Informationen für Lehrende
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Regelungen in den aktuellen Biologie-Studiengängen (Bachelor of Science PO Version 2015, Master of Science PO-Version 2015). Soweit nicht anders angegeben, gelten die Angaben sowohl für den Bachelor- als auch für den Master-Studiengang.
Prüfungsstruktur
Aufbaupraktika/Advanced Module
- Inhalte der Prüfung "zusätzliche Leistungen" sind variierbar, müssen aber spätestens zu Beginn des Praktikums bekannt gegeben und im Modulhandbuch veröffentlicht werden. Soll sich die Prüfung "zusätzliche Leistungen" aus mehreren Elementen zusammensetzen, muss die jeweilige Note vor der Verbuchung manuell errechnet werden.
Grundkurse
- jeder Kurs hat zwei Prüfungsnummern, wovon eine benotet mit der Note der Klausur verbucht werden muss; die andere wird unbenotet (000) verbucht, um die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum zu dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass die Studierenden erst dann das Modul bestanden haben, wenn beide Prüfungen verbucht sind.
Prüfungsanmeldung
- Anmeldung: bis eine Woche vor Prüfungstermin - Studierende, die sich nicht rechtzeitig angemeldet haben, können abgelehnt werden, wenn die Nicht-Anmeldung vor Beginn der Prüfung fest gestellt wurde
- wenn vor Beginn der Prüfung nicht überprüft wurde, ob alle Teilnehmer angemeldet waren, besteht nach absolvierter Prüfung ein Anspruch auf nachträgliche Zulassung
- Lehrende können nicht oder zu spät angemeldete Studierende aus Kulanz zur Prüfung zulassen (technische Umsetzung der nachträglichen Zulassung erfolgt über den Studienkoordinator)
Prüfungstermine und -fristen
- min. Anzahl: zwei Prüfungstermine pro Studienjahr
- Ankündigung: mindestens drei Wochen vor Prüfungstermin
- Korrekturfrist: maximal vier Wochen
- Einsicht der Prüfungsergebnisse: ein Monat nach Bekanntgabe der Ergebnisse
- Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen (z. B. Klausuren): fünf Jahre
Wiederholung von Prüfungen
- die Studierenden haben die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen zweimal zu wiederholen.
- Notenverbesserung: bestandene Prüfungen können innerhalb der nächsten zwei Studiensemester einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden
Finale Studienphase
finale Bachelor-Phase
- F-Arbeit: 8 Wochen (10 CP), keine schriftliche Ausarbeitung, unbenotet - Bachelor-Arbeit: 11 Wochen (12 CP) - diese beinhalten experimentelle Arbeit, Zusammenschreiben und Druck. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von maximal zwei Wochen beantragt werden (spätestens eine Woche vor Abgabetermin)
- Abschluss bildet ein Seminar zur Bachelorarbeit (4 CP), das im Rahmen eines Arbeitsgruppenseminars abgeleistet wird, unbenotet
finale Master-Phase
- vertiefendes Laborpraktikum: 3 Monate (15 CP), keine schriftliche Ausarbeitung, unbenotet
- Master-Arbeit: 24 Wochen (30 CP) - diese beinhalten experimentelle Arbeit, Zusammenschreiben und Druck. Gebundene Ausgaben müssen 24 Wochen nach Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt vorliegen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von maximal fünf Wochen beantragt werden (spätestens eine Woche vor Abgabetermin)
- Abschluss bildet ein Kolloquium zur Masterarbeit (10 CP), das vergleichbar einem Promotionskolloquium aus einem nicht öffentlichen Vortrag mit Verteidigung der Arbeit vor mehreren Prüfern besteht, benotet (Dauer: mindestens 30 min, maximal 45 min, inklusive 20 min Vortrag). Über den Gang des Kolloquiums ist ein Protokoll anzufertigen und dieses im Anschluss an das Prüfungsamt zu senden.
Schriftliche Abschlussarbeit
- auf der ZHMB-Homepage wird den Studierenden ein allgemeiner Leitfaden zu Inhalt und formalem Aufbau von Abschlussarbeiten zur Verfügung gestellt. Individuelle arbeitsgruppenspezifische Absprachen können getroffen werden.
- Vom Prüfungsausschuss wurde eine allgemeine Bewertungsmatrix für Abschlussarbeiten verabschiedet, die Sie bei der Studienkoordination anfordern können.
Bachelor
- Korrekturfrist: maximal zwei Monate
Master
- Korrekturfrist: maximal drei Monate
Aktuelle News und FAQs zum Studienverlauf finden Sie im Team "Studienkoordination und Prüfungssekretariat" bei MS Teams (Team-Code: 1issssw).