Staatsexamen

Herzlich Willkommen zum Staatsexamen Zahnmedizin

Sie sind scheinfrei und möchten Examen machen? Herzlichen Glückwunsch! Diese und die damit verbundenen Seiten geben Ihnen wichtige Informationen des Vorsitzenden des Ausschusses für die Zahnärztliche Prüfung an der Universität des Saarlandes.
Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsbüro Zahnmedizin im Dekanat der Medizinischen Fakultät.

Viel Erfolg beim Examen!


 

Ablauf des Examens

Sie sind scheinfrei? Herzlichen Glückwunsch, dann wird es jetzt höchste Zeit, sich der Teilnahme am Staatsexamen zu widmen, nach dessen erfolgreichem Abschluss die Approbation zum Zahnarzt beantragt werden kann.

An dieser Stelle finden Sie Hinweise zum Ablauf des Examens.

1. Schritt

Überprüfen Sie, ob Sie wirklich scheinfrei sind und zusätzlich alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung haben und diese fristgerecht einreichen können. Füllen Sie dieses Formular vollständig und korrekt aus und vergessen Sie keinen einzigen Nachweis!

Hinweis: sollte der allerletzte Schein zum Meldeschluss noch gar nicht vorliegen, so ist das kein Problem. Die Zulassung erfolgt dann vorbehaltlich des Nachweises dieses Scheins. Fehlt er dann doch, wird die Zulassung widerrufen.


2. Schritt

Reichen Sie die Unterlagen vollständig mit eigenhändig unterschriebenem Antrag PERSÖNLICH im Prüfungsbüro Zahnmedizin in Gebäude 35 (Hörsaalgebäude EG) ein. Beachten Sie unbedingt den Meldeschluss!

Examen im WintersemesterMeldeschluss 15. Februar

Examen im SommersemesterMeldeschluss 15. Juli

Anmeldungen, die verspätet eintreffen, werden ausnahmslos nicht bearbeitet. Die Zulassung zum Examen kann dann frühestens zum darauf folgenden Semester berücksichtigt werden.

Hinweis: geben Sie Ihre Unterlagen pünktlich NUR im Prüfungsbüro ab, niemals beim Vorsitzenden des Ausschusses.


3. Schritt

Nach Erhalt der Zulassung beginnt die eigenverantwortliche Organisation des Prüfungsablaufes.

Die zahnmedizinischen Hausfächer geben Ihnen die Prüfungswochen vor: Sie müssen sich also nicht um Termine für Zahnerhaltungskunde, Kieferorthopädie usw. kümmern, das erledigen die Abteilungsleiter für Sie.

Die Prüfungen in den medizinischen Fächern müssen Sie selber organisieren und terminieren. Tun Sie dies rechtzeitig! Nicht jeder Prüfer sitzt herum und wartet auf einen Anruf von Ihnen. Bleiben Sie am Ball, planen Sie langfristig und sinnvoll. Bitten Sie im Zweifel Zahnärzte am UKS um Rat, die dies schon hinter sich gebracht haben.

Eine jeweils aktuelle Liste der zugelassenen Prüfer finden Sie auf dieser Webseite unter der Rubrik Prüfungsausschuss.

HinweisNUR die dort gelisteten Personen dürfen Sie prüfen. Wenn weitere Personen, die dort nicht genannt sind, prüfen, so gilt die betreffende Prüfung als nicht stattgefunden. Achten Sie in Ihrem ganz eigenen Interesse hier auf ein korrektes Vorgehen aller Beteiligten.


4. Schritt

Absolvieren Sie Ihr Staatsexamen.

Bitte lesen Sie vorher die Approbationsordnung aufmerksam durch. Sie werden feststellen, dass es Notenkombinationen gibt, die das Nichtbestehen des gesamten Examens zur Folge haben. In Ihrem eignen Interesse sollten Sie sich hier sehr genau informieren (Tipp: mindestens §53 lesen). Bitte lesen Sie das hinterlegte Dokument für den Fall einer Erkrankung während der Prüfung.

Alle relevanten, bindenden und nicht verhandelbaren Bestimmungen finden Sie im Abschnitt D in den Paragraphen §§32-58 der Approbationsordnung.

Die Abschlussprüfung ist als ein einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen werden. Sie beginnt nach Semesterschluss, findet in der Regel innerhalb von acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet sein (§ 33).

Eine Verlängerung der Prüfungsdauer ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Prüfungssekretariat erlaubt. Im Fall einer Krankheit ist dies durch Vorlage einer entsprechenden amtsärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.


5. Schritt

Zeugnisübergabe und Examensfeier

Dies kann neutral oder feierlich vonstatten gehen. Die Professoren der ZMK sind gerne bereit, Ihnen für eine feierliche Entlassung zur Verfügung zu stehen.

Sobald Sie das Zeugnis in den Händen halten, benötigen Sie noch die Approbationsurkunde. Nur mit dieser dürfen Sie in Deutschland zahnärztlich tätig werden.

Die Approbation als Zahnarzt wird auf Antrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (körperliche Eignung; charakterliche Eignung; Sprachkenntnisse) (§§2, 13a ZHG) erteilt. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt bzw. der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs liegt bei den zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder (§16 ZHG). Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufs.

Herzlichen Glückwunsch!

Behandeln Sie Ihre Patienten stets so, wie Sie selbst gerne behandelt würden, denn eine Approbation kann auch wieder entzogen werden.

Zahnärztliche Prüfungen nach alter AO

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen, bei denen es sich um staatliche Prüfungen handelt (§4 ZÄPrO):

Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (§19 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von zwei Semestern abgelegt werden kann, die zahnärztliche Vorprüfung (§26 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von fünf Semestern und Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden kann und die die Ausbildung abschließende zahnärztliche Prüfung (§33, §34 ZÄPrO), die frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von fünf Semestern nach Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden kann (somit frühestens nach 10 Semestern).

Vorphysikum

Die naturwissenschaftliche Vorprüfung (§21 ZÄPrO) umfasst die Fächer Physik, Chemie und Zoologie oder Biologie.

Physikum

In der zahnärztliche Vorprüfung (§28 ZÄPrO) werden in den Fächern Anatomie, Physiologie, physiologische Chemie und Zahnersatzkunde Prüfungen abgelegt.

Staatsexamen

Bei der zahnärztlichen Prüfung (§40 ZÄPrO) sind wissenschaftliche und praxisorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse auf folgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen:

  • Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie
  • Pharmakologie
  • Hygiene, med. Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
  • Innere Medizin
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
  • Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Chirurgie
  • Zahnerhaltungskunde
  • Zahnersatzkunde
  • Kieferorthopädie

Alle Prüfungen werden mündlich bzw. mündlich-praktisch durchgeführt. Sie enthalten schriftliche Anteile, soweit Befundberichte, Berichte über Krankheitsfälle und Heilpläne aufzustellen sind. In den Prüfungen hat der Prüfling theoretische und praktische Tätigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen.

Im Verlauf des Studiums finden außerdem laufend Leistungskontrollen statt. Der Besuch der vorgeschriebenen Pflichtunterrichtsveranstaltungen ist bei der Meldung zu den Prüfungen nachzuweisen. Der Erfolg der Teilnahme wird i.d.R. durch mündliche oder schriftliche Leistungskontrollen durch den betreffenden Hochschullehrer festgestellt.

Quelle: BMG