Das Habilitationsverfahren der Fakultät NT
Schritte zur Habilitation: Vom Antrag bis zur Venia Legendi
Das Habilitationsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Annahme als Habilitand oder Habilitandin. Nach einem öffentlichen Vorstellungsvortrag, der Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Fakultät, erfolgreicher Zwischenevaluation, Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung, einem wissenschaftlichen Vortrag oder einem Lehrvortrag (oder in begründeten Fällen einem wissenschaftlichen Vortrag und einem Lehrvortrag) sowie der Antrittsvorlesung wird das Verfahren mit der Feststellung der Lehrbefähigung und der Verleihung der Lehrbefugnis (Venia Legendi) abgeschlossen.
Habilitationsordnung der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der UdS vom 14.10.2020.
Muster und Erläuterungen
- Muster Antrag auf Annahme als Habilitand oder Habilitandin gemäß § 4 Habilitationsordnung
- Muster Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 10 der Habilitationsordnung (eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und wann der Antragsteller/die Antragstellerin sich bereits einem Habilitationsverfahren unterzogen hat)
- Muster Anschreiben Zwischenevaluierung gemäß § 7
- Muster Antrag auf Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung gemäß § 8 der Habilitationsordnung
- Muster Erklärung Übereinstimmung schriftliche und elektronische Fassung sowie Zustimmung zur Plagiatsprüfung gemäß § 8
- Leitfaden Abschlussbericht
- Ergänzender Leitfaden zur HabilO: Beurteilung des Habilitationsantrags
Antrittsvorlesungen und Vorträge
Termine von Vorstellungsvorträgen, Wissenschaftlichen Vorträgen oder Antrittsvorlesungen finden Sie unter "Aktuelles".
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Katja Therre (erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag)
Tel: +49 681 302-4943
habilitationen-nt(at)uni-saarland.de und dekanat-nt(at)uni-saarland.de