Eröffnung des Promotionsverfahrens
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Wenn Sie Ihr Promotionsverfahren eröffnen möchten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Dissertation und zu den benötigten Unterlagen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Mit dem ausgefüllten Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens* und den verlangten Unterlagen kommen Sie dann zu uns mit Termin.
* Ihre Dissertation soll von einer/em Gutachter/in bewertet werden, die/er nicht unserer Fakultät angehört? Bitte fragen Sie im Vorfeld bei uns nach, ob uns diese/er Gutachter/in eventuell schon bekannt ist. Falls nicht, müssen Sie, zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung, ihren/seinen Lebenslauf und eine Publikationsliste einreichen.
Bitte beachten Sie: Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail) möglich!
Zertifikat über die Teilnahme an der Graduiertenschule der Fakultät
Haben Sie im Rahmen der Graduiertenschule der Fakultät zusätzliche Leistungen erbracht?
Die Teilnahme an der Graduiertenschule endet mit der Promotion und der Verleihung eines Zertifikats, welches die zusätzlich erworbenen Kompetenzen aufführt und die Teilnahm an der Graduiertenschule dokumentiert.
Dazu reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Promotion alle entsprechenden Belege im Dekanat ein.