Bescheinigung nach § 48 BAföG

Das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ sieht im § 48 BAföG vor, dass vom fünften Fachsemester an Ausbildungsförderung nur dann geleistet werden kann, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt, in der ihm bescheinigt wird, „dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat“ (§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BAföG).

Das für diese Bescheinigung benötigte Formblatt 5 muss durch den jeweiligen Förderungsbeauftragten der Hochschule bestätigt werden. Der verantwortliche Hochschuldozent für Studierende der Wirtschaftswissenschaft ist Herr Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre. Daher sind die ausgefüllten Formblätter für Studierende der Wirtschaftswissenschaft an unserem Lehrstuhl abzugeben. Nach unserer Prüfung sowie der Bestätigung durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Waschbusch wird Ihr Antrag von uns unverzüglich an das BAföG-Amt weitergeleitet.

Sie erhalten das Formblatt 5 unter folgendem Link  oder können es im Studierendenwerk in Papierform abholen.

Wichtig:
Bitte schicken Sie das vorab ausgefüllte Formblatt 5 sowie ein prüfbares VIPA-Datenblatt als Leistungsbescheinigung per E-Mail als PDF (oder ausnahmsweise per Post) an unseren Lehstuhl. Dort werden Ihnen auch gerne weitere Fragen beantwortet. Die zügige Bearbeitung der Anträge kann nur bei ordnungsgemäß ausgefüllten Bescheinigungen gewährleistet werden, da nur diese ohne Rückfragen unverzüglich bearbeitet werden können. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Fristen des BAföG-Amtes die Bescheinigung einzureichen.

Achtung: Studierende des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftspädagogik müssen einen vom wirtschaftsissenschaftlichen Prüfungssekretariat bescheinigten Leistungsnachweis einreichen. Diesen erhalten Sie direkt beim Prüfungssekretariat.

Generelle Informationen zum BAföG(-Antrag) finden sie hier.

Vorgaben für die einzelnen Studiengänge

Die Vorgaben für die einzelnen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge orientieren sich an den jeweiligen Prüfungsordnungen und gehen aus den nachfolgenden Übersichten hervor, dort finden Sie auch Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5:

Für manche Studierende gibt es aufgrund der Coronavirus-Pandemie wichtige Veränderungen bezüglich des Zeitpunktes der Einreichung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG und der Förderungshöchstdauer.

BAföG-Kontaktdaten

Achtung: Zurzeit findet keine offene Sprechstunde statt! Anfragen bitte per Email senden.

Nicholas Utter
Campus Gebäude B4 1, Zimmer 2.86
66123 Saarbrücken

E-Mail: bibliothek(at)bank.uni-saarland.de

Anschrift:
Universität des Saarlandes
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre
z. Hd. Herrn  Nicholas Utter
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken