Vorlesung Grundlagen des Rechts für Informatiker
Grundlagen des Rechts für Informatiker
- Vorlesung -
Dozent: Prof. Dr. Christoph Sorge
Do 12-14 Uhr (c.t.), Gebäude E1.3, HS I
Zielgruppe der Vorlesung
- Studierende der Informatik und verwandter Studiengänge
Ziel der Vorlesung
Ziel der Vorlesung ist es, Informatikern einen Einblick in juristisches Denken und die Vorgehensweise bei der Ausgestaltung und Interpretation von Gesetzen zu geben. Neben allgemeinen Konzepten werden wir exemplarisch etwas genauer in einige ausgewählte Rechtsgebiete schauen, die für Sie praxisrelevant werden könnten. Die Vorlesung soll den Besuch von Rechtsvorlesungen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik) nicht ersetzen, sondern einen Eindruck vermitteln und - sollten Sie sich für den Besuch weiterer Rechtsvorlesungen entscheiden - auch aufzeigen, welche Gebiete für die Vertiefung interessant sein könnten.
Zunächst wird eine allgemeine Einführung gegeben (welche Funktion hat das Recht? In welche Rechtsgebiete wird es unterteilt? Was ist der Unterschied zwischen den Rechtskreisen Common Law und Civil Law?). Wir betrachten dann einige grundlegende Fragen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, z.B. das Zustandekommen von Verträgen, Regelungen zum Kaufvertrag und zum Fernabsatz. Illustriert werden die einzelnen Bereiche durch die Besprechung von (kleinen) Fällen.
Einblicke in das Datenschutzrecht und -sofern die Zeit dies noch zulässt- den Schutz geistigen Eigentums runden die Vorlesung ab.
Wenn Sie die Vorlesung gehört haben, sollten Sie beispielsweise
- wissen, welche Rechtsgebiete es gibt
- Auslegungsprinzipien kennen
- wissen, wie man Gesetze zitiert
- für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) finden können
- wissen, wie ein Vertrag zustande kommt
- für einige Verträge auch die Rechtsfolgen kennen
- wissen, ob bei einem Datenverarbeitungsprozess das Datenschutzrecht Anwendung findet
- in einigen Rechtsgebieten Probleme erkennen und beurteilen können, ob Sie Rechtsberatung benötigen.
Materialien
Sie benötigen für die Vorlesung den Gesetzestext des BGB; auf weitere Gesetzestexte wird im entsprechenden Kapitel verwiesen.
Die Vorlesung basiert, was den BGB-Teil sowie Teile der Einführung angeht, auf Klunzinger, Eugen: Einführung in das Bürgerliche Recht, 16. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München 2013.
Die Vorlesungsfolien finden Sie (ohne Passwort aus dem Uni-Netz einschließlich VPN) unter
https://hyperion.jura.uni-saarland.de/folien/2015-SS/Grundlagen-Recht/
Klausur
Lösungsskizzen für die Beispielfälle von den Folien stehen nun auch online, ebenso Beispielfragen für die Klausur und allgemeine Klausurhinweise (als "beispielfragen-klausur.pdf").
Einziges zugelassenes Hilfsmittel ist das BGB in der Ausgabe „Beck-Texte im dtv“.Hervorhebungen, Lesezeichen sowie einzelne handgeschriebene Stichwörter sind dort erlaubt – keine weiteren Ergänzungen, Zusatzseiten etc.
Sollten weitere Gesetzestexte oder –auszüge benötigt werden, werden diese mit der Klausur ausgeteilt
Die Klausur dauert 105 Minuten. Es können 105 Punkte erreicht werden; dies kann Ihrer Orientierung bei der Zeitplanung dienen.
Es werden zwei Klausurtermine angeboten:
6.8. ab 9:15 Uhr, Günter-Hotz-Hörsaal.
10.9., ab 14:15 Uhr, Günter-Hotz-Hörsaal.
Klausurergebnisse und Einsicht
Die Ergebnisse der 1. Klausur sind online und können unter hyperion.jura.uni-saarland.de/gdrfi/ abgerufen werden. Die Klausureinsicht findet statt am Donnerstag, 13.08., 11:00 - 12:00 Uhr in A5.4, Raum 0.14.
Die Ergebnisse der 2. Klausur sind online und können unter hyperion.jura.uni-saarland.de/gdrfi2/ abgerufen werden. Einzeltermine zur Einsichtnahme können bis Dienstag, 13.10. per E-Mail vereinbart werden: lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de