Seminar Prominentenstrafrecht

PROMINENTENSTRAFRECHT

Seminar Wintersemester 2024/2025

Das Seminar befasst sich mit dem weiten Feld des „Prominentenstrafrechts“. Dabei bewegt sich die Thematik im Spannungsfeld der Prominenz von einer Straftat verdächtigen Personen einerseits und der (damit einhergehenden) medialen Berichterstattung andererseits. Neben etwaigen strafrechtlichen respektive strafprozessualen Besonderheiten sind daher auch Bedeutung und Auswirkung des Medieninteresses auf Person und Verfahren zu untersuchen.

Das Seminar wird als eintägige Blockveranstaltung mit mündlichen Präsentationen im Februar 2025 stattfinden. Der genaue Termin wird noch abgestimmt werden. Es kann zur Erbringung von verschiedenen Prüfungsleistungen absolviert werden:

  • Als Schwerpunktbereichsseminar für alle Teilnehmenden, die den SPB 6 besuchen

  • Zur Ableistung einer Bachelor-Arbeit für den LL.B.

  • Als freiwillige Leistung zur Übung für eine später zu absolvierende Prüfungsleistung

  • Als sonstige Seminarleistung i.S.d. § 13 StuPro LL.B.

  • Zur Erbringung einer Leistung für die Zulassung zur Promotion gem. § 5 Abs. 2, Abs. 4 PromO

Im Rahmen der Vorbesprechung erfolgt die zufällige Themenvergabe. Zudem werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen erörtert.

Die Vorbesprechung findet statt:

Geb. C3 1 Raum 1.13 / 06.11.2024, 14:00 Uhr

Wenn Sie an der Vorbesprechung teilnehmen möchten, können Sie sich über das Anmeldeformular auf der Homepage des Lehrstuhls von Herrn Prof. Dr. Mansdörfer anmelden. Der Einwahllink wird Ihnen nach der Anmeldung zugeschickt. Die Anmeldung zur Vorbesprechung ist bis einschließlich zum 4. November 2024 möglich.

Am 09.12.2024 findet die Ausgabe der einzelnen Themen statt. Die Themen werden per Zufallsprinzip vergeben. Anschließend findet die vierwöchige Bearbeitungsphase vom 09.12.2024 bis 06.01.2025 statt, sodass die Arbeit bis spätestens zum 06.01.2025 einzureichen ist.

Für Teilnehmende, die das Seminar im Wintersemester 2024/2025 als Schwerpunktbereichsseminarleistung erbringen, ist eine Anmeldung zum Schwerpunktbereichsexamen vor der Abgabe der Seminararbeit zwingend notwendig. Andernfalls kann die Seminararbeit ggf. nur als eine andere der vorgenannten Leistungen anerkannt werden.

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