Übung im Strafrecht
Bitte melden Sie sich zur Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht über
an.
Die Anmeldung bei ELAS ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung und muss bis spätestens 24.03.2025 erfolgen. Anmeldungen nach dem 24.03.2025 können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie haben dann keinen Korrekturanspruch.
Ein Scheinerwerb ist nur dann möglich, wenn Sie bisher noch keinen Schein im Strafrecht erworben haben. Sollten Sie an der Übung aus Übungszwecken teilnehmen, entfernen Sie bitte bei der Anmeldung das entsprechende Häkchen.
Eine Anmeldung im SIM-Portal ist in diesem Semester noch nicht vorgesehen.
Bitte treten Sie außerdem dem
bei. Über Moodle werden wir die Sachverhalte der jeweiligen Hausarbeiten zur Verfügung stellen. Außerdem muss das pdf-Dokument Ihrer Ausfertigung der Hausarbeit über Moodle abgegeben werden. (Bitte beachten Sie für die Benennung Ihrer pdf-Datei die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage.) Darüber hinaus werden wir jegliche Informationen und etwaige Änderungen über Moodle mit Ihnen kommunizieren.
Den Ablaufplan und die Geschäftsgrundlagen zur Übung stellen wir Ihnen über Moodle zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und beachten Sie diese. Ein Nichtbeachten kann zu Punktabzug führen; im äußersten Fall kann der Korrekturanspruch entfallen (bspw. beim Fehlen der Eigenständigkeitserklärung oder des propädeutischen Scheins).