Fragen und Antworten
Vorkenntnisse
Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Schulfächern, insbesondere Chemie, sowie in Mathematik sind enorm von Vorteil. Nicht nur, weil diese Gegenstand des Pharmazeutischen Studierfähigkeitstests (PhaST) sind. Sondern auch im Pharmaziestudium selbst haben Sie bereits im 1. Semester ein umfangreiches Pensum an Chemie zu bewältigen. Sie sollten sich deshalb unbedingt vor Studienbeginn schon mit Chemie beschäftigen.
Weitere Hinweise und Buchempfehlungen dazu
Bei der Einschätzung Ihres Vorkenntnisstandes können Ihnen auch Online-Tests helfen, etwa die Tests von MINTFIT Hamburg.
Latein
Was Sie an Lateinkenntnissen benötigen, lernen Sie im Studium. Vorkenntnisse sind also nicht erforderlich.
Englisch
Die Prüfungssprache ist zwar Deutsch, aber trotzdem können einzelne Lehrveranstaltungen oder Teile von Lehrveranstaltungen auf Englisch unterrichtet werden. Englischkenntnisse aus der gymnasialen Mittelstufe sind hier aber ausreichend.
Französisch
Entgegen anders lautenden Gerüchten benötigen Sie keine Französischkenntnisse, um im Saarland leben und studieren zu können.
Bewerbung für das 1. Fachsemester
Auswahlverfahren / Numerus clausus
Zunächst einmal: Der NC sollte Sie nicht von einer Bewerbung abschrecken. Meistens ist er auch weitaus nicht so streng, wie man oft denkt. Der Numerus clausus ist außerdem kein fester Wert, sondern die Grenznote errechnet sich jedes Jahr neu; sie ist vor allem abhängig vom Verhältnis der Bewerberzahl zur Anzahl der verfügbaren Studienplätze. Wenn Sie am genauen Wert des NC im letzten Semester interessiert sind, besuchen Sie bitte das Portal hochschulstart.de.
Beachten Sie, dass die meisten Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben werden. Dort geht die Abiturnote nur zu einem Teil ein. Ebenso wichtig ist Ihr Ergebnis im Pharmazeutischen Studierfähigkeitstest (PhaST). Da die Umrechnung der Abiturnote in eine Punktzahl sehr komplex ist und die Unterschiede zwischen den Bundesländern berücksichtigt werden müssen, lässt sich der »Numerus clausus« im AdH nicht mehr als Note ausdrücken.
Bitte fragen Sie nicht die Mitarbeiter*innen der Pharmazie nach Prognosen zu Ihren individuellen Zulassungschancen. Lassen Sie sich nicht abschrecken, sondern bewerben Sie sich einfach.
Lassen Sie sich nicht vom NC abschrecken, sondern bewerben Sie sich einfach.
Der NC ist nicht so streng, wie viele denken (siehe Antwort zur vorherigen Frage).
Es ist viel wahrscheinlicher, dass Sie über hochschulstart.de einen Studienplatz in Pharmazie bekommen, als dass Sie von einer anderen Naturwissenschaft in ein höheres Fachsemester in Pharmazie („Quereinstieg“) wechseln können.
Sogar das Chemiestudium ist trotz der fachlichen Nähe ganz anders strukturiert als das Pharmaziestudium. Selbst mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in Chemie reichen die Vorleistungen in aller Regel nicht aus für einen Quereinstieg in ein Pharmaziestudium. Für Leistungen aus anderen naturwissenschaftlichen Fächern gilt dies umso mehr.
Im Auswahlverfahren bekommen Sie keinen Bonus auf Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern. Aber Ihre Kenntnisse aus der Schule, insbesondere aus den Naturwissenschaften und aus der Mathematik, werden Ihnen im Pharmazeutischen Studierfähigkeitstest (PhaST) helfen und können Ihnen den fachlichen Einstieg ins Pharmaziestudium erheblich erleichtern.
Für eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Pharmazie nahestehenden Beruf erhalten Sie 10 Punkte im Auswahlverfahren, und zwar sowohl in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) als auch im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als pharmazeutisch-technische*r Assistent*in haben, brauchen Sie im Grundstudium außerdem keine Famulatur abzuleisten.
Nein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Personen fachlich nicht automatisch besser für ein Pharmaziestudium geeignet sind, nur weil sie eine Apotheke in der Familie haben.
Des Weiteren sagt die Stiftung für Hochschulzulassung auf ihren Seiten auch ausdrücklich, dass sogar der drohende Verlust der Apotheke bei Nichtzulassung keinen Härtefallantrag rechtfertigt.
Wichtiger Hinweis vorab: Senden Sie bitte keine Bewerbungen oder Unterlagen für Bewerbungen direkt an den Studienkoordinator oder sonst jemanden in der Fachrichtung Pharmazie. Die Bediensteten in der Fachrichtung Pharmazie haben nämlich mit dem Bewerbungsverfahren nichts zu tun und können auch keine Studienplätze vergeben.
Es gibt noch das Losverfahren als weitere Möglichkeit, einen Studienplatz zu erhalten. Das Losverfahren findet aber erst statt, wenn das Auswahl- und Nachrückverfahren bei hochschulstart.de abgeschlossen ist und danach immer noch Plätze frei sind. Deshalb bekommen Sie im Losverfahren möglicherweise erst einige Wochen nach Vorlesungsbeginn einen Platz. Bis dahin haben Sie die Erstsemestereinführung und schon mehrere Vorlesungsstunden verpasst, und 5–6 Wochen nach Vorlesungsbeginn wird schon die erste Klausur geschrieben.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich nur im Losverfahren zu bewerben, wenn Sie
- über fundierte Vorkenntnisse in Biologie, Chemie und Physik verfügen,
- in der Region wohnen oder sehr kurzfristig in die Region ziehen können, und
- bereit sind, sich auch ohne die Erstsemestereinführung eigenständig in das Regularium des Pharmaziestudiums einzulesen.
Wie Sie am Losverfahren teilnehmen können, finden Sie auf den Seiten der Universität.
Informieren Sie sich über das Losverfahren (siehe Antwort zur vorherigen Frage).
Bewerbung möglich?
Sie können sich trotzdem schon bewerben. Eine Bewerbung kann auch im laufenden Verfahren noch zurückgezogen werden. Und wenn Sie ein Zulassungsangebot bekommen und es nicht annehmen, bringt Ihnen dies keine Nachteile für zukünftige Bewerbungsverfahren.
Durch eine Einschreibung unterliegen Sie aber der Fortschrittskontrolle. Wenn Sie also eine Zulassung bekommen und sich einschreiben, aber keine Prüfungen absolvieren, führt dies zum Nichtbestehen der Fortschrittskontrolle und damit mittelfristig zum Ausschluss vom Studium.
Eine Fachhochschulreife qualifiziert nicht für ein Pharmaziestudium, und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung muss ausdrücklich Pharmazie als möglichen Studiengang nennen.
Achtung: Es ist nicht Aufgabe der Stiftung für Hochschulzulassung, die Berechtigung zu überprüfen. Daher können Sie ohne eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung auch dann von der Universität abgelehnt werden, wenn Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung bereits einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Auf folgenden Wegen können Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erlangen, die Sie zu einem Pharmaziestudium berechtigt:
- Sie erwerben die allgemeine Hochschulreife.
- Sie schließen ein Hochschulstudium in einem Studiengang ab, zu dem Sie mit Ihrer aktuellen Hochschulzugangsberechtigung Zugang haben.
- Sie erwerben eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation.
Nein, wir bieten in Pharmazie nur den Staatsexamensstudiengang und das Masterverfahren an. Und um zu unserem Masterverfahren zugelassen zu werden, benötigen Sie das Zweite Staatsexamen in Pharmazie. Mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss in Pharmazie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum Masterverfahren zugelassen werden.
Wenn Sie einen naturwissenschaftlichen Bachelor-Abschluss haben, wäre für Sie eventuell der Masterstudiengang Biotechnologie interessant, an dem auch einige Professuren der Pharmazie beteiligt sind.
Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest (PhaST)
Nein. Sie können sich auch ohne Test bewerben, nehmen dann aber nur mit den Punkten aus den anderen Kriterien am Auswahlverfahren teil. Ihre Chancen auf einen Studienplatz können also ohne den Test deutlich geringer sein.
Sie können durch den Test keine Minuspunkte bekommen. Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass Ihr Testergebnis so schlecht ist, dass es im Auswahlverfahren mit 0 Punkten gewertet wird, sind Ihre Zulassungschancen immer noch genau so hoch, wie wenn Sie gar nicht am Test teilgenommen hätten.
Ihre Zulassungschancen können sich also durch den Test nur verbessern oder gleich bleiben, aber nicht schlechter werden.
Ja, aber erst im folgenden Jahr.
Nein. Schon allein deshalb nicht, weil Pharmazie kein medizinischer Studiengang ist.
Lohnt sich eine Bewerbung, wenn die Universität des Saarlandes nicht meine Wunschuniversität ist?
Ja, Sie müssen in die Region ziehen, denn das Studium findet überwiegend in Präsenz statt. Insbesondere die praktischen Lehrveranstaltungen im Labor können nicht online durchgeführt werden.
Deshalb: Bewerben Sie sich bitte nur für Saarbrücken, wenn Sie auch bereit sind, ins Saarland zu ziehen, sofern Sie nicht in der Region wohnen.
Im 1. Semester ist ein Studienplatztausch nicht möglich. Sie müssen also erst einen bestimmten Umfang an Leistungen im Studium erfolgreich erbracht haben, um tauschen zu können. Bitte bewerben Sie sich daher nicht an der Universität des Saarlandes, wenn Sie allein auf einen Studienplatztausch spekulieren und gar nicht wirklich bei uns studieren möchten.
Nein. Wenn Sie sich zum Sommersemester nochmal über hochschulstart.de ins 1. Semester an Ihrer Wunschuniversität bewerben, dürfen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr eingeschrieben sein. Sie müssten sich also in Saarbrücken Anfang Januar schon wieder exmatrikulieren. Bis dahin hat gerade mal eine Klausur stattgefunden, vielleicht zwei.
Sie müssen außerdem damit rechnen, dass die Leistungen, die Sie bis zum Ende des Wintersemesters in Saarbrücken erbringen können, nicht ausreichen, um an einer anderen Universität ins 2. Semester zugelassen zu werden. Eine direkte Bewerbung an der anderen Universität ins höhere Fachsemester hat demnach auch kaum Aussicht auf Erfolg.
Fazit: Wenn Sie nicht bereit sind, länger als ein Semester in Saarbrücken zu studieren, lohnt sich eine Bewerbung für Saarbrücken nicht.