Leitlinien zur Einrichtung selbständiger Nachwuchsgruppenleitungen
Als selbständige Nachwuchsgruppenleitungen werden an der UdS Personen verstanden, die in hochkompetitiven Förderprogrammen (v.a. Emmy-Noether-, BMBF-, Helmholtz-Nachwuchsgruppe bzw. Sofja Kovalevskaja Preis oder ERC Starting Grant) aufgrund eines Auswahlverfahrens Drittmittelförderung erfahren, aber keine (Junior-)Professur innehaben. Unter eigenständiger Entwicklung von Forschungsprojekten führen und betreuen sie eine Gruppe angehender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Neben dieser inhaltlichen und personellen Eigenverantwortung obliegt ihnen auch die Verwaltung des eigenen Budgets.
Die UdS hat Leitlinien zur Ausgestaltung selbständiger Nachwuchsgruppen erlassen, welche deren Eigenständigkeit und angemessene Einbindung in die Strukturen der Fachrichtungen und Fakultäten gewährleisten. So dürfen Nachwuchsgruppenleitungen keinerlei Weisungsbefugnis unterliegen, sind aber in der Regel einer Professur organisatorisch zugeordnet, die in rein administrativen Angelegenheiten die Vorgesetztenfunktion übernimmt und den Zugang zur notwendigen Infrastruktur sicherstellt. Eine Teilhabe an der akademischen Selbstverwaltung (z.B. Gremien und Kommissionen) wird unterstützt. Insbesondere sollen die Nachwuchsgruppenleitungen Prüfungs- und Promotionsrecht erhalten und in die Lehre einbezogen werden.
Die UdS versteht die Nachwuchsgruppenleitung schließlich als wissenschaftlichen Qualifizierungsweg und bietet daher eine angemessene Begleitung an. Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter können sich ein Mentorat aus fachlichem oder fachfremdem Umfeld wählen. Ferner haben sie die Möglichkeit, zur Orientierungshilfe eine unverbindliche Zwischenevaluation durchführen zu lassen.
Die Leitlinien sind Bestandteil des Programmes zur wissenschaftlichen Qualifizierung, Personalentwicklung und Karriereförderung des wissenschaftlichen Personals.