Vorlesung Recht der Cybersicherheit - Datenschutzrechtliche Aspekte
- Vorlesung -
Dozent: Prof. Dr. Chistoph Sorge
Zeit/Ort: Do, 10-12 Uhr (c.t.), in E1.3, HS 002
Die Vorlesung findet in Präsenz statt.
Beginn in der ersten Vorlesungswoche.
Tutorien
Zeit/Ort: Di, 10-12 Uhr (c.t.), in E1.3, SR 014
Beginn in der dritten Vorlesungswoche.
TutorInnen: Andreas Rebmann, M.A.
Zielgruppe der Vorlesung
Studierende der Informatik
Verwandte Studiengänge
Ziel der Vorlesung
Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden der Cybersicherheit einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt.
Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für eine Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.
Wenn Sie diese Vorlesung gehört haben, sollten sie beispielsweise wissen,
welche Rechtsgebiete es gibt
welche Auslegungsprinzipien es gibt
wie man Gesetze zitiert
wie für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) zu finden ist
Klausur
Der Haupttermin findet am Montag, den 12.08.24 von 10:00 bis 12:00 Uhr,in E1.3, HS 002 statt.
Der Nachtermin findet am Dienstag, den 17.09.23, statt. (Diese Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen.)
Anmerkungen zur Anrechnung im Studium
Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören, müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll. Die andere Vorlesung kann sodann im Master belegt werden.
Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.