Vorlesung Recht der Cybersicherheit – Strafrechtliche Aspekte
Recht der Cybersicherheit – Strafrechtliche Aspekte
- Vorlesung -
Dozentin: Stephanie Vogelgesang
Zeit/Ort: Fr., 14-16 Uhr (c.t.), E1.3, 0.01
Aktuelle Informationen: Von Montag (17.9.) bis Mittwoch (19.9.) besteht die Möglichkeit einer Klausureinsicht jeweils in der Zeit von 10:00 bis 13:30. Bitte melden Sie sich jedoch mindestens einen Tag vorher an (karin.potel(at)uni-saarland.de).
Tutorien:
Ort: E9 1, 0.06
Zeiten:
- Lena Leffer, Montags, 8:30 - 10:00 Uhr
- Karin Potel, Freitags, 8:30 - 10:00 Uhr
Zielgruppe der Vorlesung
- Studierende der Informatik
- Verwandte Studiengänge
Ziel der Vorlesung
Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden der Cybersicherheit einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt.
Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für eine Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.
Nach einer allgemeineren Einführung vermittelt Frau Vogelgesang einen umfassenden Einblick in das Strafrecht. Neben allgemeinen strafrechtlichen Normen werden insbesondere Delikte des sogenannten „Cyberstrafrechts“ betrachtet. Dabei wird ein Teil der Veranstaltung die spezifisch strafrechtliche Bewertung von Cyberangriffen darstellen.
Abschließend wird das Strafprozessrecht beleuchtet (u.a. Aspekte der Beschlagnahmung und Durchsuchung).
Wenn Sie diese Vorlesung gehört haben, sollten sie beispielsweise wissen,
- welche Rechtsgebiete es gibt
- welche Auslegungsprinzipien es gibt
- wie man Gesetze zitiert
- wie für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) zu finden ist
- bei welchen Aktivitäten im Internet Sie sich strafbar machen könnten
- wie Cyberangriffe strafrechtlich bewertet werden.
Tutorien
Ergänzend und vertiefend werden zu der Vorlesung auch Tutorien angeboten.
Die jeweilige Tutoriumsleitung übernehmen:
- Lena Leffer
- Karin Potel
Die Termine finden Sie oben bei den Daten zur Vorlesung.
Materialien
Sie benötigen für die Vorlesung die Gesetzestexte des StGB und der StPO (dtv-text).
Die Materialien sind nach der jeweiligen Veranstaltung zeitnah verfügbar unter:
https://hyperion.cispa.saarland/folien/2018-SS/Recht_der_Cybersicherheit-Strafrechtliche_Aspekte.
Der Benutzername lautet rdc-str. Das Passwort wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
Klausur
Die erste Klausur findet am 27.7.2018 von 14-16 Uhr im Hörsaal E9.1, 0.05 statt.
Vorausgesetzt sind die Gesetzestexte des StGB und der StPO. Sollten weitere Gesetzestexte benötigt werden, werden diese mit der Klausur ausgeteilt.
In den mitgebrachten Gesetzestexten sind Markierungen, auch mit Klebezetteln, erlaubt.
Die zweite Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Vorlesungsteilnehmer bzw. Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen.
Die Nachklausur findet am 28.09., 14:00 – 16:00 im Gebäude E2.5, HS II statt.
Anmerkungen zur Anrechnung im Studium
Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll.
Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.