Klausuren

Klausuranmeldung und Klausurabmeldung

Um an den Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät teilnehmen zu können, ist eine vorherige Anmeldung im FN2-Anwendungsportal erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass je Anmeldezeitraum sowohl die Klausuren für den Haupttermin, als auch die Klausuren für den Nachtermin zusammen angemeldet werden müssen. Auf Grundlage dieser Anmeldedaten erstellt das Wirtschaftwissenschaftliche Prüfungssekretariat dann einen möglichst fairen Klausurplan für den jeweiligen Termin. Nach Veröffentlichung der Termine wird den Studierenden dann eine ausreichende Zeit eingeräumt, sich von Klausuren wieder abzumelden. Hierbei gilt es zu beachten, dass es aufgrund der zeitlichen Diskrepanz einen Abmeldezeitraum für den Haupttermin und einen gesonderten Abmeldezeitraum für den Nachtermin gibt. Um einen reibungslosen Ablauf der Planung gewährleisten zu können, sind der Anmeldezeitraum sowie die Abmeldezeiträume bindend und müssen eingehalten werden.

 

 Haupttermin Wintersemester 2024/25
(10.02.- 28.02.2025)
Nachtermin Wintersemester 2024/25
(24.03 - 04.04.2025)
Anmeldezeitraum                                        11.11.2024 (08:00 Uhr) - 29.11.2024 (15:00 Uhr)
Abmeldezeitraumbis 10.01.2025 (12:00 Uhr)10.03. (08:00 Uhr) - 13.03.2025 (12:00 Uhr)

FN2 - Anwendungsportal zur Klausuranmeldung / Klausurabmeldung und Noteneinsicht


FN2-Anwendungsportal

Hinweis:
Zur Anmeldung im FN2-Anwendungsportal benötigen Sie Ihre studentische Kennung und Ihr dazugehöriges E-Mail-Passwort. Bei Probleme kontaktieren Sie bitte das Hochschul-IT-Zentrum. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Wiederherstellung / Neuvergabe von Login- und Passwortdaten.

Probleme bei der Anmeldung

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, oder sich aus nicht vertretbaren Gründen nicht innerhalb des Anmeldezeitraums für die Klausuren anmelden können, so teilen Sie dies bitte per E-Mail an klausuren(at)wiwipa.uni-saarland.de mit.

Klausurtermine

Bitte kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Klausurtermine wegen potentiellen Anpassungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass (bedingt durch begrenzte Raumverfügbarkeit) die Flexibilität der Klausurplanung eingeschränkt ist.

Hinweise für den Krankheitsfall

Klausurtermine WiSe 2024/25 Haupttermin Februar 

Klausurtermine WiSe 2024/25 - Februar

(erstellt am 12.12.2024 - aktualisiert 19.12.2024)

Klausurtermine WiSe 2024/25

Nachtermin März/April

(Angaben folgen  - erstellt am 07.10.2024)

 Abmeldezeitraum für den Haupttermin:
10. Januar 2025 (bis spätestens 12 Uhr)
Abmeldezeitraum für den Nachtermin:
10. März (ab 08 Uhr) bis 13. März 2025 (bis spätestens 12 Uhr)
 

Klausurtermine SoSe 2024 Haupttermin Juli/August

Klausurtermine SoSe 24 – Juli/August

(erstellt am 10.06.2024 - aktualisiert am 09.07.2024)

Klausurtermine SoSe 2024 Nachtermin September/Oktober

Klausurtermine SoSe 24 - September/Oktober

(erstellt am 08.08.2024 - aktualisiert am 23.09.2024)

 Abmeldezeitraum für den Haupttermin:
01. Juli 2024 (bis spätestens 12 Uhr)
Abmeldezeitraum für den Nachtermin:
16. September (ab 8:00 Uhr) bis 20. September 2024 (bis spätestens 12 Uhr)

 

Allgemeine Hinweise

Vor Klausurantritt zu beachten

  1. Zulassung
    Sofern keine anderen Zulassungsvorraussetzungen explizit genannt sind, ist der Studierende mit Anmeldung über das FN2-Anwendungsportal zur Klausur zugelassen. Der Studierende kann die Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist zurückziehen. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.
     
  2. Fernbleiben am Prüfungstermin
    Die Prüfung in einem Fach gilt als nicht erbracht und als Fehlversuch, wenn der Kandidat einer Prüfung ohne zureichende Entschuldigung fernbleibt. In Krankheitsfällen ist der Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests (mit Vermerk der Matr.Nr. + die zu entschuldigende Klausur) mit Stempel und Unterschrift des Arztes zu führen. Der Arzt ist unmittelbar nach dem Auftreten der Krankheit aufzusuchen. Nachträglich ausgestellte Atteste können nicht akzeptiert werden. Entschuldigung und Nachweis der Verhinderung haben bis spätestens acht Tage nach dem Prüfungstermin zu erfolgen.
     
  3. Ort und Zeit
    Die Klausuren finden an den vom Prüfungssekretariat am "Schwarzen Brett bzw. im ViPa (Termine)" bekanntgegebenen Terminen statt. Der Ort der Prüfung sowie die Reihenfolge, in der die Prüfungen in den einzelnen Fächern abgehalten werden, werden ebenfalls rechtzeitig am "Schwarzen Brett bzw. im Internet" bekanntgegeben. Die Kandidaten werden gebeten, sich bereits 10 Minuten vor Prüfungsbeginn vor den Räumen, in denen die Klausuren geschrieben werden, einzufinden.
     
  4. Sitzordnung und Identitätskontrolle
    Legen Sie Studierendenausweis oder Personalausweis (Reisepass) sichtbar vor sich. Legen Sie Mäntel, Jacken und Taschen in den leeren Sitzreihen ab. Nicht zugelassene Hilfsmittel – Aufzeichnungen, Literatur, Skripten, Mobiltelefone etc. – dürfen nicht mit in den Klausurraum gebracht werden. Falls Sie jetzt derartige Hilfsmittel – auch in Mänteln, Jacken oder Taschen – bei sich haben, deponieren Sie diese bitte für die Zeitdauer der Klausur bei der Aufsicht und verwenden Sie nur zugelassene Hilfsmittel. Das Schreiben mit Bleistift und die Benutzung von Tintenkillern oder Korrekturrollen oder -flüssigkeit ist nicht erlaubt. Sie erhalten eine Klausur/Aufgabensammlung. Nach Betreten des Prüfungsraumes nimmt jeder Kandidat einen Platz ein. Zwischen zwei Studierenden müssen genau zwei Plätze frei bleiben. Zwischen zwei Reihen mit Studierenden muss genau eine Reihe frei bleiben. Die Studierenden müssen hintereinander sitzen.
     
  5. Mitzubringende Hilfsmittel
    Bringen Sie nur Schreibzeug und Lineal mit, außerdem nur solche Hilfsmittel, die durch besonderen Aushang zugelassen worden sind. Hinweis: Bitte informieren Sie sich vor Prüfungsantritt zusätzlich auch immer auf den zuständigen Lehrstuhlseiten. Die Klausuren sind – mit Ausnahme der Zeichnungen – mit Füllfederhalter oder Kugelschreiber anzufertigen. Das Schreiben mit Bleistift sowie das Verwenden von Tippex oder Tintenkillern ist nicht erlaubt . Die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Nicht zugelassene Hilfsmittel – Aufzeichnungen, Skripte, Literatur, Mobiltelefone etc. – dürfen nicht mit in den Klausurraum gebracht werden; auch nicht, wenn sich diese unzulässigen Hilfsmittel in verschlossenen Taschen, in Mänteln oder Jacken befinden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als Täuschungsversuch, der das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat.
     
  6. Verlassen des Raumes
    Das Verlassen des Klausurraumes während der Klausur, d.h. zwischen der Bekanntgabe der Themen und der Abgabe der Klausuren, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    Ausnahmen:
    Wünschen Sie einen Austritt auf die Toilette, so geben Sie bitte der Aufsicht die Klausur ab und tragen Sie sich in die Abwesenheitsliste ein. Während des Austritts auf die Toilette sind keine Kontakte oder Gespräche mit anderen Personen erlaubt. Der zugestandene Gang zur Toilette darf nicht unnötig ausgedehnt werden oder dazu genutzt werden, sich unbeaufsichtigt außerhalb des Klausurraumes aufzuhalten. Wünschen Sie die Klausur wegen einer Störung Ihres Befindens abzubrechen, so melden Sie sich bitte bei einem der Aufsichtführenden. Dieser wird Ihnen ein Hinweisblatt zur weiteren Vorgehensweise bei Krankheitsfällen aushändigen. Auch in allen sonstigen begründeten Ausnahmefällen haben Sie sich zunächst bei einem der Aufsichtführenden zu melden.
     
  7. Täuschungsversuch
    Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungsleistungen für ungültig und die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn sich der Bewerber bei der Erbringung der Prüfungsleistung einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht hat. Ebenso kann der Prüfungsausschuss den Bewerber von der Fortsetzung der Prüfung ausschließen und die Prüfung für nicht bestanden

Weitere allgemeine Hinweise zum Ablauf von Klausuren sowie Hilfsmittel und Vorgehen bei Klausurabbruch können Sie hier entnehmen: 

Hinweise zum Ablauf   Hinweise Klausurabbruch   Vordruck Attest