FAQ

FAQ/Häufig gestellte Fragen

Was ist die BSSB?

Die Betriebliche Sucht- und Sozialberatung (BSSB) ist eine Beratungsstelle an der Universität. Auch zu finden unter dem Begriff Präventionsbeauftragter. Hierzu finden Sie umfangreiche Informationen hier.

Was kann ich als Kollegin/Kollege/Führungskraft tun, wenn ich eine auffällige Person antreffe?

Sie wissen vlt. nicht sofort, was mit dem auffälligen Menschen los ist. Wichtig ist, dass Sie in einem frühen Stadium reagieren und sie/Ihn ansprechen. Oft ist es nur eine kleine gesundheitliche Verstimmung, sehr oft stehen aber andere Probleme dahinter, mit denen Ihr Gegenüber zu kämpfen hat. Zeigen Sie ihm/Ihr, dass Ihnen die Person wichtig ist und bringen Sie ihre Sorge der Person gegenüber zum Ausdruck. Bieten Sie ihm/ihr, Unterstützung an und vermitteln Sie ggf. zu uns. Wir unterstützen sowohl Sie als auch die betroffene Person dabei, damit die Problematik nicht zu groß wird und es ggf. zu langen Ausfällen kommt.

Wie gehe ich mit einer Kollegin/Kollege/Führungskraft um die eine Alkoholauffälligkeit zeigt?

Reagieren Sie zeitnah und sprechen Sie die betroffene Person an. Sie sollten nicht zu lange warten oder zuschauen. Die betroffene Person leidet ggf. und schleppt ihr Problem schon seit längerem mit sich herum. Bringen Sie ihre Sorge zum Ausdruck und gestalten Sie das Gespräch vertrauensvoll und wertschätzend. Sprechen Sie uns bitte direkt an, wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, offen mit der Person ins Gespräch zu kommen. Wir coachen Sie dabei, mit der Kollegin oder dem Kollegen, oder auch Ihrer Führungskraft ins Gespräch zu kommen. Wir bauen Schwellen und Hindernisse ab, damit Sie in der Lage sind, ohne Ängste oder Vorbehalte reagieren zu können.

Was kann/muss ich tun, wenn ich einen Reha-Antrag stellen möchte?

Wir helfen Ihnen bei der kompletten Antragstellung und finden mit Ihnen die für Sie geeignete Fachklinik. Darüber hinaus unterstützen wir Sie und die Klinik bei der ggf. anschließenden Widereingliederung oder bei Änderungen am Arbeitsplatz.

Welche Beratung erfahre ich bei der BSSB?

Wir sind eine erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, schnell und unkompliziert sowie niedrigschwellig, Unterstützung bei Ihren Problemen zu bekommen. Neben allgemeinen Fragen, welche Ihre Gesundheit betreffen, unterstützen wir Sie bei Suchtproblemen, bei der Suche nach TherapeutInnen und FachärztInnen, Reha- Anträgen, Entlastung bei dienstlichen oder privaten Problemen, Widereingliederung oder BEM-Verfahren, u.v.m.

Kann ich auch zu einem Entlastungsgespräch zur Beratungsstelle gehen?

Ja. Die häufigsten Gespräche sind Entlastungsgespräche. Unser Team hört Ihnen zu und gibt Ihnen ggf. Impulse, mit Ihren Problemen/Anliegen umzugehen. Selbstverständlich arbeiten wir mit weiteren universitären sowie externen Beratungsstellen zusammen und vermitteln auch zeitnah weiter.

Kann mir die Beratungsstelle bei Suchtproblemen helfen?

Selbstverständlich. Neben einer allgemeinen Beratung rund um das Thema Sucht und Abhängigkeit unterstützen wir Sie im Rahmen einer Entgiftung und anschließender Entwöhnungstherapie. Wir durchlaufen mit Ihnen gemeinsam die komplette Antragstellung, Zuweisung zur Klinik und die anstehende Entwöhnungstherapie. Wir haben die Möglichkeit Sie im Rahmen des Nahtlosverfahrens in die entsprechenden Kliniken zu vermitteln.

Kann mir die Beratungsstelle bei meiner Schuldenproblematik helfen?

Wir machen mit Ihnen eine erste Anamnese und vermitteln Sie dann zur Schuldnerberatungsstelle.

Ich suche eine Selbsthilfegruppe, erfahre ich bei der BSSB was ich tun muss?

Wir unterstützen Sie dabei, die passende Selbsthilfegruppe zu finden. Darüber hinaus bieten wir auch intern eine Selbsthilfegruppe an.

Kann mich die Beratungsstelle bei der Suche nach einer Klinik/Fachärzten oder Therapeuten unterstützen?

Ja. Durch unsere gute Vernetzung sind wir in der Lage zeitnah zu Kliniken, FachärztInnen und TherapeutInnen zu vermitteln.

Gibt es bei der BSSB Schulungsangebote oder Coachings zum Thema Sucht/Abhängigkeit?

Ja. Wir unterstützen MitarbeiterInnen und Führungskräfte im Umgang mit suchtmittelauffälligen Menschen. Themengebiete sind: Alkohol, Illegale Drogen, Medikamentenmissbrauch, Spielsucht, path. PC und Handygebrauch u.v.m.

Unterstützt mich die BSSB bei einer Widereingliederung oder beim BEM?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei einer Stufenweisen Widereingliederung sowie einem BEM-Verfahren zur Seite. Wir beraten Sie über die Verfahren und begleiten Sie auch im Prozess.