Lehramtsstudium während der Corona-Pandemie
Vorgaben zum Studium während der Pandemie, allgemeine Ausnahmeregelungen, individuelle Anträge an den Prüfungsausschuss
Für Fragen zu Studium und Prüfungen im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des „Coronavirus“ (SARS-CoV-2-Infektion) verweisen wir auf die Informationen der UdS und die FAQ.
Bitte beachten Sie ab sofort die für Präsenzveranstaltungen geltende Testpflicht und die Anmeldepflicht (i.d.R. über die Staysio-App). Ausführliche Information erhalten alle Studierenden regelmäßig vom Präsidium per E-Mail.
Auch im Lehramt gibt es seit März 2020 pandemiebedingt Besonderheiten rund um Prüfungen. Bezüglich aller eventuellen Einschränkungen im Studien- und Prüfungsbetrieb wurden und werden zu gegebener Zeit in allen Einzelfällen die individuelle Situation im Lehramtsstudium geprüft und in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Einrichtungen angemessene Entscheidungen durch den Prüfungsausschuss ausgearbeitet.
Alle Anträge schreiben Sie bitte per E-Mail an coronazpl(at)uni-saarland.de
Rückfragen zu Anträgen richten Sie bitte an die Studienkoordinatorin Frau Dr. Dausend. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung der z.T. sehr zahlreich eingereichten Anträge Zeit benötigt. Hier der aktuelle Stand der Bearbeitung:
Freiversuchsanträge und Anträge auf Wiederholung zur Notenverbesserung: In KW 5 wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Freiversuchsanträge, welche bis Ende Dezember 2020 eingingen, bearbeitet. Bis KW 15 waren bis auf wenige Ausnahmen alle Freiversuchsanträge, welche bis Ende März eingingen, bearbeitet. Bescheide für Anträge, welche im April/Mai 2021 eingingen wurden größtenteils bis Ende Juni per Post versendet. Anträge mit Eingang August waren i.d.R. bis Ende KW39 bearbeitet. Die restlichen und neu eingehenden Anträge werden sukzessive abgearbeitet. Bitte verzichten Sie auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand; Updates finden Sie regelmäßig an dieser Stelle.
Hinweise zur Antragstellung: Der Zentrale Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 im Einvernehmen mit dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen im Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes Folgendes beschlossen: Anträge auf Freiversuch können in Lehramtsstudiengängen gemäß § 7 der Corona-Ordnung für absolvierte Prüfungen der dort angegebenen Zeiträume und Prüfungen gestellt werden. Es ist ein formloser, begründeter Antrag mit Angabe der Matrikelnummer, Modul, Modulelement, Prüfungsform, Prüfungsdatum, Prüfer*in und mit konkreten Angaben zu Corona-bedingten Einschränkungen bezüglich der Veranstaltungsdurchführung, der Prüfungsvorbereitung und/oder Prüfungsdurchführung an coronazpl@uni-saarland.de zu stellen. Die Entscheidung obliegt dem Zentralen Prüfungsausschuss. Aufgrund erhöhter Arbeitslast ist mit Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu rechnen.
Dies gilt ebenso für Anträge auf Wiederholung zur Notenverbesserung.
Anträge für einen einmaligen Freiversuch oder eine einmalige Notenverbesserung können gestellt werden für Prüfungen, bei denen es pandemiebedingte Einschränkungen im Wintersemester 2019/20, Sommersemester 2020, Winter 2020/21, Sommer 2021, Winter 2021/22 oder Sommer 2022 gab.
Anträge bezgl. der Fortschrittskontrolle: Für alle, die aufgrund verschobener Prüfungen oder anderer durch die aktuelle Ausnahmesituation bedingte Einschränkungen Probleme mit dem Erreichen der Leistungsgrenzen haben, gibt es individuell die passenden Verlängerungen für das aktuelle und ggf. auch die weiteren Fachsemester. Niemand verliert aufgrund der pandemiebedingten oder anderer nicht selbst zu vertretender Einschränkungen im Studienverlauf den Prüfungsanspruch. Anträge aus den letzten Monaten bezüglich der Fortschrittskontrolle, unabhängig ob pandemie- oder anderweitig begründet, werden in den nächsten Wochen sukzessive bearbeitet und beschieden. Bescheide für Anträge, welche bis Ende 2020 eingingen, konnten bis auf wenige Einzelfälle bis Ende Mai bearbeitet werden. Die restlichen Anträge werden sukzessive abgearbeitet. Ab KW 26 2021 wurden und werden weiterhin auch sukzessive Studierende, welche noch keine Anträge gestellt, deren Leistungsstand im LSF dennoch zu niedrig war, per E-Mail an die Option zur Antragstellung erinnert und um eine Rückmeldung zum aktuellen Stand im Lehramtsstudium gebeten. Bitte stellen Sie keine Anträge, wenn Sie die regulären Leistungsgrenzen der Fortschrittskontrolle geschafft haben bzw. zum Ende des jeweiligen Semesters voraussichtlich schaffen werden. Die FSK setzt keine 30 CP pro Semester sondern deutlich weniger Leistungen voraus und die meisten, die bisher Anträge gestellt haben, haben die reguläre FSK trotz Pandemie problemlos geschafft.
Für Beratung bei Sorgen rund um den Leistungsfortschritt im Lehramt bitte dennoch gleich per E-Mail Telefonnummer oder Teams-Kennung mit Terminvorschlag an j.dausend@mx.uni-saarland.de wenden. Dann finden wir zeitnah die Möglichkeit, uns per Teams oder telefonisch zu treffen, um Ihre individuelle Studiensituation und Ihre weitere Planung ganz konkret zu besprechen. Bei Interesse an allgemeinen Informationen rund um Fortschrittskontrollen, automatische Verlängerungen für die FSK durch Teilzeitstudium, Hilfe beim Abwägen zwischen Teilzeit und Beurlaubung, Informationen zum Nachteilsausgleich bei längerfristiger Einschränkung der Leistungsfähigkeit durch chronische Erkrankungen oder Behinderung etc. biete ich neben individuellen Beratungsterminen auch gerne wieder eine Informationsveranstaltung für kleine bis mittlere Gruppengrößen an.
Die allgemeinen Infos zum Nachlesen gelten auch noch genauso nach der Pandemie bei allen Hindernissen im Studienfortschritt: Fortschrittskontrolle im Lehramt.
geänderte Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Prüfungen:
Sonderregelungen bei Zulassungsvoraussetzungen im SoSe 2020, WiSe 2020/21 und SoSe 2021
geänderte Prüfungsformen für bestimmte Prüfungen:
geänderte Prüfungsform in bestimmten Modulen im Wintersemester 2021/22 Stand 15.03.2022
geänderte Prüfungsform in bestimmten Modulen im Sommersemester 2021 Stand 01.07.2021
geänderte Prüfungsform in bestimmten Modulen im Wintersemester 2020/21 Stand 05.02.2021
geänderte Prüfungsform in bestimmten Modulen im Sommersemester 2020 Stand 06.07.2020
Sonderregelungen Erstes Staatsexamen nach Beschluss des Staatlichen Prüfungsamtes:
Sonderregelungen Erstes Staatsexamen: Mitteilung des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen im Ministerium für Bildung und Kultur, Sommersemester 2021
Berücksichtigung des Wintersemesters 2020/21 für die Inanspruchnahme des Freiversuchs der Ersten Staatsprüfung
Sonderregelungen Erstes Staatsexamen: Mitteilung des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen im Ministerium für Bildung und Kultur
Aktuelle Regelung Stand WS2021/22: "Für Studierende, welche im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 in einen lehramtsbezogenen Studiengang der saarländischen Hochschulen eingeschrieben sind und sich nach ununterbrochenem Studium zur Ersten Staatsprüfung anmelden, bleiben bei der Berechnung der Regelstudienzeit
- bei einer Einschreibung in einem oder zwei Semestern des betreffenen Zeitraums ein Semester
- bei einer Einschreibung in drei oder vier Semestern des betreffenden Zeitraums zwei Semester
für die Inanspruchnahme des Freiversuchs unberücksichtigt." Der vollständige Wortlaut ist nachzulesen in Beschluss 2022 aus dem Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes zur Sonderregelung bei der Berechnung der Regelstudienzeit bezgl. Freiversuche für Erstes Staatsexamen
Wer Probleme hat, während der haupsächlich online durchgeführten Lehre Lerngruppen zu finden, erhält Unterstützung bei der Suche durch den Lerngruppenfinder (vgl. E-Mail an alle Lehramtsstudierenden vom 10.06.2021). Fragen, technische Probleme, Anmerkungen, E-Mail nicht gefunden? Bitte E-Mail an projekt-lerngruppenfinder(at)uni-saarland.de
Bei akuten finanziellen Problemen: Corona-Hilfsfonds von UdS, Studierendenwerk und ASTA
Stand 31.03.2020: Antworten aus ZPL und ZfL auf die häufigsten Fragen zu
Lehramtsprüfungen nach Einstellung des Präsenzbetriebs an der UdS
Es gilt bis auf Weiteres, was aus ZPL und ZfL zu Beginn der Pandemie im März 2020 mitgeteilt wurde. Aktualisierungen, die es seitdem zu einzelnen Punkten gab, finden Sie bereits weiter oben auf dieser Website. Bitte nutzen Sie bei akuten Fragen für Ihre Planung unser Angebot für individuelle Beratungsgespräche.
Wissenschaftliche Arbeit
Studierende, die gerade an der Abschlussarbeit schreiben, beachten bitte regelmäßig alle Informationen auf der Unterseite zu Wissenschaftlicher Arbeit und Studienabschlussphase.
Lerngruppen finden
Vielen fällt es noch immer schwer, Lerngruppen zu finden, gerade auch dann, wenn man bei steigenden Inzidenzen während der Pandemie die Kontakte wieder etwas einzuschränken möchte. Diese digitale Pinnwand unterstützt dabei, sich gegenseitig zu finden, damit man nicht alleine lernen muss, sondern sich zusammen gut auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten kann.
Der Lerngruppenfinder steht in MS Teams allen Studierenden der UdS offen, egal ob ihr einen Bachelor/Master-Studiengang studiert oder im Lehramt. Zunächst wurden alle Studienanfänger*innen aus dem ersten Semester an der Fakultät P und alle Lehramtsstudierende aus dem Jahrgang 2020/21 eingeladen, diese Möglichkeit zu testen. Freigegeben sind die Pinnwände im Lerngruppenfinder aber für alle über einen Code, den man per E-Mail auf Anfrage an unser Studienkoordinationsteam für Lehramt und Bachelor/Master unter projekt-lerngruppenfinder(at)uni-saarland.de bekommt. Bei Bedarf können wir auch Pinnwände für Fakultäten ergänzen, die aktuell noch nicht vertreten sind. Alle Wünsche, Fragen, auch bei technischen Problemen oder Unsicherheiten, wie man den Lerngruppenfinder nutzen kann, einfach an diese Adresse schreiben.