Gruppenurwahlen 2024

    • Ergebnisse der Gruppen-Urwahlen 2024

      Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Gruppenurwahlen 2024.

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An der Universität des Saarlandes finden vom 18. bis zum 20. Juni 2024 die Gruppenurwahlen statt. Dabei werden die folgenden Kollegialorgane der UdS neu gewählt:

  • Senat
  • Fakultätsräte der Fakultäten HW, MI, NT, P und R
  • Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften
  • Bereichsrat für Klinische Medizin
  • Beirat für Frauenfragen

Wahltermine für die Stimmabgabe per Onlinewahl

  • Dienstag, 18. Juni 2024, 10 Uhr bis Donnerstag, 20. Juni 2024, 16 Uhr

Wahltermine für die Stimmabgabe im Wahllokal
ACHTUNG: Die Stimmabgabe im Wahllokal erfolgt an eigenen oder bereitgestellten Endgeräten (Smartphone, Tablet, PC), nicht per klassischem Wahlzettel. Die Wahllokale sind deshalb primär für technische Rückfragen gedacht.

  • Dienstag, 18. Juni 2024, von 10 bis 16 Uhr
    im Wahllokal auf dem Campus Homburg (Foyer Hörsaalgebäude; Geb. 35)
  • Mittwoch und Donnerstag, 19. + 20. Juni 2024, von 10 bis 16 Uhr
    im Wahllokal auf dem Campus Saarbrücken (Aula) und am Meerwiesertalweg (BT 8, Ebene 0, Raum 0.12)

Wahltermine für die Stimmabgabe per Briefwahl

  • Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl: zwischen 10. Mai und 11. Juni 2024
  • Versand der Briefwahlunterlagen: ab 1. Juni 2024
  • Einreichungsfrist für die ausgefüllten Briefwahlunterlagen: bis zum 20. Juni 2024 um 14 Uhr

Wählerverzeichnis abgeschlossen

Das Wählerverzeichnis ist seit dem 13. Mai 2024 abgeschlossen. Über alle bis zum Ende der Einspruchsfrist am 6. Mai 2024 eingegangenen Einsprüche hat die Wahlleitung nach Anhörung des Wahlausschusses am 8. Mai 2024 entschieden. Die betroffenen Personen wurden benachrichtigt.

Auskünfte zum Eintrag im Wählerverzeichnis können weiterhin bei der Wahlleitung (wahlbuero(at)univw.uni-saarland.de oder 0681 302 2599) eingeholt werden.

Auskünfte zum Wählerverzeichnis und Änderungen

Sie erhalten Auskunft zu Ihrem Eintrag im Wählerverzeichnis und damit Ihrer Wahlberechtigung bei der Wahlleitung, den Geschäftsstellen der Dekanate, dem Gleichstellungsbüro und dem AStA. Idealerweise melden Sie sich hierfür direkt bei der Wahlleitung per E-Mail oder Telefon (0681 302 2599).

Bis zum 6. Mai 2024 können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, falls Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis fehlt oder diese aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist:
Vorlage zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Studierende in fakultätsübergreifenden Studiengängen können außerdem bis zu oben genannter Frist eine Änderung Ihrer Fakultätszuordnung beantragen. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Antrag zur Änderung der Fakultätszuordnung für Studierende

Ordnung zu den Gruppenurwahlen (Wahlordnung)