Prof. Dr. Christoph Gröpl

Prof. Dr. Christoph Gröpl: Lebenslauf

Von 1986 bis 1991 studierte Christoph Gröpl Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an den Universitäten Bayreuth, Genf (Schweiz) und München. Nach der ersten Staatsprüfung absolvierte er seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Regensburg, an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und an der London School of Economics and Political Science. Währenddessen promovierte er bei Prof. Dr. Peter Lerche (Universität München) mit einer Dissertation über das Recht der deutschen Nachrichtendienste. Im Anschluss an die zweite juristische Staatsprüfung arbeitete Gröpl 1994/1995 als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Würzburg und wechselte 1996 als Referent an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen. Als Preisträger des Bayerischen Habilitationsförderpreises schrieb er 1998/1999 bei Prof. Dr. Udo Steiner, damals Richter des Bundesverfassungsgerichts, seine Habilitationsschrift zum Thema "Haushaltsrecht und Reform". Im Jahr 2000 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Universität Regensburg die Venia legendi für die Fächer "Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Finanz- und Steuerrecht, sowie Verwaltungslehre".
Nach Lehrstuhlvertretungen in Erlangen und Heidelberg wurde Gröpl 2003 zum Universitätsprofessor an der Universität des Saarlandes ernannt. Von 2008 bis 2010 war er Sprecher der damaligen Abteilung Rechtswissenschaft (Prodekan), von 2014 bis 2016 war er deren Studienbeauftragter (Studiendekan) und Präsident des Juristischen Prüfungsamtes der Universität des Saarlandes. Seit 2010 leitet er die Zertifikatsausbildung "Schlüsselkompetenzen für Juristen", seit 2013 den universitären Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Steuerrecht". Von 2014 bis 2023 betreute er in Zusammenarbeit mit dem saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Qualifizierungsmaßnahmen für die Laufbahnrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst an der Universität des Saarlandes. Von 2016 bis 2023 war er fachlicher Leiter des Master-Fernstudiengangs "Steuerrecht für die Unternehmenspraxis" der Universität des Saarlandes in Kooperation mit der Technischen Universität Kaiserslautern (DISC). Zwischen November 2022 und November 2024 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes.
Im Sommersemester 2012 verbrachte Gröpl als "Visiting Scholar" (Gastprofessor) einen Lehr- und Forschungsaufenthalt an der School of Law der Universität Exeter (England); weitere Vortrags- und Forschungsreisen führten ihn an Universitäten in Kolumbien (Bogotá), China (Wuhan, Peking), Südafrika (Johannesburg), Rumänien (Krajowa, Sibiu/Hermannstadt), Vietnam (Hanoi), Frankreich (Lille, Metz), Polen (Krakau) und Russland (Moskau). 2013 lehnte er einen Ruf an die Universität Trier ab.
Forensisch ist Gröpl als Prozessbevollmächtigter in verfassungsgerichtlichen Verfahren tätig: So setzte er 2011 und 2013 für die Abgeordneten von Oppositionsfraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen u.a. die Nichtigkeitserklärung zweier verfassungswidriger Haushaltsgesetze durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch (streit. Volumen: über 3 Mrd. Euro und rd. 890 Mio. Euro); 2017 erreichte er die Nichtigkeitserklärung der Rechtsgrundlagen des Landesfinanzierungsfonds für die Beamtenversorgung (Pensionsfonds) Rheinland-Pfalz vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (damal. Vermögensstand: über 5 Mrd. Euro). Im Jahr 2021 war Gröpl Verfahrensbevollmächtigter 40 oppositioneller Abgeordneter im Hessischen Landtag, auf deren Antrag der Staatsgerichtshof des Landes Hessen das Gesetz zum "Corona-Sondervermögen" (Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz) insbesondere wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der "Schuldenbremse" für verfassungswidrig erklärte (streit. Volumen: 12 Mrd. Euro).

Prof. Dr. Christoph Gröpl
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht

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