Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Was sind die Aufgaben der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis?

Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens werden von den Ombudspersonen der Universität des Saarlandes bei Bedarf an die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zur weiteren Prüfung weitergeleitet - unter Wahrung strikter Vertraulichkeit zum Schutz des Hinweisgebers und der betroffenen Personen. Auch eine anonyme Meldung wird in einem Verfahren geprüft, sofern der anonyme Hinweisgeber belastbare und hinreichend greifbare Fakten vorlegt.

 

Wie läuft das Untersuchungsverfahren ab?

Wenn sich nach einer Vorprüfung der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten erhärtet, wird ein förmliches Untersuchungsverfahren der Kommission eröffnet. Die Kommission berät in nichtöffentlicher, mündlicher Verhandlung und prüft in freier Beweiswürdigung, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.

Danach kann es in zwei Richtungen weitergehen: Zum einen kann das Verfahren enden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für nicht erwiesen hält. Zum anderen kann ein Vorlagebeschluss für die Universitätsleitung erarbeitet werden, wenn die Kommission ein Fehlverhalten für erwiesen erachtet. Der Vorlagebeschluss bezeichnet das konkrete Fehlverhalten und enthält Vorschläge an die Universitätsleitung über die möglichen akademischen, arbeits- oder beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen – je nach Grad des Fehlverhaltens.