Merkblatt zur Vereinbarung
Merkblatt zur Körperspendevereinbarung
(Das Merkblatt ist Bestandteil der Vereinbarung)
1. Für die Überlassung Ihres Körpers nach dem Tode und zur Klarstellung Ihres letzten Willens ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Anatomischen Institut der Universität des Saarlandes in Homburg erforderlich. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern ein Vermächtnis, d. h. eine Absichtserklärung, die von Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen rückgängig gemacht werden kann. Ein Vermächtnis zur Körperspende kann grundsätzlich von volljährigen Personen angenommen werden.
Der Vereinbarungstext wird zweifach ausgefertigt. Er muss von Ihnen handschriftlich ausgefüllt, datiert, unterschrieben und an uns zurückgesandt werden. Ein Exemplar werden Sie - von uns dann ebenfalls unterschrieben - zurückbekommen. Wir empfehlen, die Vereinbarung zusammen mit diesem Merkblatt bei Ihren persönlichen Dokumenten aufzubewahren. Zum Einlegen in den Geldbeutel erhalten Sie einen Spenderausweis.
2. Über die Telefonnummer auf der Vereinbarung und dem Spenderausweis können wir durch Verwandte, Freunde oder Bekannte, das Krankenhaus oder eine Behörde von Ihrem Tod unterrichtet werden. Wir veranlassen dann die Überführung nach hier. Die Überführung nach Homburg muss schnellstmöglich erfolgen. Dies bedeutet, dass die übliche Einkleidung und Ausschmückung der/des Verstorbenen und die Aufbahrung zu Hause oder in der örtlichen Friedhofshalle entfallen müssen.
3. Die Untersuchungen, die an Anatomischen Instituten durchgeführt werden, gelten nicht der Feststellung der Todesursache oder von krankhaften Veränderungen des Körpers. Dafür sind die pathologischen und rechtsmedizinischen Institute zuständig. Die Anatomie interessiert vielmehr der normal gebaute menschliche Organismus mit all seinen Varianten als Forschungs- und Studienobjekt für die Aus- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte. Die sehr aufwendige anatomische Untersuchung dauert etwa fünf Monate.
4. Zusammen mit der dazu erforderlichen Unverweslichmachung ("Einbalsamierung") verbleibt der Körper mehrere Jahre in der Anatomie. Erst nach dieser Zeitspanne kann dann die Einäscherung und die Beisetzung der Urne erfolgen. Bereiten Sie Ihre Angehörigen bitte besonders auf diesen für sie sehr belastenden Umstand vor.
5. Entsprechend der Vereinbarung veranlassen wir auch die Einäscherung und die Urnenbeisetzung. Im Regelfall erfolgt die Beisetzung auf einem eigens dafür reservierten Gräberfeld des Homburger Hauptfriedhofes. Die Beisetzung ist mit einer akademischen Trauerfeier verbunden. Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte werden von uns, wenn Sie dies nicht ablehnen, rechtzeitig über den Beisetzungstermin informiert. Halten Sie uns über die Adressen bitte auf dem Laufenden.
6. Falls eine Urnenbeisetzung außerhalb von Homburg, z. B. auf dem Heimatfriedhof, gewünscht wird, müssen Ihre Hinterbliebenen diese organisieren und finanzieren. Wir können in einem solchen Fall nur für die Einäscherung Sorge tragen.
7. Bis Ende 2003 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen den deutschen Universitäten und ihren Anatomischen Instituten zur Durchführung der Bestattung überlassen. Durch neue gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen wurde das Sterbegeld zum 01.01.2004 völlig abgeschafft. Da die Universität des Saarlandes leider nicht in der Lage ist, den Wegfall des Sterbegeldes auszugleichen, muss sich die Universität die anfallenden durchschnittlichen Bestattungskosten (Überführung durch einen Bestatter, Ausstellung der Todesbescheinigung, Sargkosten, Einäscherungs-, Standesamts- und Friedhofsgebühren) in Höhe von z. Z. 1.400 € durch eine vorab zu leistende zweckgebundene Spende erstatten lassen. Kommt die Körperspende nicht zustande, wird die zweckgebundene Spende an die berechtigten Hinterbliebenen rücküberwiesen. Unsere Kalkulation ist langfristig ausgelegt und deckt nach unseren Erfahrungen die entstehenden Kosten in der Zukunft. Sollten sich unvorhersehbare, sprunghafte Kostensteigerungen ergeben, könnte es sein, dass wir um eine ergänzende Zahlung bitten müssen. Für einen Extremfall können wir nicht ausschließen, dass wir die Vereinbarung kündigen müssen und Ihnen Ihre geleistete Vorauszahlung zurückzahlen würden.
8. Über Todesursachen und krankhafte Veränderungen werden bei uns keine Untersuchungen angestellt. Wir sind dazu auch gar nicht in der Lage, denn die Chemikalien zur Unverweslichmachung verändern die Farbe und Konsistenz der Gewebe, an denen man krankhafte Veränderungen erkennt. Wenn die Feststellung chronischer Leiden (z.B. Staublunge als Berufskrankheit) oder der Todesursache aus versicherungsrechtlichen oder rechtsmedizinischen Gründen wichtig ist, müsste Ihr Leichnam einer pathologischen oder rechtsmedizinischen Sektion zugeführt werden.
9. Die Vereinbarung kann nur für den festgehaltenen Wohnort und seine nähere Umgebung gelten. Wir können die sehr erheblichen Überführungskosten vom Sterbeort nach Homburg nur bis zu einer bestimmten Entfernung tragen. Auch aus diesem Grund müssen Sie uns Änderungen Ihrer Wohnadresse bitte unverzüglich mitteilen. Wenn Sie aus unserem Gebiet wegziehen, sind wir Ihnen gerne bei der Weitervermittlung an ein Ihrem neuen Wohnort näher liegendes Anatomisches Institut behilflich.
Ein besonderes Problem stellen Todesfälle auf Fern- oder Urlaubsreisen dar. Wir können dann die Körperspende nur annehmen, wenn garantiert ist, dass der Körper trotz des weiten Transportes in einem für die anatomische Untersuchung brauchbarem Zustand zu uns gelangt und Ihre Hinterbliebenen die Mehrkosten tragen. Auch in diesem Fall empfehlen wir den Hinterbliebenen, besser mit dem nächstgelegenen Anatomischen Institut Verbindung aufzunehmen. Hierbei helfen wir den Hinterbliebenen gerne.
10. Die Vereinbarung wird streng vertraulich behandelt. Die Daten der Vereinbarung werden zur Bearbeitung und für statistische Zwecke mittels elektronischer Datenverarbeitung erfasst.
11. Es steht Ihnen frei, von der mit uns getroffenen Körperspendevereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten.