Alleinerziehende

Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen Sorgearbeit und die Organisation des Alltags mit ihrem Studium oder Beruf zu vereinbaren.

Um sie dabei zu unterstützen, sind z.B. staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet. Ausführliche Informationen zu den staatlichen Angeboten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Kindergeld und Kinderzuschlag für Alleinerziehende

Bei getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das Kindergeld wirkt sich jedoch auf die Höhe der Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils aus.

Für Alleinerziehende kann es sich auch lohnen, Kinderzuschlag zu beantragen.

Mit dem Infotool Familie können Sie ganz leicht prüfen, welche Leistungen für Ihre Familiensituation in Frage kommen.

Elterngeld für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Mütter und Väter gelten beim Elterngeld grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für Elternpaare. Allerdings können auch Alleinerziehende die beiden zusätzlichen Partnermonate in Anspruch nehmen und somit für die vollen 14 Monate Elterngeld allein beziehen. Voraussetzung für den Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate ist allerdings, dass das Kind allein mit dem Elternteil in einem Haushalt lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Unterhaltsvorschuss

Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt, wenn ihre Eltern getrennt leben oder nicht zusammen wohnen. Bleiben die Unterhaltszahlungen aus, kann ein Teil des ausfallenden Unterhalts bei Kleinkindern vorübergehend (max. 72 Monate bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) durch den staatlichen Unterhaltsvorschuss ausgeglichen werden.

Kinderbetreuungszuschlag (BAföG)

Wer BAföG bezieht, hat Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag für jedes (leibliche oder adoptierte) Kind unter 14 Jahren, das im gleichen Haushalt lebt. Er handelt sich um einen Pauschalbetrag, das mit einem zusätzlichen Formblatt zusammen mit dem allgemeinen BAföG-Antrag eingereicht wird.

Beratung und Vernetzung

Allgemein
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Der Landesverband Saar des VAMV ist ein aktives Netzwerk für alleinerziehende Mütter und Väter. Er veranstaltet regelmäßig Treffen und Aktionen, z.B.  findet jeden ersten und dritten Sonntag im Monat
um 11:00 Uhr ein gemeinsames Frühstück im Elterncafé (Gutenbergstraße 2a) statt. Jeder bringt sein Frühstück selbst mit und im Anschluss stehen verschiedene Ausflugsziele auf dem Plan.
Zudem gibt es jeden Mittwochnachmittag ein offenes Treffen von 16:00 bis 18:00 Uhr. Für die Betreuung der Kinder wird gesorgt.

Viermal im Jahr erscheint ein infomativer Newsletter (PDF) mit Informationen, Berichten und anstehenden Terminen.