtern des Obersten Gerichtshofs Georgiens wurden entscheidende Weichen gestellt, die eine bedeutsame Weiterentwicklung im Bereich des deliktischen Schadensersatzrechts in Georgien in Gang gesetzt haben.
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