Informationen für Studierende zum Sommersemester 2021: Häufige Fragen (FAQ)
Digitale Lehre
Lehre und Studium allgemein
Ja, die Corona-Ordnung wurde für das Sommersemester 2021 verlängert, indem die Regelungen aus den vorangegangenen beiden Semestern fortgeschrieben wurden.
Corona-Ordnung vom Sommersemester 2021
Coronavirus Ordinance Sommersemester 2021
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Lehramtsstudium während der Corona-Pandemie
Übrigens: Die Kurzfassung "Corona-Ordnung" steht für "Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes".
Nein, laut § 8 der Corona-Ordnung werden Fristen, die an die Regelstudienzeit gebunden sind, für im Sommersemester 2021 immatrikulierte Studierende, um ein Semester hinausgeschoben. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende und Zweihörerinnen und Zweithörer. Bei der Beurteilung des Leistungsstandes sind die Einschränkungen und Auswirkungen, die Einfluss auf die in der Regelstudienzeit erbrachten Leistungen haben, zu berücksichtigen.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und der Bezugsdauer von BAföG.
Nein. Es entstehen keine Nachteile beim BAföG. Für alle im Sommersemester 2021 eingeschriebenen Studierenden wird die individuelle Regelstudienzeit über das bereits erfasste Wintersemester 2020/2021 um ein weiteres Semester verlängert. Somit verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG um ein weiteres Semester, und die Förderungsdauer wird um ein weiteres Semester erhöht. Anders als die Regelstudienzeit in der Corona-Ordnung gilt diese Verlängerung auch für Studierende der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und der Rechtswissenschaften.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Universitätsbetrieb ist sichergestellt auf Basis des Pandemieplans, alle wichtigen Aufgaben werden vor Ort oder aus dem Home Office heraus fortgeführt. Bitte informieren Sie sich im Detail auf der UdS-Website zum Angebot der jeweiligen Beratungs- und Servicestelle:
Hier erfahren Sie auch, wie Sie im Sinne eines möglichst sicheren Miteinanders am besten den Kontakt aufnehmen.
Der Service der Kontaktstelle Studium und Behinderung (KSB) stehen den Studierenden und den Lehrenden über Microsoft Teams, Telefon und E-Mails (statt in persönlichen Gesprächen) zur Verfügung. Studierende können sich an uns wenden, um den Nachteilsausgleich zu beantragen sowie Lernmittel für Hybrid- und Online-Unterricht auszuleihen. Wir sind hier, um zu verhindern, dass Ihr Studium aufgrund von Barrieren gestört wird. Wir bitten Sie, sich früh mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie möglicherweise einen Nachteilsausgleich beantragen müssen. Wenn Sie auf dem Campus sind und einen ruhigen Raum zum Ausruhen oder Arbeiten benötigen, können Sie Zugang zu unserem „Diversity Raum“ im Gebäude E1 2 erhalten.
- Die neuesten Aktualisierungen und weitere Informationen finden Sie auf der KSB-Website.
- Sie können sich auch an Ihre*n Dozent*in oder Ihr Fach wenden, um einen Nachteilausgleich vorzubereiten oder Ihre Lernbedürfnisse zu besprechen.
Immatrikulation und Rückmeldung
Im Sommersemester 2021 gibt es im Bezug auf die Immatrikulation keine Besonderheiten.
Informationen zu Bewerbung und Einschreibung finden Sie hier:
Mit dem Kennungsschreiben erhalten Sie Ihre UdS-Kennung und damit die Login-Informationen zu den Universitäts-Systemen. Sofern Sie sich erstmalig an der Universität des Saarlandes einschreiben, können Sie Ihr Kennungsschreiben herunterladen, sobald Ihre Immatrikulation erfolgt ist (bitte beachten: dies gilt nicht für die Studiengänge, die über hochschulstart beworben werden, also Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie).
Bewerber*innen die bereits aus einem früheren Studium eine UdS-Kennung haben, bekommen kein Dokument angezeigt. In dem Fall muss das Dokument (wie bisher) vom HIZ-Service Desk erstellt werden.
Ergänzend zur Download-Möglichkeit wird Ihnen Ihre UdS-Kennung bei Erstimmatrikulation i.d.R. per Post (bei einer Anschrift in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder der Schweiz) zusammen mit der UdS-Card zugestellt.
Quellen:
FAQ Bewerben und Einschreiben der Zentralen Studienberatung
FAQ für internationale Studierende des Welcome Center / International Office
Die wichtigsten Informationen zum Studienstart hat die Zentrale Studienberatung für Sie zusammengestellt:
Beachten Sie bitte die Informationen zur Verminderung des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2021
Ansonsten gibt es bei der Rückmeldung keine corona-bedingten Besonderheiten.
Lehrveranstaltungen / Digitale Lehre
- Semesterbeginn: 01.04.2021
- Beginn der Lehrveranstaltungen: 12.04.2021
- Ende der Lehrveranstaltungen: 23.07.2021
- Semesterende: 30.09.2021
Im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF-Portal) finden Sie die Lehrveranstaltungen zum Sommersemester 2021:
Wichtig:
- Im Sommersemester 2021 finden die Lehrveranstaltungen grundsätzlich online statt .
- Vor der Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen müssen Sie sich aus Gründen des Infektionsschutzes dafür anmelden! Nutzen Sie bitte die Anmelde-Funktion im Online-Vorlesungsverzeichnis, sofern Sie für Ihren Studiengang nicht über ein anderes Verfahren informiert werden.
Bitte beachten Sie auch die Webinformationen Ihres Fachs.
Die Hochschulleitung hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen, dass Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 grundsätzlich online stattfinden.
Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind; für Präsenzlehrveranstaltungen gilt eine Anmeldepflicht. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht und Kleinstarbeitsgruppen (max. 10 Teilnehmer*innen). Ausnahmen können weiter Einzeltermine im Sinne von Einführungsveranstaltungen, Abstimmungstermine in Lehrveranstaltungen (z.B. Kick-off) sowie Beratungsangebote für Studienanfängerinnen und Studienanfängern oder Erstsemester sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie über die von der UdS vergebene studentische E-Mailadresse erreichbar sind. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Weiterleitung an eine private Mailadresse einrichten können:
Als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, müssen Sie sich vor der Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen zwingend dafür anmelden (siehe "Wie melde ich mich zu einer Präsenzveranstaltung an").
Achtung: im Sommersemester 2021 grundsätzlich Online-Lehre!
An allen Standorten der Universität besteht innerhalb der Gebäude im Bewegungsverkehr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS), mit Ausnahme bei Vorlage eines begründeten ärztlichen Attests. Beim Einnehmen des Sitzplatzes im Veranstaltungs- oder Prüfungsraum kann der MNS abgenommen werden. Im Außenbereich wird das Tragen von MNS dringend empfohlen, wenn die Abstandsregelungen nicht sicher eingehalten werden können
Kommen Sie zu Präsenzterminen bitte möglichst negativ getestet zur Universität; Infos zu kommunalen Testmöglichkeiten finden Sie hier. Ansonsten nutzen Sie die Testmöglichkeiten an der Universität, zu denen Sie Informationen in den Coronavirus-FAQ finden. Alle Teilnehmer*innen sollten vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände waschen. Beim Betreten der Räumlichkeiten der UdS besteht die Pflicht zur Registrierung in der Staysio App. Denken Sie bitte auch daran, sich beim Verlassen des Raums wieder auszuloggen.
Informationen, was beim Vorliegen von grippeähnlichen Sypmtomen oder im Fall eines positiven Corona-Tests zu tun ist, sowie alle weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln finden Sie in den Corona-FAQ auf der UdS-Startseite.
Für die Anmeldung an einer Präsenzveranstaltung nutzen Sie bitte die Anmelde-Funktion im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF-Portal):
Die Ansprechpartner*innen Ihres Studiengangs werden Sie darüber informieren, falls zur Anmeldung ein anderes Verfahren als über das Vorlesungsverzeichnis vorgesehen ist.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Veranstaltungsanmeldung über HIS-LSF.
Moodle ist die eLearning-Plattform der Universität des Saarlandes. Mehr Infos finden Sie hier:
Um an Live-Veranstaltungen in MS Teams oder an Übertragungen in MS Stream teilzunehmen, melden Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung bei Microsoft 365 an (https://login.microsoftonline.com/) und laden sich MS Teams herunter.
Ihr Benutzername ist Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse ohne die Sub-Domain "stud".
Der Benutzername lautet also s8xxx@uni-saarland.de und nicht s8xxx@stud.uni-saarland.de
Weitere Informationen und hilfreiche Links zur Nutzung von MS Teams liegen hier für Sie bereit:
Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte via Ticketsystem an die Mitarbeitenden des Hochschul-IT-Zentrums:
Bitte schauen Sie dazu auf die Webseiten Ihres Faches. Dort finden Sie Vernetzungsangebote wie Stammtische, Einführungsveranstaltungen etc.
Prüfungen
Als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, müssen Sie sich vor der Teilnahme an Präsenzprüfungen zwingend dafür anmelden (siehe "Wie melde ich mich zu einer Präsenzprüfung an").
An allen Standorten der Universität besteht innerhalb der Gebäude im Bewegungsverkehr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS), mit Ausnahme bei Vorlage eines begründeten ärztlichen Attests. Beim Einnehmen des Platzes kann der MNS abgenommen werden. Im Außenbereich wird das Tragen von MNS dringend empfohlen, wenn die Abstandsregelungen nicht sicher eingehalten werden können.
Kommen Sie zu Präsenzterminen bitte möglichst negativ getestet zur Universität; Infos zu kommunalen Testmöglichkeiten finden Sie hier. Ansonsten nutzen Sie die Testmöglichkeiten an der Universität, zu denen Sie Informationen in den Coronavirus-FAQ finden. Alle Teilnehmer*innen sollten vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände waschen. Beim Betreten der Räumlichkeiten der UdS besteht die Pflicht zur Registrierung in der Staysio App. Denken Sie bitte auch daran, sich beim Verlassen des Raums wieder auszuloggen.
Informationen, was beim Vorliegen von grippeähnlichen Sypmtomen zu tun ist sowie alle weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln finden Sie in den Corona-FAQ.
Es gilt das übliche Prozedere der Prüfungsanmeldung in Ihrem Studiengang. Sollte bislang eine Prüfungsanmeldung nicht in allen Fällen verpflichtend gewesen sein, informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat, wie die als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie zwingende Anmeldung zu Präsenzprüfungen konkret umgesetzt wird.
Nein, laut § 3 Absatz 4 der Corona-Ordnung kann eine Studierende oder ein Studierender auch nach Abmeldefrist wirksam zurücktreten, wenn sie/er nachweist, dass sie/er zu einer Risikogruppe des SARS-CoV-2-Virus gehört.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen. Bitte wenden Sie sich in Fragen zu coronabedingten Sonderregelungen an die Ansprechpartner*innen des jeweiligen Fachs.
Laut § 6 der Corona-Ordnung findet die Fortschrittskontrolle für das Wintersemester 2019/2020, das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 keine Anwendung. Die Auswertungen zum Studienfortschritt zur Information der Studierenden bleiben hiervon unberührt.
Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Lehramtsstudium während der Corona-Pandemie
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Ja, laut § 3 Absatz 2 der Corona-Ordnung sind bei individuellen schriftlichen Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstigen Qualifizierungsarbeiten die Bearbeitungszeiten unter Beachtung der erschwerten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie angemessen zu verlängern.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Ja, laut § 7 Absatz 1 der Corona-Ordnung können absolvierte Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/21 oder dem Sommersemester 2021 angehören, oder Prüfungen, die ursprünglich während des Notbetriebs (17.03. - 04.05.2020) angesetzt waren, im Fall des Nichtbestehens auf begründeten Antrag der/des Studierenden an den zuständigen Prüfungsausschuss als nicht unternommen gelten. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Prüfungsausschuss, der die Anträge wohlwollend prüft. Dies gilt aber nicht für Seminar- und Abschlussarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Covid-19 Erkrankung im Umfeld oder die bisherige Anzahl an Prüfungsversuchen nicht entscheidend für die Möglichkeit der Antragstellung ist.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Laut § 7 Absatz 2 der Corona-Ordnung können Studierende eine bereits bestandene Prüfung, die dem Sommersemester 2020, dem Wintersemester 2020/2021 oder dem Sommersemester 2021 angehört oder die während des Notbtriebs (17.03.2020 bis 04.05.2020) angesetzt waren, einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholen. Prüfungen, die während des Notbetriebs angesetzt waren und aus dem Sommersemester 2020 können längstens bis zum Sommersemester 2021 wiederholt werden. Prüfungen, die dem Wintersemester 2020/2021 angehören, können nur bis zum Wintersemester 2021/2022 wiederholt werden. Prüfungen, die dem Sommersemester 2021 angehören können nur bis zum Sommersemester 2022 wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Covid-19 Erkrankung im Umfeld oder die bisherige Anzahl an Prüfungsversuchen nicht entscheidend für die Möglichkeit der Antragstellung ist.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Campus
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Informieren Sie bei einer anstehenden Präsenzprüfung umgehend Prüfungssekretariat und Prüferin bzw. Prüfer, bei verpflichtenden Präsenzterminen einer Lehrveranstaltung die Dozentin bzw. den Dozenten. Stehen bei Ihnen im betroffenen Zeitraum weder Präsenzprüfungen noch verpflichtende Präsenztermine einer Lehrveranstaltung an, ist keine Information erforderlich.
Sofern bei verpflichtenden Präsenzterminen keine Alternative zu eventuellen Fehlterminen festgelegt wird (Online-Prüfungen bzw. Online-Veranstaltung), werden die Fehltermine analog krankheitsbedingtem Fehlen behandelt. Als Nachweis dient die Mailinformation, mit der Sie über das Auftreten eines Infektionsfalls informiert wurden.
Bitte folgen Sie den Festlegungen zum Infektionskettenmanagement
Infektionskettenmanagement
und den Anweisungen des für Sie zuständigen Gesundheitsamts!
Stehen bei Ihnen im betroffenen Zeitraum Präsenzprüfungen oder verpflichtende Präsenztermine einer Lehrveranstaltung an, melden Sie sich außerdem umgehend per Attest krank bei Prüfungssekretariat und Prüferin bzw. Prüfer, Dozentin bzw. Dozent.
Gute Besserung!
Eine Quarantäne kann nur das zuständige Gesundheitsamt anordnen.
Im Fall eines positiven Testergebnisses gilt weiterhin, dass Universitätsmitglieder, die einen positiven Befund bei einem Corona-Test erhalten haben, die Standorte der Universität in der Quarantänezeit nicht betreten dürfen bzw. die Standorte sofort verlassen müssen. Allen Kontaktpersonen wird nahegelegt, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und ihre sozialen Kontakte in den kommenden Tagen einzuschränken.
Bitte informieren Sie sich im Detail bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Für Studierende und Uni-Beschäftigte steht eine telefonische Corona-Sprechstunde zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Regelungen im Fall von Coronavirus-Infektionen
Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, wenden Sie sich zur konkreten Abstimmung an Ihre Ansprechpartner*innen im Fach. Nutzen Sie gerne auch das Beratungsangebot der Kontaktstelle Studium und Behinderung:
Weitere Themen
Besuchen Sie die Seite des Welcome Centers (International Office): Welcome Center
Dort finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Studienaufenthalt an der Universität des Saarlandes und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen.
Sofern eine touristische Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, rät die Universität grundsätzlich von einem Auslandsaufenthalt in dem entsprechenden Land bzw. der Region ab. Davon abweichend kann allerdings insbesondere ein Aufenthalt in der Großregion sinnvoll begründet werden. Solange eine touristische Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, muss ein Auslandsaufenthalt mit besonderer Sorgfalt vorbereitet werden. Gesundheit und Sicherheit sollten bei der Planung von Auslandsaufenthalten immer oberste Priorität haben.
Bei einem Auslandsaufenthalt sind immer die Gesetze und Bestimmungen des Gastlandes zu berücksichtigen. Die Deutsche Botschaft / das Konsulat ist Ansprechpartner für Krisenfälle im Ausland. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man sich in der Datenbank elefand des Auswärtigen Amts (https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action) registrieren.
Im Überblick:
- Einreisebeschränkungen in das jeweilige Land, ggf. Quarantänebeschränkungen nach Einreise
- Studien-, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen an der Gasteinrichtung
- Bestätigung der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, damit ausreichender Versicherungsschutz in der entsprechenden Region besteht (empfohlen wird ein Rückhol-Service, wenn medizinisch erforderlich).
- Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln für Hin- und Rückreise und ggf. Berücksichtigung erhöhter Reisekosten – Reisebuchung mit Möglichkeit zur Stornierung und ggf. Erstattung der Reisekosten.
- Das Auswärtige Amt hat angekündigt, dass für Deutsche im Ausland keine weitere Rückholaktion organisiert wird.
- Rückkehrer von einem Auslandsaufenthalt müssen die geltenden Gesundheits- und Quarantänebestimmungen im Saarland berücksichtigen.
- Fördereinrichtungen wie beispielsweise der DAAD schließen eine Förderung von Auslandsaufenthalten in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, aus. Eine Kostenerstattung aufgrund von Regelungen zu höherer Gewalt mit Verweis auf die Corona-Pandemie ist bei neuen Auslandsaufenthalten nicht möglich.
Der Hochschulsport bietet Studierenden viele Möglichkeiten, sich auch während der Corona-Pandemie fit zu halten. Alle Angebote und Informatioen finden Sie auf den Seiten des