apl. Prof. Dr. Dr. Christian Vogel (Projektmitarbeiter)

Prof. Dr.Dr. Christian Vogel 
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Kulturhistorischer Kommentar zu den Statuten der Ritter- und Reformorden (Templer im Vergleich mit Johannitern und Zisterziensern)

Ein Projekt gefördert durch die DFG

Ziel des Projekts ist die vergleichende Einordnung der ordensinternen Rechtstexte der Ritterorden in einen rechts- und geistesgeschichtlichen Kontext. Den zeitlichen Rahmen bilden das 12. und 13. Jahrhundert, den historischen Kontext die Kreuzzüge, deren Folge- und Begleiterscheinungen die Ritterorden darstellen. Gegenstand der Untersuchung sind insbesondere die organisatorischen und strafrechtlichen Bestimmungen der genannten Orden. Ausgehend von den Templern werden als Vergleichsobjekte der Johanniterorden, der andere große Ritterorden dieser Zeit, gewählt sowie andererseits die Zisterzienser, zu denen über Bernhard von Clairvaux eine Verbindung besteht, wobei die Zisterzienser auch gegenüber anderen Ritterorden eine deutliche Affinität zeigten (Affiliation spanischer Orden).

Die vielfältigen Wandlungen und Entwicklungen des hohen Mittelalters beeinflussten auch die Ritterorden oder spiegeln sich in deren Rechtstexten wider. Die Ritterorden stehen in besonderer Weise zwischen geistlicher und weltlicher Sphäre. Sie eignen sich daher in einzigartiger Weise zur Erforschung offener Fragen, wie der Entstehung der Provinzialstruktur in ideengeschichtlicher Perspektive, organisatorischen Aspekten (kirchliche Wahlen, juristische Personen), dem Zusammenspiel von monastischen und ritterweltlichen Einflüssen bei den Ritterorden (Rangdenken, Lebensweise, Befehlsstrukturen) oder dem Umgang mit deviantem Verhalten am Beispiel konkreter Tatbestandsdefinitionen und Strafzumessungsüberlegungen vor dem Hintergrund sich ändernder Grundsätze insbesondere im kanonischen Strafrecht.

Das Projekt soll damit einen Beitrag zu einer ideengeschichtlich interpretierten Rechts- und Strukturgeschichte Lateineuropas leisten, indem Traditionszusammenhänge und der historische Kontext verbreiteter Zeitgeistphänomene in den Statutentexten erstmals sichtbar gemacht werden.