Die klinische Neuropsychologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich mit den neuronalen Grundlagen kognitiver und emotionaler Prozesse sowie deren Störungen als Folgen von Erkrankungen bzw. Verletzungen des zentralen Nervensystems (ZNS) beschäftigt.
Sie untersucht und behandelt neurologische Patientinnen und Patienten in allen Phasen der medizinischen Rehabilitation (stationär, teilstationär und ambulant), im Rahmen von sozialmedizinischen Begutachtungen sowie in Forschungseinrichtungen.
Die klinische Neuropsychologie bewegt sich als Fachdisziplin in der Schnittmenge zwischen Psychologie und Medizin.
Sie untersucht und behandelt neurologische PatientInnen, die eine Erkrankung oder Verletzung des zentralen Nervensystems überlebt haben.
Schlaganfälle und Schädelhirntraumata, Hirntumore, Entzündungen des Gehirns und/ oder der Hirnnerven, Sauerstoffunterversorgung des Gehirns (zerebrale Hypoxie), Epilepsie, aber auch chronische Erkrankungen wie die
Multiple Sklerose können selbst Jahre nach der akuten Krankheitsphase ihre Spuren hinterlassen und sowohl das Privat- als auch Berufsleben beeinträchtigen. Zu den häufigsten neuropsychologischen Störungen gehören
- Aufmerksamkeitsstörungen (Verlangsamung, reduzierte kognitive Belastbarkeit)
- Störungen der Raumwahrnehmung und Raumverarbeitung
- Multimodaler Neglect (Vernachlässigungsphänomene)
- Neurovisuelle Störungen (Gesichtsfelddefekte, Fusionsstörungen etc.)
- Lern- und Merkfähigkeitsstörungen (Gedächtniseinbuße, Amnesien)
- Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien und Dysarthrien)
- Planungs- und Handlungsstörungen (Dysexekutives Syndrom)
- Emotionsstörungen (z.B. Angst und Depressionen nach neurologischer Erkrankung)
In den diagnostischen und therapeutischen Verfahren der klinischen Neuropsychologie kommen Erkenntnisse grundlagenwissenschaftlicher Fachgebiete wie z.B. der allgemeinen, biologischen und differenziellen Psychologie sowie der experimentellen Neuropsychologie zur Anwendung.
Klinische NeuropsychologInnen sind berufs- und sozialrechtlich anerkannte Psychologische PsychotherapeutInnen.
Mit der Approbation und dem Arztregistereintrag erfüllen sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 SGB V.
Klassische neuropsychologische Tätigkeitsfelder sind entsprechende Fachabteilungen in neurologischen Rehabilitationskliniken, Akutkrankenhäusern und Universitätskliniken, Epilepsiezentren, Forschungsinstitutionen (Universitätsambulanzen etc.) sowie ambulante psychologische Praxen. Da die Klinische Neuropsychologie heilkundlich über die gesamte Lebensspanne ausgeübt wird, liegt keine Differenzierung nach Altersgebieten wie in der Psychotherapie (Erwachsenenpsychotherapie, Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie) vor. Daher tragen auch Klinische NeuropsychologInnen aktiv zur vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, z.B. in neuropädiatrischen Zentren, bei.
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