Allgemeine Hinweise zu Klausuren und Remonstrationen
Hinweise zu den Klausuren
Im Hörsaal sind mind. 2 Plätze Abstand zu Ihren Nachbarn einzuhalten. Zur Anschauung dient folgendes Schaubild (Anordnung im Audimax):
O = Klausurant; - = freier Platz
… O - - O - - O - - O T O - - O - - O - - O …
… O - - O - - O - - O R O - - O - - O - - O …
… O - - O - - O - - O E O - - O - - O - - O …
… O - - O - - O - - O P O - - O - - O - - O …
… O - - O - - O - - O P O - - O - - O - - O …
… O - - O - - O - - O E O - - O - - O - - O …
Gesetzestexte:
- In den Gesetzen sind nur Unterstreichungen bzw. farbliche Markierungen erlaubt. Falls diese Unterstreichungen in mehr als einer Farbe vorgenommen wurden, darf kein System erkennbar sein.
- Sonstige Markierungen (Anmerkungen am Rand, Verweise auf andere Normen etc.) sind nicht zulässig.
- Post-its sind nur zur Markierung am Gesetzesanfang erlaubt; nicht an einzelnen Normen.
- Verstöße werden als Täuschungsversuch angesehen und können mit 00 Punkten geahndet werden.
Wörterbuch:
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ein Wörterbuch benutzen. Dieses Wörterbuch darf jedoch keinerlei Markierungen enthalten.
- Bitte bringen Sie ihr eigenes Papier mit. Es wird empfohlen, einen Klausurenblock für die Klausur zu benutzen.
- Bei den Blättern, auf denen Sie Ihre Klausur schreiben, ist zwingend links ein Korrekturrand von 7 cm zu lassen.
- Außerdem dürfen die Blätter nur einseitig beschrieben werden. Bringen Sie also genügend Blätter mit.
- Bringen Sie bitte einen eigenen Tacker mit!
- Auf dem Tisch sind nur folgende Dinge erlaubt: Schreibpapier, Stifte, Gesetzestext. (Bei Bedarf: Studierendenausweis, Taschentücher, Essen, Trinken). Alles andere muss sich in Ihrer geschlossenen Tasche befinden. Handys sind vor Beginn der Klausur vollständig auszuschalten.
- Toiletten dürfen nur einzeln und nach Verständigung mit den Aufsichtkräften aufgesucht werden.
- Gespräche sind nicht erlaubt.
- Jeder Täuschungsversuch kann mit 00 Punkten geahndet werden. Dies gilt insb. für die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel oder ein Überschreiten der Bearbeitungszeit.
- Während der letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit kann die Klausur nicht abgegeben werden. Anderenfalls entstünde Unruhe, die den Studierenden, die die Bearbeitungszeit ausschöpfen wollen, die Arbeit erschweren würde.
Hinweise zu Remonstrationen
(Hauptfach Rechtswissenschaft)
- Die Remonstration ist binnen einer Frist von 14 Tagen einzureichen.
- Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die korrigierten Klausuren (oder Hausarbeiten) erstmals abgeholt werden können. Hierüber wird unter Aktuelles informiert.
- Bei postalischem Versand ist das Datum des Poststempels für die Fristwahrung entscheidend.
- Die Remonstration ist grds. schriftlich einzureichen, eigenhändig zu unterschreiben und zu begründen. Die betreffende Klausur (oder Hausarbeit) ist im Original beizulegen.
- Alternativ können Remonstration und Klausur eingescannt per Mail an h.schulz(at)mx.uni-saarland.de übermittelt werden.
- Bitte geben Sie neben Namen, Anschrift und Matrikelnummer wenn möglich auch eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme an.
- In der Begründung der Remonstration ist ausführlich – ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und des Schrifttums – darzulegen, unter welchen Aspekten Korrektur und Bewertung fehlerhaft sind.
- Eine bloß subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt nicht zur Remonstration.