11/12/2024

Wissenschaftsforum zum Thema „Sprache und Macht: Welche Äußerungen sind strafbar?“

© Katja SchünemannMustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie der Universität des Saarlandes

Strafe ist Macht, das Strafverfahren in Form gebrachte Machtausübung. Besonders deutlich kommt dies in der Bestrafung von Äußerungen zum Ausdruck. Was gesagt werden darf und was man sich anhören muss, wird zunächst durch den Gesetzgeber, dann durch die Strafgerichte und parallel dazu durch die Gesellschaft und Subkulturen bestimmt. Strafrechts-Professor Mustafa Oğlakcıoğlu hat darüber ein preisgekröntes Buch geschrieben und wird im Wissenschaftsforum der Universitätsgesellschaft dazu referieren.

Der öffentliche Vortrag findet am Mittwoch, 20. November um 18 Uhr in der Aula der Universität des Saarlandes statt (Campus Saarbrücken, Gebäude A3 3). 

Welche Kraftausdrücke sind noch "erlaubt", welche hingegen regelmäßig strafbar? „Eine gelungene Beleidigung setzt voraus, dass das Gegenüber die abwertende Formulierung als solche versteht. Wer die Konventionen nicht kennt, ist ausgeschlossen“, erklärt Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie der Universität des Saarlandes. Wer der Sprache nicht hinreichend mächtig sei, könne sich unter Umständen nicht gewählt ausdrücken und greife schnell auf Schimpfworte zurück, die er im persönlichen Umfeld gelernt hat. 

„Strafe ist Macht und Sprache auch: In Schimpfwörtern und Ethnophaulismen – also der Abwertung einer ethnisch definierten Gruppe –, in Symbolen und Euphemismen, mit denen fragwürdige Dinge beschönigt werden, spiegeln sich Machtstrukturen wider“, unterstreicht Professor Oğlakcıoğlu. Es seien darin Erzählungen enthalten, die das Recht weiter zementiere. Diese aufzuspüren, habe emanzipatorisches Potenzial und helfe dabei, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten sichtbar zu machen. „Es wirft aber auch die Frage auf, ob das Recht - als wiederum sprachliches Konstrukt - geeignet ist, das Sagbare einzuhegen oder nicht schon deswegen zu versagen droht, weil es der Sprache untergeordnet ist“, sagt Oğlakcıoğlu, der über diese und weitere Fragen im Anschluss seines Vortrags mit dem Publikum diskutieren wird.

Hintergrund des Referenten

Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität des Saarlandes. Daneben ist er Richter am Saarländischen Oberlandesgericht. Seine Ende 2023 erschienene Habilitationsschrift mit dem Titel „Strafbare Sprechakte“ wurde mit der Joachim Vogel-Gedächtnismedaille ausgezeichnet (Open Access hier abrufbar). Oğlakcıoğlu forscht nicht nur an der Frage, inwiefern die Kriminalisierung von Äußerungen legitim und zweckmäßig ist. Er beschäftigt sich auch mit dem Pharma- und Betäubungsmittelstrafrecht sowie der Kriminalpolitik im Allgemeinen. Zudem ist der Strafrechts-Professor an den interdisziplinären Bezügen seiner Forschungsschwerpunkte, unter anderem der Sozialpsychologie, Linguistik und analytischen Sprachphilosophie, interessiert.

Zum allgemeinverständlichen Vortrag mit anschließender Diskussion lädt die Universitätsgesellschaft des Saarlandes in ihrer Veranstaltungsreihe „Wissenschaftsforum Saar“ herzlich ein. Um Anmeldung wird gebeten: unigesellschaft(at)uni-saarland.de

Fragen beantwortet:

Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu
Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, 
Medizinstrafrecht und Rechtsphilosophie
Tel.: 0681 302-2115
E-Mail: lehrstuhl-oglakcioglu(at)uni-saarland.de