Seminar Die E-Akte und der ERV

Die elektronische Akte und der elektronische Rechtsverkehr – technische und rechtliche Aspekte

- Seminar -

Blockveranstaltung

 

Dozenten: Prof. Dr. Christoph Sorge / Dr. Jochen Krüger / Frederik Möllers / Stephanie Vogelgesang

Seminarankündigung im PDF-Format

Themenübersicht im PDF-Format

 

Vorbesprechung und Ausgabe der Seminarthemen:

5.5.2017, 10-12 Uhr (c.t.), B4.1, 0.17 (Großer Sitzungssaal)

 

Abgabetermin für Ausarbeitungen:

30.6.2017

 

Abschlussvorträge:

6.7.2017, 9:00 Uhr, Gebäude E9 1, Raum 0.06

 

Eckdaten:

  • Obergrenze der Ausarbeitung(Fußnoten, Literaturverzeichnis u.ä. werden nicht mitgerechnet)
    • 5.000 Wörter bei einer Person,
    • 10.000 Wörter bei zwei Personen,
    • 15.000 Wörter bei drei Personen.
  • Zeitrahmen für den Vortrag
    • 20 Minuten bei einer Person,
    • bei gemeinsamem Vortrag von zwei Personen 30 Minuten,
    • bei drei Personen 40 Minuten.

 

Kurzbeschreibung:

Ausgangspunkt des Seminars ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (ERV-Gesetz). Das Gesetz wird als historischer Durchbruch zu einem flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr (ERV) und einer elektronischen Akte (E-Akte) in Deutschland angesehen. Papierform soll Vergangenheit sein. Durch das ERV-Gesetz wurde bereits jetzt insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO) nach einem festgelegten Zeitplan für einen elektronischen Rechtsverkehr ausgerichtet und umgestaltet (zum Beispiel § 130a ZPO - elektronisches Dokument, § 130d ZPO - Nutzungspflicht des ERV für Rechtsanwälte und Behörden). Diese rechtlichen Vorgaben zwingen zu umfangreichen technischen und organisatorischen Umsetzungsarbeiten auf Gerichtsebene, aber auch auf der Ebene der Anwaltschaft. Das Seminar befasst sich mit den daraus resultierenden grundsätzlichen technischen und rechtlichen Aspekten unter Einbeziehung vergleichbarer Probleme beim E-Government. Es ist daher als interdisziplinäres Angebot für Studentinnen und Studenten sowohl der Informatik als auch der Rechtswissenschaften konzipiert.

 

Vorlage:

Sie können Ihre Ausarbeitung mit LaTeX oder einem anderen Textsatz- oder Textverarbeitungssystem schreiben. Verzichten Sie bitte auf Formatierung "von Hand" und verwenden Sie stattdessen die Formatvorlagen; ausgenommen sind Hervorhebungen.

Bitte lassen Sie ausreichenden Rand und verwenden Sie eine gut lesbare Schriftgröße. Beachten Sie auch die Hinweise aus den Folien der Vorbesprechung.

Insbesondere Informatikern wird dringend die Verwendung von LaTeX empfohlen.