Vorlesung Recht der Cybersicherheit - Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht
Recht der Cybersicherheit - Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht
- Vorlesung -
Die Vorlesung beginnt am 20.10. (wie im LSF angekündigt).
Dozent: Sorge, Christoph, Univ.-Professor, Dr. ing.
Zeit/Ort: Fr., 16-18 Uhr (c.t.), E9 1, 0.05
Tutorien: Fr, 14-16 Uhr, E9 1, 0.06
Zielgruppe der Vorlesung
- Studierende der Informatik
- Verwandte Studiengänge
Tutorien
Ergänzend und vertiefend werden zu der Vorlesung auch Tutorien angeboten.
Die jeweilige Tutoriumsleitung übernehmen:
Urheberrecht I, 03.11.2017, Stefan Hessel
Urheberrecht II, 10.11.2017, Stefan Hessel
Datenschutzrecht I, 08.12.2017, Lena Leffer
Datenschutzrecht II, 15.12.2017, Lena Leffer
Datenschutzrecht III, 05.01.2018, Karin Potel
Datenschutzrecht IV, 12.01.2018, Karin Potel
Materialien
Klausur
Termin: 16.02.2018, 11 Uhr
In den mitgebrachten Gesetzestexten sind Markierungen, auch mit Klebezetteln, erlaubt.
Die zweite Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Vorlesungsteilnehmer bzw. Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen.
Der Termin für die Nachklausur wird noch bekannt gegeben.
Anmerkungen zur Anrechnung im Studium
Das Modul „Recht der Cybersicherheit“ ist in zwei Vorlesungen unterteilt („Strafrechtliche Aspekte"“und „Datenschutzrechtliche Aspekte“). Für den Bachelor kann nur eine der beiden Vorlesungen eingebracht werden (im Rahmen des "Wahlpflichtfach I"). Studierende, die beide Vorlesungen hören müssen sich bei Zeugnisausgabe entscheiden, welche der beiden Vorlesungen für das Zeugnis berücksichtigt werden soll.
Studierende, welche die „alte“ Vorlesung „Recht der Cybersicherheit“ bereits besucht haben, können sich die beiden neuen Vorlesungen (sowohl im Bachelor als auch im Master) nur dann anrechnen lassen, wenn sie auf die Anrechnung der „alten“ Vorlesung gänzlich (d.h. im Bachelor und Master) verzichten.