Fortschrittskontrollen im Lehramtsstudium

Bei der Fortschrittskontrolle wird im Studienverlauf zu bestimmten Zeitpunkten überprüft, ob die Leistungsgrenzen erreicht sind, die für das Studienziel erforderlich sind.
In Ihrer Prüfungsordnung (§ 20 bzw. § 21) sind die Leistungsgrenzen der Fortschrittskontrolle wie folgt festgelegt:

Ende des
Fachsemesters
mindestens
2  18 CP
4  60 CP
6  100 CP
8  140 CP
10  180 CP
12  220 CP(nur für LS1, LP, LPS1)
15  275 CP(nur für LS1+2, LAB, LAG)

Bei den Leistungsgrenzen handelt es sich immer um die Summe aller eingetragenen CP aus beiden Fächern und den Bildungswissenschaften (im Studiengang LP um die CP aus Studienfächer der Primarstufe und den Bildungswissenschaften).

Die maximale Studiendauer ist die doppelte Regelstudienzeit, beträgt also 16 Semester für LS1, LPS1 und LP bzw. 20 Semester für LS1+2 und LAB.

Sonderfälle

Wir berücksichtigen immer die unterschiedlichen Fachsemester beim Fachwechsel im Lehramtsstudium, wenn ein Lehramtsfach bereits abgeschlossen ist, wenn Sie ein Fach an einer anderen Hochschule im Südwestverbund studieren, im Lehramtsstudium bereits beurlaubt waren oder das Teilzeitstudium nutzen. Bitte schreiben Sie bei Fragen zu diesen Sonderfällen einfach kurz an
j.dausend(at)mx.uni-saarland.de

Bitte beachten Sie auch: Wer freiwillig ein zusätzliches Fach im Lehramtsstudium studiert, parallel in einem anderen Studiengang oder für ein Zertifikat eingeschrieben ist, muss für die FSK die CP trotzdem aus dem "normalen" Lehramtsstudium (zwei Fächer + Bildungwissenschaften) sammeln. Die CP aus den freiwilligen Studienanteilen können für diese FSK nicht berücksichtigt werden. Wer ein Drittfach im Lehramt studiert, hat dafür auch eine im Umfang angepasste, zusätzliche FSK zu erfüllen. Wer parallel in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben ist, muss dort evtl. auch eine weitere FSK bestehen.

Die häufigsten Fragen und wichtigsten Antworten rund um die Fortschrittskontrolle (FSK):

Was passiert, wenn erstmalig im Lehramtsstudium bei einer FSK nicht genug CP nachgewiesen werden können?

Man wird gebeten, im lsf den Stand im Studienkonto zu überprüfen und ggf. bereits rechtzeitig bestandene, aber noch nicht aufgelistete Prüfungen ins lsf eintragen zu lassen. Hilft das nicht, wird man darauf aufmerksam gemacht, dass die FSK nach dem entsprechenden Fachsemester nicht bestanden ist und dass das Studienziel gefährdet ist. Gleichzeitig wird man gebeten, das Beratungsangebot der Studienkoordination im ZPL und der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung wahrzunehmen. Innerhalb der ersten 10 Fachsemester gibt es also beim erstmaligen Nichtbestehen der FSK eine Verwarnung - sozusagen eine gelbe Karte - und man muss aufpassen, dass man bis zur nächsten FSK genügend CP gesammelt hat.

Was passiert, wenn die Leistungsgrenze der darauffolgenden Fortschrittskontrolle, also zweimal in Folge, nicht erreicht wird?

Man erhält erneut einen Hinweis auf den zu niedrigen Leistungsstand im Studienkonto und wird gebeten, eventuell rechtzeitig bestandene, aber noch nicht aufgelistete Prüfungen in LSF eintragen zu lassen. Liegen immer noch nicht genügend CP vor, erhält man einen Brief, dass die zweite FSK in Folge  nicht bestanden ist und man den Prüfungsanspruch verlieren wird. Gleichzeitig wird erneut Beratung bei der Studienkoordination im ZPL sowie der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung angeboten. Es wird darauf hingewiesen, dass in begründeten Fällen ein Antrag auf Verlängerung um ein Semester beim Zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen gestellt werden kann. Hilft das alles dennoch nicht weiter, ist der Prüfungsanspruch leider verloren - sozusagen die rote Karte im Lehramtsstudium.

Was passiert, wenn die Leistungsgrenze nach dem 12. bzw. 15. Fachsemester nicht erreicht wird?

Die FSK für LS1, LP, LPS1, LAR und LAH nach dem 12. Fachsemester bzw. die FSK für LS1+2, LAB und LAG nach dem 15. Fachsemester muss man unbedingt bestehen, selbst wenn vorher noch nie Probleme mit der FSK aufgetreten sind. Klappt das nicht, gilt i.d.R. das gleiche wie beim zweimaligen Nichtbestehen der FSK in Folge (s.o.).
Für alle, die im Lehramtsstudium der Prüfungsordnungsversion 2018 eingeschrieben sind, gibt es eine andere Regelung.
Unabhängig von der Prüfungsordnungsversion müssen aber alle das Lehramtsstudium spätestens in dem Semester erfolgreich mit allen studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen haben, in dem sie die maximale Studiendauer, die doppelte Regelstudienzeit, erreichen. Danach erfolgt i.d.R. die Exmatrikulation.

Was kann man machen, wenn man einen Brief zur FSK bekommt?

Wer auf die FSK aufmerksam gemacht wird, sollte sofort den eigenen Leistungsstand im Studienkonto im lsf überprüfen und ggf. bei Prüfer*innen und/oder Fachprüfungssekretariaten nachfragen, sollten bereits rechtzeitig bestandene Prüfungsleistungen im Studienkonto noch nicht eingetragen sein. Gleichzeitig bitte immer sofort bei der Studienkoordination für Lehramt unter j.dausend(at)mx.uni-saarland.de kurz Bescheid geben, wie die aktuelle Situation ist, ob noch CP eingetragen werden könnten oder ob es Besonderheiten im Studienverlauf gab. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann man die individuelle Situation besprechen und gemeinsam überlegen, welche Optionen es gibt. Es ist immer wichtig, sich so schnell wie möglich zu melden. Also bitte nicht aufschieben, sondern Probleme sofort ansprechen und vielleicht noch früh lösen können, bevor sie später zu groß geworden sind. Auch das Zentrum für Lehrerbildung bietet gerne Termine für ein vertrauliches Gespräch zur Fortschrittskontrolle an. Wenn es Probleme im Studienverlauf gab, die Sie entsprechend belegen können und begründen, weshalb Sie zwar aktuell nicht genug CP für die FSK haben, den Leistungsverzug aber innerhalb eines Semesters aufholen könnten, melden Sie sich bitte auch in der Studienkoordination für das Lehramt im ZPL. Wir können dann besprechen, was Sie in einem Antrag an den Zentralen Prüfungsausschuss schreiben können, um eine Verlängerung um ein Semester bezüglich der FSK zu erbitten und welche Unterlagen Sie am besten beifügen sollten. Dazu bitte einfach per E-Mail einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.

Welche Leistungen zählen für die FSK?

Für die FSK zählen alle CP aus bestandenen Prüfungen, die man innerhalb des entsprechenden Semesters rechtzeitig abgelegt hat; immer bis 31.03. fürs Wintersemester oder bis 30.09. fürs Sommersemester. Es zählt also das Klausurdatum bzw. das tatsächliche Abgabedatum einer Hausarbeit. Sogenannte "Nachklausur"-Termine können i.d.R. also nicht mehr berücksichtigt werden! Die Zeit, die es braucht, bis die Prüfung bewertet und in LSF eingetragen ist, geht natürlich nicht zu Lasten der Studierenden.
Ein kleiner Tipp für Hausarbeiten, Berichte etc. deren allgemeine Abgabefrist erst nach dem Semesterende, also schon im neuen Semester liegt: Besprechen Sie bitte mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, dass Sie die Arbeit vorzeitig, also noch innerhalb des entsprechenden Semesters abgeben werden, weil Sie die CP für die FSK benötigen. Sollte die Korrektur dann länger dauern, ist das natürlich kein Problem, wichtig ist nur, dass Sie selbst die rechtzeitige Abgabe der Prüfungsleistung nachweisen können. Die Semestergrenzen sind übrigens auch wichtig für den Leistungsnachweis, wenn man BAföG bekommt.

Warum erhalte ich im lsf und für die FSK keine CP für den Besuch von Veranstaltungen ohne Prüfung?

CP gibt es immer für bestandene Prüfungsleistungen, wenn man also nachweisen kann, dass man die Lernziele erreicht hat. Die reine Teilnahme an Vorlesungen wird noch nicht mit CP belohnt, die CP für den Arbeitsaufwand der Teilnahme an Veranstaltungen gibt es immer zusammen mit den CP für die bestandene Modulelement- oder Modulprüfung (im Zweifel immer im fachspezifischen Anhang nachsehen oder das zuständige Fachprüfungssekretariat fragen, was in LSF eingetragen wird). Ganz wichtig für alle, die BAföG bekommen: da gilt das auch; CP gibt's immer nur für bestandene Prüfungen.

Wann wird die FSK durchgeführt und warum erhalte ich die Nachricht zur FSK erst so spät nach Ende des Semesters?

Die FSK kann immer erst zu dem Zeitpunkt durchgeführt werden, wenn (erfahrungsgemäß) die Prüfer*innen alle Prüfungen bewertet, in den Fachprüfungssekretariaten eingereicht haben und die Eintragung dort erfolgen konnte. Das dauert immer eine ganze Weile, zumal es manchmal mit der Korrektur länger als die üblichen 4 Wochen für eine Klausur bzw. 6 Wochen für eine Hausarbeit braucht und auch die Fachprüfungssekretariate in der Korrekturzeit sehr viel zu tun haben. Daher kann die FSK erst einige Wochen bis Monate nach Ende des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. Deshalb erhält man i.d.R. erst dann den Hinweis, dass die CP für die FSK nicht ausgereicht haben.

Hilft eine schnelle Exmatrikulation gegen den Verlust des Prüfungsanspruchs noch bevor man einen Brief zur FSK bekommen hat?

Nein, das ist leider keine Lösung, bitte exmatrikulieren Sie sich nicht ohne kurz mit uns Rücksprache gehalten zu haben! Für die Zeit, in der man im Lehramt eingeschrieben war, muss auch die FSK durchgeführt werden. Wer aber im Verlauf des Studiums merkt, dass das mit dem Lehramtsstudium einfach nicht klappen wird, sollte sich sofort im ZPL melden. Wer sich noch im Verlauf des kritischen Semesters und vor Beginn des Prüfungszeitraums mit einem Antrag an den Zentralen Prüfungsausschuss ganz offiziell vom Prüfungsverfahren abmeldet, kann i.d.R. den Prüfungsanspruch noch retten. Ganz wichtig: Bitte die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen nicht aufschieben, sondern Probleme sofort ansprechen (z.B. schnelle E-Mail an j.dausend@mx.uni-saarland.de) und vielleicht noch früh lösen können, bevor sie später zu groß geworden sind.