Campus Saarbrücken
Sie sind neu an der Universität?
- Fragebogen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsvorsorge Alle Beschäftigten müssen vor Aufnahme der Tätigkeit diesen Fragebogen ausfüllen und direkt dem Betriebsärztlichen Dienst zusenden.
Sie erledigen Bildschirmarbeit? Sie benötigen eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Zugang zur Vorsorge:
Gemäß ArbMedVV werden Sie, wenn Sie Bildschirmarbeit erledigen, von der Arbeitgeberin regelmäßig zu einer Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ eingeladen (Angebotsvorsorge). Für die Uni-Beschäftigten in Saarbrücken werden die Einladungen über den Betriebsärztlichen Dienst der UdS (Campus SB) organisiert.
Wenn Sie bislang keine (neue) Einladung erhalten haben, aber akut den Eindruck haben, dass Ihre Sehkraft nachgelassen hat oder andere gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit aufgetreten sind, können Sie auch einen individuellen Termin vereinbaren (Wunschvorsorge, Kontakt: barzt@mx.uni-saarland.de).
Im Rahmen der Vorsorge findet ein Anamnese-Gespräch statt und es werden Ihnen arbeitsplatzbezogene Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens angeboten. Die angebotenen Untersuchungen können bei Bedarf auch auf andere Organsysteme (z. B. das Muskel-Skelett-System) ausgeweitet werden.
Die Bestimmung des Sehvermögens findet mit der vorhandenen Sehhilfe statt. Bitte bringen Sie daher (wenn vorhanden) Ihre normale Sehhilfe zum Vorsorgetermin mit (Brille, Kontaktlinsen, Gleitsichtbrille, Lesebrille, etc.), damit die Untersuchung des Sehvermögens ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Weiteres Vorgehen und rechtlicher Rahmen:
Wenn sich im Rahmen der Vorsorge herausstellt, dass Ihr (korrigiertes) Sehvermögen für ein beschwerdefreies Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz nicht ausreicht, erhalten Sie eine betriebsärztliche Bescheinigung, dass Sie eine sog. Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zumindest einen Teil der Kosten der Bildschirmarbeitsplatzbrille zu übernehmen.
Betriebsärztliche Vorsorge findet in einem eigenen Versorgungssektor statt in dem die gesundheitlichen Risiken der Belegschaft alleine über die Arbeitgeberin versichert sind. Erst wenn die betriebsärztliche Bescheinigung vorliegt, können Sie daher eine Kostenerstattung von der Beihilfe-Stelle anfordern. Ein augenärztliches Attest oder Attest eines Optikers reicht dafür nicht aus, es muss eine entsprechende Bescheinigung von einer Betriebsärztin/ von einem Betriebsarzt vorliegen.
Da sich die Bewertung des Bedarfs einer Bildschirmarbeitsplatzbrille immer auf die aktuelle (korrigierte) Sehfunktion bezieht, gilt eine einmal ausgestellte Bescheinigung nicht für alle nachfolgenden Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Die Bewertung muss bei neuem Bedarf aktualisiert werden.
Eine Bescheinigung nach Aktenlage/Vorlage eines augenärztlichen Ergebnisses kann leider nicht durchgeführt werden. Sie müssen selbst einen Vorsorgetermin in der betriebsärztlichen Dienststelle (Geb. B8.2 – Gebäude der Sportwissenschaften) wahrnehmen.
Individuelle arbeitsmedizinische Beratungen
Neben der betriebsärztlichen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität des Saarlandes bieten wir individuelle arbeitsmedizinische Beratungen u.a. zu folgenden Themenbereichen an:
- Dienstreisen einschl. Impfungen und prophylaktische Maßnahmen
- Psychosoziale Probleme mit ggf. Vermittlung von Hilfsangeboten geeigneter Institutionen
- Gesundheitsförderung durch Sport, Ernährung, Entspannung
Der Betriebsärztliche Dienst arbeitet fachlich selbständig und weisungsfrei. Alle erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie der Inhalt von Beratungsgesprächen unterliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.
Kontakt
Betriebsärztlicher Dienst Campus Saarbrücken
Gebäude B8 2
Tel.: 0681 302-3753
Fax: 0681 302-4615
barzt(at)mx.uni-saarland.de
Telefonzeiten für Terminvereinbarungen/-verlegungen
Montag bis Freitag: 8:15 Uhr - 11:00 Uhr
Medizinische Notfälle
Tel. 70400 oder 70402 (= Sekretariat des Instituts für Sport- und Präventivmedizin)
Die ärztliche Notfallversorgung erfolgt durch den diensthabenden Arzt des Sportmedizinischen Instituts, durchgehend von 8:00 bis 16:30 Uhr, freitags bis
15:30 Uhr.
Wichtige Rufnummern
Notruf: 112
Bitte beachten Sie die in jedem Gebäude ausgehängten "Merkblätter für das Verhalten bei Unfällen und Erkrankungen".