09/02/2024

AI Act im Fokus: Fachleute diskutieren über das EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz

© Iris MaurerProfessor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes.

Die KI-Verordnung, englisch AI Act, ist weltweit das erste umfangreiche Gesetz für Künstliche Intelligenz. Anfang August ist es in der EU in Kraft getreten. Der AI Act regelt Anforderungen an KI-Systeme. Je höher ein Risiko, desto strenger die Regeln. Dies soll Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen. Aber vieles ist unklar und umstritten. Was bedeutet die KI-Verordnung für Staat, Unternehmen und Bürger? Am 10. und 11. September diskutieren Fachleute aus Wissenschaft und Praxis auf dem Campus.

Künstliche Intelligenz bietet große Chancen. Sie erkennt Krankheiten früher, wird zum allwissenden Assistenten, sie verbessert Produkte, automatisiert hinderliche Aufgaben und macht in rasantem Tempo möglich, was gestern undenkbar war. Aber KI birgt auch viele Risiken. KI-Systeme machen Fehler, diskriminieren, reproduzieren Vorurteile, nutzen geschützte Daten, verbreiten gefälschte Nachrichten und können etwa dafür sorgen, dass Menschen einen Job nicht bekommen oder kein Geld von der Bank. Das macht deutlich: Künstliche Intelligenz braucht Regeln, die Menschen vor den Risiken schützen. Und eben solche Regeln stellt die Europäische Union mit ihrem AI Act für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (englisch Artificial Intelligence, kurz AI) auf.

„Der AI Act ist ein wichtiger Teilbereich des erforderlichen Rechtsrahmens für Künstliche Intelligenz. Damit schafft er eine Grundlage für Rechtssicherheit und für das wichtige Vertrauen, das für die Akzeptanz von KI unerlässlich ist“, sagt Professor Georg Borges, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. „Jedoch ist die Bedeutung der neuen KI-Verordnung und ihrer Regeln noch unklar und umstritten. Der AI Act betrifft Hersteller ebenso wie auch die Nutzerinnen und Nutzer von KI-Systemen und zahlreicher Produkte, die solche KI-Systeme enthalten. Wir brauchen dringend mehr Klarheit für das Verständnis der neuen Regeln“, erklärt Georg Borges. Vor diesem Hintergrund lädt der Rechtsinformatiker Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zum Austausch über den AI Act auf den Saarbrücker Campus. Die Tagung richtet sich an ein Fachpublikum aus Praxisbereichen, die damit befasst sind, die neuen Regeln umzusetzen.

Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung geben Expertinnen und Experten einen Überblick über die Konzepte und Regelungen des AI Acts sowie die Systematisierung von KI-Systemen nach der Verordnung. Sie klären, was überhaupt ein KI-System ist und wann ein KI-System ein sogenanntes „Hochrisiko-KI-System“ darstellt. Sie beleuchten die praktischen Folgen für die Risikoeinschätzung bei Generativer KI, also Künstlicher Intelligenz, die mit Algorithmen neue Inhalte wie Bilder oder Texte erzeugt. Sie diskutieren den Datenschutz und die Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit in der KI-Verordnung. Die Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen, insbesondere auch in der öffentlichen Verwaltung, wird ebenso Thema sein wie aufsichtsbehördliche Befugnisse. Vertreter aus der Praxis geben Einblicke aus ihrer Perspektive. Spezialisten stellen vor, was Unternehmen tun können, um sicherzustellen, dass ihre KI-Systeme transparent, ethisch vertretbar und die KI-Entscheidungen nachvollziehbar sind. Die Rolle von Reallaboren für KI wird beleuchtet – ob sie Innovationsbeschleuniger sind oder eher Bürde. Und auch die Herausforderungen des AI Acts aus technischer Sicht sind Thema eines Vortrags.

Die hybride Tagung des Instituts für Rechtsinformatik richtet sich an ein Fachpublikum. Im Vordergrund steht der Austausch vor Ort auf dem Saarbrücker Campus. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt, eine Online-Teilnahme ist möglich.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann für Rechtsanwälte als Fortbildungsveranstaltung anerkannt werden (§ 15 FAO - 10,5 Stunden).

Programm und Anmeldung: www.rechtsinformatik.saarland
 

Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Georg Borges: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
https://www.rechtsinformatik.saarland - Institut für Rechtsinformatik

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