Voraussetzungen für die Teilnahme am Masterstudium
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.
Zugang zum LL.M.-Masterstudium erhält, wer ein dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbares und gleichwertiges juristisches Studium an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat (4 Jahre oder 240 CP).
Ausländische Staatsangehörige müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Level B2).
Als Sprachnachweis über Deutschkenntnisse bei Bewerbern, die von außerhalb des deutschsprachigen Raums kommen, wird Folgendes anerkannt:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
- Vom Goethe-Institut verliehenes Kleines Deutsches Sprachdiplom oder Großes Deutsches Sprachdiplom
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- Abschlussexamen einer deutschen bzw. deutschsprachigen Hochschule
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
- Examensabschluss im Fach Germanistik an einer ausländischen Universität
Weitere, hier nicht aufgelistete Sprachnachweise müssen gesondert überprüft werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die am Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und die ersten zwei Jahres des Studiums erfolgreich absolviert haben, sind von diesem Nachweis entbunden.
Für die Zulassung brauchen wir von Ihnen noch folgende Unterlagen:
- Zulassungsantrag und 2 Lichtbilder (digital)
- Maschinengeschriebener Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Amtlich beglaubigte Kopie des Studienabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie der Notenübersicht (Transcript of Records)
- Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises deutscher Sprache
Alle Dokumente, die nicht in deutscher, englischer, spanischer oder französischer Sprache abgefasst sind, müssen mit deutscher beglaubigter Übersetzung abgegeben werden.
Sie erhalten einen Bescheid über die Zulassung als Studierender. Diese benötigen Sie für die Immatrikulation als Student an der Universität des Saarlandes.
Voraussetzungen der Einschreibung als Student an der Universität des Saarlandes
Um Student an der Universität des Saarlandes zu werden, müssen Sie sich bei dem Studierendensekretariat immatrikulieren. Hier finden Sie weitere Informationen: www.uni-saarland.de/einschreibung-master
Voraussetzung zur Bewerbung ist weiterhin ein Zeugnis über einen juristischen Abschluss. Diese Zeugnis ist im Original oder in einer beglaubigten Kopie mit einer beglaubigten Übersetzung, sofern das Original nicht in deutscher Sprache ist, mit einzureichen.
Zur Bewerbung wird eine Kopie Ihres Reisepass oder Personalausweis benötigt.
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Sie müssen nachweisen, dass Sie während des Studienjahres im Krankheitsfall versichert sind (Krankenversicherung). Deckt Ihre bisherige Versicherung einen Krankheitsfall in Deutschland nicht ab, müssen Sie eine entsprechende Versicherung in Deutschland neu abschließen; andernfalls werden Sie vom Studierendensekretariat nicht immatrikuliert. Deckt hingegen Ihre Versicherung Krankheitsfälle in Deutschland ab, können Sie bei einem entsprechenden Nachweis von der Versicherungspflicht befreit werden.
Es ist ein Semesterbeitrag an die Universität des Saarlandes zu entrichten. Der Betrag wechselt jährlich (derzeit 256,50 € pro Semester). Dieser Betrag beinhaltet das sogenannte Semesterticket, mit dem Sie alle Busse und Bahnen im Saarland kostenlos nutzen können sowie den Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 50,00 €. Von der Entrichtung des Verwaltungskostenbeitrages sind die LL.M.-Studenten befreit, sodass der Semesterbeitrag insgesamt 206,50 € Euro pro Semester beträgt.
Die Studiengebühren für den LL.M.- Aufbausstudiengang betragen pro Semester 500,00 €.