Studienabschlussphase: Wissenschaftliche Arbeit und Transcript of Records
Die in diesem Merkblatt erläuterten Abläufe und Fristen sind einzuhalten, damit Sie Ihre persönliche Zeitplanung zum Ersten Staatsexamen einhalten können:
Merkblatt Studienabschlussphase: Wissenschaftliche Arbeit und Transcript of Records
Die Wissenschaftliche Arbeit
Die Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit (W.A) ist im ZPL spätestens 6 Monate vor der geplanten Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen (StEx), also spätestens bis Ende Februar bzw. bis Ende August, mit dem ausgefüllten Antragsformular auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit (s.u.) zu beantragen.
Zulassungsvoraussetzungen im Studienkonto in LSF:
- insgesamt mindestens 200 CP (LAB, LS1+2) bzw. 160 CP (LS1, LP) und davon
- im Fach der W.A. mindestens 115 (LAB), 90 (LS1+2), 60 CP (LS1) bzw. 30 CP (LP)
Als Gutachter*innen für die Wissenschaftliche Arbeit im Lehramtsstudium sind generell die Professor*innen und Privatdozent*innen Ihrer Studienfächer zugelassen. Hier veröffentlichen wir immer die aktuelle Liste der aus den Fachrichtungen gemeldeten und vom Prüfungsausschuss zugelassenenGutachter*innen für die Wissenschaftliche Arbeit.
Formular Zulassungsantrag Wissenschaftliche Arbeit ausfüllen und dabei Vorgespräche mit Gutachter*innen zu deren Verfügbarkeit, zur eigenen zeitlichen Planung und zum ungefähren Themenbereich führen. Ein konkretes Thema wird aber nicht in diesem Gespräch und auch nicht von der/dem Erstgutachter*in erteilt, sondern erst nach formaler Zulassung zur W.A. und Bestellung der Gutachter*innen über das ZPL.
Dazu zunächst den Zulassungsantrag mit allen Unterschriften, Angabe des gewünschten Bearbeitungsbeginns und der geplanten Staatsexamensphase als Scan an zpl(at)uni-saarland.de senden.
Einreichfrist: 6 Monate vor geplanter Anmeldung zum Ersten StEx, früher ist besser!
Sie erhalten den Zulassungsbescheid per Post vom ZPL, gleichzeitig werden die Gutachter*innen vom ZPL bestellt. Dabei erhalten die Erstgutachter*innen die Aufforderung zur Mitteilung der konkreten Themenstellung ans ZPL.
Für Wissenschaftliche Arbeiten in Bildender Kunst bzw. Musik wenden Sie sich für alle Schritte von Zulassungsantrag bis Eintragung der Bewertung an die HBK bzw. die HfM, beachten aber dennoch die Fristen und Voraussetzungen für eine Ausstellung des Transcript of Records im ZPL.
Die Themenstellung wird zum Wunschtermin per Post oder per E-Mail vom ZPL mitgeteilt. Genau dann beginnt die Bearbeitungszeit von von 17 Wochen (LAB, LS1+2) bzw. 12 Wochen (LS1, LP).
Alle Änderungswünsche (z.B. bei Tippfehlern im Thema), Verlängerungsanträge wegen Krankheit o.Ä. sind unverzüglich ans ZPL zu richten. Gutachter*innen dürfen weder Themenstellungen ändern noch Verlängerungen bewilligen, werden aber vom ZPL über alle Entscheidungen des Ausschussvorsitzenden in Prüfungsverfahren der Wissenschaftlichen Arbeit informiert.
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit der Wissenschaftlichen Arbeit krank werden müssen Sie sofort eine E-Mail ans ZPL schreiben, sofort zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin gehen und das Attestformular (s. ZPL-Hompage, A bis Z, Stichpunkt Krankheit) mit allen Angaben ausfüllen lassen, wenn Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, also individuell angepasste Prüfungsbedingungen beantragen möchten. Das Attestformular bitte zunächst als Scan an zpl(at)uni-saarland.de senden und sobald Sie wieder zur Post gehen können, das Original nachsenden an:
Universität des Saarlandes
Zentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge
Campus E1 2
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Über eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet gemäß Prüfungsordnung immer der Zentrale Prüfungsausschuss bzw. im Eilentscheid der Vorsitzende, nie Ihre Gutachter*innen! Die Gutachter*innen werden mit einer Kopie des Bescheides über die Entscheidung zur Verlängerung der Bearbeitungszeit vom ZPL informiert und erhalten selbstverständlich keine Informationen zur Erkrankung.
Für technische Probleme z.B. mit Versuchsapparaturen gilt ebenso: sofort eine E-Mail ans ZPL schreiben und dann gleich einen Nachweis für das Problem liefern.
Wer Hinderungsgründe nicht unverzüglich anzeigt, hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Wer vom Arzt prüfungsunfähig für die Wissenschaftliche Arbeit erklärt wird, also aus gesundheitlichen Gründen keine schriftlichen Prüfungen ablegen kann, darf in dem Krankheitszeitraum selbstverständlich auch nicht an anderen schriftlichen Arbeiten, Klausuren, Berichten etc. arbeiten und i.d.R. auch keine mündlichen oder praktischen Prüfungen ablegen. Es gibt keine Erkrankung, die zu einer selektiven Prüfungsunfähigkeit nur für die Abschlussarbeit führen würde. Wenn Sie z.B. wegen einer akuten Verletzung nicht schreiben und tippen können, aber an mündlichen Prüfungen teilnehmen können, muss Ihr Arzt/Ihre Ärztin das bei der Beschreibung der gesundheitlichen Einschränkungen genau angeben.
Verlängerungen der Bearbeitungszeit z.B. wegen Krankheit haben keinen Einfluss auf die allgemeinen Fristen in der Studienabschlussphase z.B. zum Erhalt eines Transcripts of Records oder der Anmeldefrist beim Staatlichen Prüfungsamt.
Für das Titelblatt orientieren Sie sich an folgender Vorlage und binden exakt diese Eigenständigkeitserklärung in die Arbeit ein:
Titelblattvorlage und Eigenständigkeitserklärung
Die Eigenständigkeitserklärung ist eigenhändig, also im Original von Hand mit Stift auf dem Papier jedes gedruckten und gebundenen Exemplars zu unterzeichnen.
Die fristgerechte Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit erfolgt per Postversand (und nur so!) ans ZPL:
3 gebundene Exemplare und eine digitale Version; dazu unbedingt alle Vorgaben aus dieser
Handreichung beachten!
Nur der Postversand ist zulässig, es ist keine persönliche Abgabe auf dem Campus möglich. Abgabedatum = Datum der Quittung vom Postversand
Abgabe per Postverand spätestens zum im Brief mit der Themenstellung mitgeteilten Datum, je nach individueller Studienabschlussphase evtl. etwas früher:
Kulanzregelung: Abgabe bis 1. Werktag im Februar bzw. August mit vorläufigen Bestätigungen beider Gutachter*innen „mit mind. 4,0 bestanden“, aber Achtung: Es besteht kein Anspruch auf vorläufige Bestätigungen der Gutachter*innen und kein Anspruch auf ein vorläufiges Transcript of Recordsvom ZPL!
Deshalb: Der sichere Weg ist die Abgabe mindestens zwei Monate vor Anmeldefrist zum Ersten Staatsexamen, damit die Bewertung fristgerecht sichergestellt ist.
Das Transcript of Records
Ein Transcript of Records (ToR) ist bis spätestens am 13.02. bzw. 16.08. im ZPL mit einem ausgefüllten Antragsformular für ein Abschlussdokument (s.u.) und unter Beifügen einer eigenen Übersicht über alle Leistungen (pdf-Datei aus LSF) zum Nachweis der Vollständigkeit aller Studienkonten zu beantragen, wenn ein Transcript bis Ende Februar bzw. bis Ende August (=Anmeldefrist im Ministerium für das Erste Staatsexamen) benötigt wird. Eine Beantragung eines Transcript of Records ohne den Nachweis vollständiger Studienkonten ist nicht möglich.
Sie überprüfen eigenständig: Sind alle CP im Studienkonto in LSF eingetragen? Sind dabei auch alle Vorgaben aus der Prüfungsordnung und den fachspezifischen Anhängen (fsA) erfüllt?
Falls Eintragungen in LSF fehlen: Für ein ToR sind bis 13.02. oder 16.08. eigenständig Bewertung und Eintragung aller Leistungen mit den zuständigen Prüfer*innen und Fachprüfungssekretariaten nach Vorgaben der Prüfungsordnung +fsA in LSF zu klären; vgl. Antragsformular (s.u.). Das ZPL ist nur für die W.A. zuständig.
Sie füllen das für Ihren Studiengang passende Antragsformular aus und senden es als pdf zusammen mit einer Übersicht über alle Leistungen (selbst aus LSF heruntergeladen) als Nachweis für die Vollständigkeit der Studienkonten per E-Mail an zpl(at)uni-saarland.de.
Antragsformular für ein ToR in LAB, LS1, LS1+2
Antragsformular für ein ToR in LP PO-Version 20151 (für alle mit Studienstart vor WS 2021/22)
Antragsformular für ein ToR in LP PO-Version 20211 (neu; für alle mit Studienstart ab WS 2021/22)
Nicht vergessen: Übersicht über alle Leistungen aus LSF herunterladen der E-Mail an zpl@uni-saarland.de beifügen!
Achtung! Bewertungen/Eintragungen von Modul-Prüfungen, sowie die Prüfungen der Studienkonten liegen nicht in der Zuständigkeit des ZPL. Die Teilnahme an UdS-Prüfungen ab Juli bzw. Januar ist i.d.R. zu spät, um noch im Folgemonat ein Transcipt ausstellen zu können. Zur Beantragung eines ToR müssen alle Noten am 13.02. bzw. 16.08. eingetragen sein. Einzige Ausnahme beim vorläufigen ToR: W.A. ist zu dem Datum vorab als bestanden von beiden Gutachter*innen ans ZPL bestätigt und verbucht worden. Es gibt aber keine Ausnahmen für Modulprüfungen, Auslandsaufenthalt o.Ä.!
Das ZPL klärt die finalen Kontenprüfungen in Fächern, regelt Korrekturen technischer Fehler und alle notwendigen händischen Anpassungen.
Es gibt keine Eingangsbestätigungen und keine individuellen Statusupdates, beachten Sie aktuelle Hinweise auf der Startseite der ZPL-Homepage: www.uni-saarland.de/zpl
Das ZPL sendet nach Prüfung aller Voraussetzungen alle ToR per Post an Studierende und ans Staatliche Prüfungsamt. Kontrollieren Sie Ihre Adresse in LSF/SIM.
Ist die W.A. 13.02./16.08. vorab mit Note 0,0 in LSF eingetragen? Vom ZPL erhalten Studierende und das Staatliche Prüfungsamt je ein Exemplar des vorläufigen ToR.
Ist die W.A. mit finaler Note in LSF eingetragen? Vom ZPL erhalten Studierende und das Staatliche Prüfungsamt je ein Exemplar des endgültigen ToR.
Stellt sich bei der finalen Kontenprüfung heraus, dass Ihr Studienkonto bis 13.02. bzw. 16.08. doch nicht vollständig war, erhalten Sie in diesem Semester kein ToR und müssen Ihre individuelle Studienabschlussplanung um ein Semester verschieben.
Das ZPL ist nicht für die Organisation der mündlichen Prüfungen der Ersten Staatsexamina zuständig, nicht für die Anmeldung, Zulassung, Termine oder Ablauf der Prüfungen und stellt keine Zeugnisse aus. Die Voraussetzungen für die Ausstellung des Transcript of Records entnehmen Sie bitte diesen Seiten (s.o.). Wir verabschieden uns daher an dieser Stelle von Ihnen und wünschen Ihnen eine gute Vorbereitungszeit auf Ihre Staatsexamensphase sowie viel Erfolg für alle weiteren Schritte in Richtung Schuldienst!
Informationen zur Anmeldung für das Erste Staatsexamen im Staatlichen Prüfungsamt
Zur Anmeldung für die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens im Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes benötigen Sie u.a. ein Transcript of Records vom ZPL (s.o.). Beachten Sie die vorgelagerten Fristen für die Ausstellung dieses Dokuments. Wenn Sie das Transcript of Records zu spät beantragen und/oder Ihr Studienkonto bis 13.02. bzw. 16.08. nicht vollständig ist, erhalten Sie in diesem Semester kein ToR und müssen Ihre individuelle Studienabschlussplanung ein Semester verschieben.
Die Anmeldung und Zulassung zu den mündlichen Prüfungen des Staatsexamens erfolgt nicht im ZPL sondern im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen (Triererstr. 33, 66111 Saarbrücken, Links zu weiteren Informationen und Kontaktdaten s.u.). Alle Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Fristen und dem Ablauf der Anmeldung im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen: Seite des Staatlichen Prüfungsamts auf dem Bildungsserver
Links sind aufgrund von Änderungen an der Homepage des Staatlichen Prüfungsamtes evtl. nicht immer aktuell. Bitte googeln Sie im Zweifelsfall "Staatliches Prüfungsamt Lehramt Saarland" und klicken Sie sich dann durch. Formulare finden Sie dort zum Download, z.B. die Formulare für die Angabe der Prüfer*innen. Lesen Sie unbedingt aufmerksam und beachten Sie folgende Handreichung aus dem Staatlichen Prüfungsamt:
https://www.saarland.de/bildungscampus/DE/themen-aufgaben/themen/ausbildung/staatlichespruefungsamt
Wer im Prüfungssplitting im Rahmen des Südwestverbunds ein Fach an einer Partnerhochschule studiert hat, nimmt am besten frühzeitig Kontakt zum Staatlichen Prüfungsamt auf, um die Besonderheiten bei der Anmeldung zum Staatsexamen im Saarland und zu den vorzulegenden Unterlagen zu besprechen.
Das Staatliche Prüfungsamt informiert zur Anmeldung und den Terminen der mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens:
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Bildungsserver/ausbildung-lehrkraefte/staatlichespruefungsamt/Info_Anmeldung_Erste_Staatspruefung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Weitere Hinweise und Kontaktdaten der Ansprechpartner*innen im Staatlichen Prüfungsamt finden Sie hier:
https://www.saarland.de/bildungscampus/DE/themen-aufgaben/themen/ausbildung/staatlichespruefungsamt
Die Anmeldung für die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens im Frühjahr ist immer bis Ende Februar im Staatlichen Prüfungsamt möglich. Die Anmeldung für die Staatsexamensphase im Herbst immer bis Ende August. Fragen zu den Staatsexamensprüfungen, zur Anmeldung und zum Staatsexamenszeugnis bitte nur an das Staatliche Prüfungsamt.
Welche Prüfer*innen für die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens zur Verfügung stehen, erfahren Sie auf Anfrage in den Fachrichtungen. Dem ZPL liegen hierzu keine Informationen vor. Einzelne Fachrichtungen/Lehrstühle haben auch Infoseiten zu den mündlichen Prüfungen:
Fachdidaktik Deutsch Sekundarstufe
Neuere deutsche Sprachwissenschaft
Fachdidaktik Englisch