Hinweise zu Abschlussarbeiten

Hier findet sich eine Sammlung von Hinweisen zu schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten) für Studierende unserer Arbeitsgruppe.

Ablauf bei Abschlussarbeiten in Informatikstudiengängen (Informatik / Computer Science / Cybersecurity / …)

Genaue Hinweise zum Ablauf von Abschlussarbeiten finden Sie in der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung. Im Allgemeinen ist der Ablauf von Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für Rechtsinformatik wie folgt:

  • In einem ersten Treffen wird das Thema der Bachelor- oder Masterarbeit in seinen Grundzügen besprochen.
  • In einer Einarbeitungsphase, die ungefähr 4 Wochen dauern sollte, lesen Sie sich in das Thema ein, diskutieren Ihre Erkenntnisse mit dem Betreuer und konkretisieren mit diesem gemeinsam die Aufgabenstellung der Arbeit.
  • Während der Einarbeitungsphase wird in einem 20-minütigen Fachvortrag im Bachelor-/Masterseminar ein wissenschaftliches Paper vorgestellt, auf welches Sie während der Einarbeitungszeit gestoßen sind.
  • Am Ende der Einarbeitung ist eine von Ihnen formulierte, vom Betreuer akzeptierte Aufgabestellung (auch als Exposé oder Proposal bezeichnet) zu liefern. In der Aufgabestellung, die maximal 15 (bei Masterarbeiten 20) Seiten umfassen muss, sind:
            1. Hintergrund und Motivation
            2. Stand der Forschung
            3. Zielsetzung
            4. Vorgesehene Methodik
            5. Zeitplan
    möglichst konkret und bündig zu beschreiben. Insbesondere soll der Prüfer bei der Begutachtung anhand der konkreten Formulierung der Aufgabestellung prüfen können, ob die jeweils gesetzten Ziele erreicht worden sind oder nicht.
    Sollte sich während der Durchführung des Vorhabens herausstellen, dass die ursprünglichen Ziele nicht erreicht werden können (etwa weil sie sich als anspruchsvoller erweisen als ursprünglich angenommen), ist dies umgehend mit dem Betreuer zu besprechen, um die Möglichkeit einer Änderung der Zielsetzung zu prüfen. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, da Forschung nicht immer in allen Details planbar ist.
  • Zu Beginn der Bearbeitungszeit hält die Studentin bzw. der Student einen Antrittsvortrag. Der Vortrag sollte eine Dauer von 15 Minuten (Bachelorarbeiten) bzw. 20 Minuten (Masterarbeiten) nicht überschreiten.
  • Die Anmeldung der Arbeit erfolgt direkt im Anschluss des Antrittsvortrages und entsprechend der Hinweise des Prüfungssekretariats.
  • Die Arbeit ist fristgerecht zum Abgabetermin entsprechend der Hinweise des Prüfungssekretariats zur Abgabe abzugeben.
  • Weiterhin ist ein verpflichtender Abschlussvortrag vorgesehen, der nach Abgabe der Ausarbeitung gehalten werden muss. Für den Vortrag stehen 20 Minuten für Bachelor- bzw. 25 Minuten für Masterarbeitsabschlussvorträge zur Verfügung.

Benotung

Für alle Vorträge gilt eine strenge Zeitrestriktion, d.h. deutliche Überschreitungen können sich negativ auf die Note auswirken und zum vorzeitigen Abbruch des Vortrags führen. Verzögerungen durch etwaige Zwischenfragen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Gesamtnote setzt sich aus den Folgenden Einzelbenotungen zusammen:

Bachelor-/Masterseminar

  • Teilnahme an dem entsprechenden Seminar
  • Fachvortrag
  • Exposé

Abschlussarbeit

  • Abschlussarbeit
  • Abschlussvortrag

 

Der Antrittsvortrag soll lediglich Feedback zu der geplanten Abschlussarbeit liefern und wird deshalb nicht benotet.

Sonstiges

Für den Stil von Abschlussarbeiten sei dieser Ratgeber der Uni Kassel empfohlen. In wenigen Punkten weichen unsere Empfehlungen davon ab; dies wird an dieser Stelle vermerkt:

Ausformulierung der schriftlichen Arbeiten

  • Wir empfehlen dringend die Verwendung von LaTeX zur Anfertigung aller Ausarbeitungen.
  • Das Abstract ist eine kurze und prägnante Inhaltsangabe und sollte unabhängig vom Text verständlich sein. Umgekehrt sollte im eigentlichen Text nicht vorausgesetzt werden, dass der Leser auch das Abstract gelesen hat.
  • Zwei direkt aufeinander folgende Überschriften ohne dazwischenliegenden Text sollten vermieden werden (dies kommt gelegentlich bei Überschriften verschiedener Ebenen vor). Hier ist ein sinnvoller Tipp, kurz zu beschreiben, worum es in den folgenden Unterkapiteln allgemein geht.
  • Es empfiehlt sich (i.d.R. nach der Motivation des Themas bzw. gegen Ende der Einleitung), einen Überblick über die Struktur der Arbeit zu geben.
  • Anmerkung zur Rechtschreibung:
    Zusammensetzungen von deutschen Wörtern und Fremdwörtern werden bezüglich der Zusammenschreibung nicht anders behandelt als rein deutsche Wortzusammensetzungen, z.B. Brute-Force-Angriff (mit Bindestrichen) oder Hashfunktion bzw. Hash-Funktion (beide Varianten möglich).

Inhaltliches

  • Der jeweilige Eigenanteil an der Arbeit muss deutlich gemacht werden.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass bei Evaluationen die Ergebnisse auch interpretiert und analysiert werden, und nicht nur das aus den Zahlen/Graphen offensichtliche noch einmal in Prosa aufgeschrieben wird.
  • Plagiate führen zur Bewertung der Arbeit als "nicht bestanden". Dies gilt auch für Zwischenabgaben z.B. von Seminararbeiten, bei denen wir ansonsten auf Fehler nur hinweisen - Täuschungsversuche sind aber in keinem Stadium akzeptabel.
  • Danksagungen an den Betreuer oder Korrektor sind weder nötig noch üblich. Die Betreuung von Abschlussarbeiten gehört zu unserem Beruf. Außerdem wissen Sie zum Abgabezeitpunkt noch nicht, ob Sie uns nach Erhalt der Note immer noch dankbar sein werden.