Hinweise zur Vergabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist es erforderlich, dass der/die Studierende mind. 112 CP des Bachelor-Studiums bereits erworben hat.
Die Zulassung zur Masterarbeit kann versagt werden, wenn der/die Studierende nicht mind. 60 CP des Master-Studiums bereits erworben hat.
Die Auswahl des Bacherlor- und Masterarbeitsthemas sowie die Festlegung des Bearbeitungszeitraums erfolgt im Rahmen der Themenbereichsabsprache. Diese findet regelmäßig nach der Anmeldung eine Woche vor dem Ziehungstermin statt.
Mit der Ziehung der Bachelor- und Masterarbeit beginnt der offizielle Bearbeitungszeitraum.
Die Vergabe von Bacherlor- oder Masterarbeit findet monatlich statt.
Für weitere Informationen siehe Bewerbung bzw. wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Engels.