Registrierung und Ablauf der Promotion
Registrierung
ab dem Sommersemester 2015 besteht an der UdS eine vom Präsidium eingeführte allgemeine Registrierungspflicht für Doktorandinnen und Doktoranden. Von Beginn der Doktorarbeit bis zu ihrer Beendigung müssen die Promovierenden lückenlos und zentral, d.h. im Studierendensekretariat, wahlweise entweder immatrikuliert oder registriert sein, wobei beide Erfassungsmöglichkeiten (die Immatrikulation und die Registrierung) demselben administrativen Verfahren folgen.
Registrierung: Doktorandinnen und Doktoranden, die sich im betreffenden Semester nur registrieren, bezahlen eine Registrierungsgebühr in Höhe von 5,- € pro Semester. Dadurch werden sie in die Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung des Studierendenwerks aufgenommen. Als Angehörige der UdS stehen den registrierten Promovierenden darüber hinaus die Dienstleistungen der verschiedenen Einrichtungen der Universität zur Verfügung. Hierfür können sie optional eine Doktorandenkarte der UdS zu erhalten, die auch dazu berechtigt, sich in der Mensa zu Preisen für Bedienstete zu verpflegen.[1]
Immatrikulation: Wer sich hingegen als Doktorandin bzw. Doktorand immatrikuliert erhält den Studierendenstatus und damit auch eine Studentenkarte (Semesterbeitrag). Damit verbunden sind das Semesterticket sowie die üblichen Leistungen für Studierende, etwa günstigere Preise in der Mensa, im Kino oder bei Tagungen sowie kostenlose Karten für das Saarländische Staatstheater etc. Vor dem Hintergrund des Studentenstatus empfiehlt sich für Doktoranden generell zu überlegen, ob eine Immatrikulation infrage kommt. Alternativ muss zumindest eine Registrierung als Doktorand vorgenommen werden.
Wie kann ich mich als Doktorandin bzw. Doktorand registrieren oder immatrikulieren lassen?
Die detaillierten Angaben darüber, wie sich Promovierende ab sofort im Studierendensekretariat registrieren oder immatrikulieren lassen können, finden sich unter www.uni-saarland.de/promotion. Auf dieser Webseite kann auch ein Flyer zum neuen Registrierungsverfahren heruntergeladen werden.
In der Fakultät HW Bereich Empirische Humanwissenschaften müssen die Unterlagen zur Registrierung zuerst im Promotionssekretariat gegengezeichnet werden. Dazu benötigen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine Betreuungsvereinbarung. Das Gleiche gilt auch für die Immatrikulation. Bitte füllen Sie gleichzeitig mit der Betreuungsvereinbarung die Annahmebescheinigung aus und schicken sie per Mail an das Promotionssekretariat. Sie wird Ihnen unterschrieben zurückgemailt zum Hochladen in das Simportal, damit Sie registriert/immatrikuliert werden können.
[1] Die Karte empfiehlt sich allerdings nur für Promovierende, die noch keine UdS-Studentenkarte besitzen, da nach Ausstellung einer Doktorandenkarte die Studentenkarte nicht mehr gültig ist.
Ablauf des Promotionsverfahrens
Der genaue Verfahrensablauf ergibt sich aus der jeweiligen Promotionsordnung.
zeitlicher Ablauf ab PromO 2010
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Es sind einzureichen:
- sieben gebundene Exemplare der Dissertation
- eine Pdf-version der Arbeit
- ein schriftlicher Antrag mit Nennung des Promotionsfaches, der Betreuer und der Nennung des Titels
- Lebenslauf
- Eigenständigkeitserklärung
- Nachweis der Registrierung oder der Immatrikulation
- Vorschlag für Benennung der Promotionskommissionsmitglieder
- falls gewünscht: Antrag auf Aussschluss der Öffentlichkeit bei Disputatio
- Antrag falls Disputatio nicht auf Deutsch gehalten werden soll
- bei kumulativer Dissertation: Übersicht der Arbeitsanteile
- diese Arbeitsanteile vom Erstgutachter bitte gegenzeichnen lassen auf ihre Korrektheit
Publikation
Es sind einzureichen:
- bei einer Publikation in einem Verlag: Exemplaranzahl entsprechend der Anzahl der Gutachter plus vier
- bei einer Publikation über SciDok: Exemplaranzahl entsprechend der Anzahl der Gutachter plus zwei (bei Annahme der Dissertation ohne Vorbehalt: nur zwei Exemplare)
- bei einer Publikation über universaar: Exemplaranzahl entsprechend der Anzahl der Gutachter
wichtig: Der Titel Dr. phil. bzw. Dr. rer. nat. darf erst nach Erhalt der Urkunde geführt werden. Eine Führung des Titels Dr. des. ist nicht erlaubt.