Informationen für Angehörige im Sterbefall
Im Falle des Todes einer Körperspenderin / eines Körperspenders sind folgende Schritte erforderlich:
1. Information des Anatomischen Institutes der Universität des Saarlandes unter der Telefonnummer 06841 - 16 26100 (Sekretariat der Prosektur)
Außerhalb der regulären Dienstzeiten ist unter der Telefonnummer des Sekretariats eine telefonische Anrufbeantwortung mit weiteren Informationen eingerichtet. Nach der Meldung des Sterbefalles beauftragt das Anatomische Institut ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Leichnams.
2. Schnellstmögliche Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes zur Durchführung der Leichenschau und Ausfertigung einer Todesbescheinigung. Die Todesbescheinigung wird von den Angehörigen (zusammen mit der Geburtsurkunde und eventuell einer Heiratsurkunde) für die Meldung des Sterbefalles bei der zuständigen Behörde (Standesamt des Sterbeortes) benötigt.
3. Nach der Meldung des Sterbefalles durch die Angehörigen beim zuständigen Standesamt werden vom diesem Sterbeurkunden ausgestellt. Eine Original-Sterbeurkunde muss dem Anatomischen Institut für die weitere Bearbeitung des Sterbefalles zugeschickt werden.
4. Im Regelfall bleibt der Leichnam ca. ein bis drei Jahre im Anatomischen Institut. Nach Abschluß der Untersuchungen erfolgt die Einäscherung des Leichnams.
5. Zur akademischen und ökumenischen Trauer- und Beisetzungsfeier (Mitte November eines jeden Jahres) werden die Angehörigen - falls gewünscht - frühzeitig schriftlich benachrichtigt und eingeladen.