Hinweise zu Remonstrationen
Hinweise zur Remonstration gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls:
1. Klausuren und Hausarbeiten können nach Ankündigungen auf der Webseite des Lehrstuhls abgeholt werden.
2. Remonstrationen gegen Leistungskontrollklausuren (sowohl zum Semesterabschluss als auch zur Wiederholungsprüfung) sind im Wintersemester binnen einer Frist von 12 Tagen, im Sommersemester binnen einer Frist von 7 Tagen nach Notenbekanntgabe zu beantragen.
3. Remonstrationen gegen Hausarbeiten (sowohl propädeutische als auch Große Übung) sind binnen einer Frist von 7 Tagen nach Notenbekanntgabe zu beantragen.
4. Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Die angefochtene Hausarbeit bzw. Klausur ist im Original miteinzureichen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.
5. Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich am Lehrstuhl abzugeben. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Remonstrationsantrag mitsamt Original-Hausarbeit bzw. -Klausur auf postalischem Wege beim Lehrstuhl eingeht. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.