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Herzlich Willkommen auf der Webseite des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dimitrios Linardatos!
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Aktuelle Meldungen
Liebe Studierenden,
wegen eines Buchungsfehlers waren meine Veranstaltungen im Schwerpunkt so gelegt, dass sie von Studierenden des 5. und 6. Semesters nicht hätten besucht werden können, obwohl die neue Studienordnung etwas anderes vorsieht. Das Dekanat hat den Fehler korrigiert und die Termine neu vergeben. Folgende Termine gelten ab der kommenden Woche (also ab 14. Oktober):
— Kapitalmarktrecht: donnerstags, 12:15–13:45 Uhr (B4 0.20)
— Wettbewerbs- und Kartellrecht: donnerstags, 16:15—17:45 Uhr (B4 0.26)
Das Kapitalmarktrecht (1 SWS) wird verblockt gelesen und findet somit allein in der ersten Semesterhälfte statt (= ca. 7 Termine à 90 Min. statt ca. 14 Termine à 45 Min.).
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.
Mit besten Grüßen
Dimitrios Linardatos
Im Wintersemester 2024/2025 bietet Herr Prof. Dr. Dimitrios Linardatos die nachfolgenden Veranstaltungen an:
Vorlesung im Kapitalmarktrecht
Vorlesung im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Ausschluss der AGB-Kontrolle bei Finanzgeschäften, Die Aktiengesellschaft, Sonderbeilage 6/2024
Die Sonderbeilage zum #Zukunftsfinanzierunggesetz ist in #DieAktiengesellschaft mit vielen spannenden Beiträgen online erschienen.
Etwas beisteuern durfte Professor Linardatos zum Ausschluss der AGB-Kontrolle bei Finanzgeschäften durch den neuen § 310 Abs. 1a BGB.
Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Professor Linardatos ist vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) eingeladen worden.
Er sprach sich dafür aus, vom geplanten § 310 Abs. 1a BGB-E Abstand zu nehmen und stattdessen für großvolumige Verträge zwischen professionellen Parteien einen Spielraum durch eine Nachjustierung des Merkmals des Aushandeln iSd § 305 Abs. 1 S. 3 BGB zu schaffen - ein Merkmal, das von der Rspr. traditionell sehr eng ausgelegt wird, wodurch nicht immer den Interessen im Unternehmensverkehr gedient wird.
Die schriftliche Stellungnahme von Professor Linardatos zu § 310 Abs. 1a BGB-E finden Sie hier
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Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universitätscampus, Geb. B 4.1 – Raum Zi.-Nr. 254 (Seitentreppe D)
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2122
E-Mail: ls-linardatos(at)uni-saarland.de