Staatsexamen
Allgemeine Hinweise
Im modularisierten Staatsexamen besteht die Abschlussprüfung lediglich aus einer 40-minütigen mündlichen Prüfung, die entweder im Bereich Literatur oder im Bereich Sprache durchzuführen ist. Die mündliche Prüfung besteht aus einem etwa 20-minütigen fachwissenschaftlichen (Sprachwissenschaft) und einem etwa 20-minütigen fachdidaktischen Anteil (Sprachdidaktik). In beiden Bereichen sind jeweils 2 Prüfungsgebiete zu wählen. Da mindestens ein fachwissenschaftliches Prüfungsgebiet auch unter fachdidaktischen Fragestellungen aufbereitet werden soll, sind die fachwissenschaftlichen Themen vor den fachdidaktischen mit dem zuständigen Prüfer zu verabreden. Über die Wahlmöglichkeiten innerhalb der Sprachdidaktik wird in einem getrennten Aushang informiert. Die Modalitäten im Bereich Neuere deutsche Sprachwissenschaft (NdS) werden unten näher erläutert.
Es empfiehlt sich außerdem, vor Beginn der Staatsexamensprüfungen die entsprechenden Spezialvorlesungen besucht zu haben, da diese bereits große Bereiche der Prüfungsinhalte abdecken. Für den Prüfungsbereich B1 (siehe unten) sind das entweder die Vorlesung "Morphologie und Phonologie" oder "Syntax", für Prüfungsbereich B2 (siehe unten) die Vorlesungen "Sprache und Interpretation" oder "Sprache im Kontext".
Bei wem kann ich mich prüfen lassen?
In der Abteilung NdS stehen für das Lehramt als Prüfer Herr Prof. Dr. Ingo Reich (B2) und Herr Prof. Dr. Augustin Speyer (B1) zur Verfügung. Wer Sie prüft, richtet sich nach der Wahl Ihres fachwissenschaftlich orientierten Themas (PG1). Liegt dieses in B1, dann prüft Sie Herr Speyer. Liegt dieses in B2, dann prüft Sie Herr Reich. Das fachdidaktisch orientierte Thema (PG2) kann grundsätzlich auch aus dem anderen Bereich gewählt werden. Klären Sie aber rechtzeitig mit Ihrem Prüfer, ob er das fragliche Thema auch zu prüfen gewillt ist.
Wann muss ich meinen Prüfer kontaktieren?
Prüfungstermine sind im Frühjahr (Mai) und Herbst (November). Bitte kommen Sie mindestens 6 Monate vor ihrem geplanten Prüfungstermin in die Sprechstunde. Diese Anmeldung ersetzt nicht die Anmeldung im Prüfungsamt.
Wieviele und welche Prüfungsgebiete muss ich wählen?
Für den fachwissenschaftlichen Teil wählen Sie in der Sprachwissenschaft:
- ein rein fachwissenschaftliches Prüfungsgebiet (PG1) und
- ein weiteres fachwissenschaftliches Prüfungsgebiet unter fachdidaktischer Perspektive (PG2)
Die Prüfungsgebiete PG1 und PG2 dürfen nicht thematisch zusammenfallen.
Welche fachwissenschaftlichen Prüfungsgebiete (PG1) gibt es?
In der Abteilung NdS werden die folgenden fachwissenschaftlichen Prüfungsgebiete angeboten:
Hinweis: Mit dem Browser Safari haben Sie unter Umständen keinen Zugriff auf die hier verlinkten Literaturlisten. Bitte verwenden Sie bei Problemen einen anderen Browser.
Prüfungsbereich B1
Prüfungsbereich B2
Von diesen fachwissenschaftlichen Prüfungsgebieten ist eines zu wählen. Die Mindestanforderungen in diesem Gebiet ergeben sich aus der Literaturliste, die über die Bezeichnung des Prüfungsgebiets verlinkt ist. Weitere Literatur kann nach Absprache mit dem Prüfer dazugenommen werden. Bitte klären Sie rechtzeitig in der Sprechstunde mit Ihrem Prüfer ab, welche Bereiche er prüft.
Welche fachwissenschaftlichen Prüfungsgebiete unter fachdidaktischer Perspektive (PG2) gibt es?
In der Abteilung NdS werden die folgenden fachwissenschaftlichen Prüfungsgebiete auch unter fachdidaktischer Perspektive angeboten:
Hinweis: Mit dem Browser Safari haben Sie unter Umständen keinen Zugriff auf die hier verlinkten Literaturlisten. Bitte verwenden Sie bei Problemen einen anderen Browser.
Prüfungsbereich B1
Prüfungsbereich B2
Von diesen Prüfungsgebieten ist ebenfalls eines zu wählen, das thematisch aber nicht mit dem rein fachwissenschaftlichen Prüfungsgebiet (PG1) zusammenfallen darf. Auch hier ergeben sich die Mindestanforderungen aus der Literaturliste, die über die Bezeichnung des Prüfungsgebiets verlinkt ist. Weitere Literatur kann nach Absprache mit dem Prüfer dazugenommen werden. Im Idealfall ist PG2 aus demselben Bereich (B1 bzw. B2) gewählt wie PG1. In Absprache mit dem Prüfer kann aber auch ein Gebiet aus dem anderen Bereich gewählt werden. Die Prüfungsgebiete PG2 sind gleich benannt wie die Prüfungsgebiete PG1, ihnen liegen aber andere Literaturlisten und damit andere Mindestanforderungen zugrunde. Die Wahl der Literatur berücksichtigt, dass dieses Gebiet unter fachdidaktischer Perspektive aufzubereiten ist. Damit dies auch gelingen kann, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Prüfer im Bereich Sprachdidaktik und stimmen Ihre fachdidaktischen Prüfungsgebiete darauf ab.
Wie komme ich an die einschlägige Prüfungsliteratur?
Die Prüfungsgebiete PG1 und PG2 sind alle mit Literaturlisten verlinkt. Der Bereich der Homepage, in dem die Literaturlisten hinterlegt sind, ist passwortgeschützt. Die Daten für die Zugangsberechtigung erhalten Sie bei Frau Constanze Göbel (A2 2, Raum 3.12) oder in den jeweiligen Sprechstunden. Um Zugang zu bekommen, müssen Sie allerdings über einen VPN-Client in das UdS-Netz eingeloggt sein.