Vorlesung Datenschutz in der Praxis

Die Vorlesung „Datenschutz in der Praxis“ wird dieses Jahr online angeboten.

- Vorlesung -

Dozent: Prof. Dr. Christoph Sorge

Zeit/Ort: Di., 18:15-19:45 Uhr; Beginn: 5.11.2024

Zugangsdaten:

MS-Teams

TerminDozent/in Thema 
05.11.Steve Ritter„IT-Sicherheit am Beispiel des Datenschutzes“
19.11.RA Dr. Carlo Piltz„Highlights aus Rechtsprechung und Aufsichtsbehördenpraxis zu den DSGVO-Betroffenenrechten“
26.11. RAin Carola Sieling"Cyberangriff in meiner Organisation - was ist zu tun?“
10.12.Prof. Dr. Alexander Golland &
Laura Reuters
„KI und Datenschutz: Antagonie oder Synergie?“
14.01.Prof. Dr. Ronald PetrlicAktuelles zum Technischen Datenschutz
21.01.RAin Dr. Astrid Auer-ReinsdorffDatenverarbeitung im Ausland – What to do
28.01.RAin Anna CardilloEntwurf eines neuen Beschäftigtendatengesetz: Top oder Flop?
04.02.Heiko Roth TBA

Informationen zur Prüfungsleistung für LLM-Studierende und Zertifikatsstudium

Sofern Sie im Rahmen des LL.M.-Studiengangs „Informationstechnologie und Recht“ in dieser Lehrveranstaltung oder im Zertifikatsstudium eine Prüfungsleistung erbringen möchten, gelten die folgenden Anforderungen.

Es ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu erstellen, die maximal 10 Seiten umfasst (für Formalia s.u.). Inhaltlich soll sich die Ausarbeitung mit einem Thema befassen, das im Rahmen der Lehrveranstaltung von einem der Referentinnen und Referenten behandelt wurde. Sie wählen bitte eigenständig ein Thema, welches sich einem der Vortragsthemen zuordnen lässt. Behandelt werden soll entweder das konkrete Thema des Vortrags oder ein spezifischer Teilbereich davon. Ziel ist eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Ihrer gewählten Themenstellung. Die üblichen wissenschaftlichen Standards sind zu wahren; die inhaltlichen Erwartungen sind mit denen an eine Seminararbeit vergleichbar. In die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung fließt ausdrücklich auch die Wahl Ihres Themas ein; achten Sie dabei v.a. darauf, dass Sie das gewählte Thema in einer sinnvollen inhaltlichen Tiefe im Rahmen der maximal 10 Seiten analysieren und selbst dazu Stellung nehmen können. Wählen Sie daher ggf. auch nur einen spezifischen Teilbereich als Ihr Thema. Die Ausführungen der Referentinnen und Referenten sollen in Ihrer Ausarbeitung angemessen gewürdigt werden.

Formalia:

Die Ausarbeitung soll maximal 10 einseitig beschriftete Seiten (DIN A4 Format) umfassen. Nicht eingerechnet sind hierbei Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Erklärung der eigenständigen Anfertigung.

  •  Schriftart Times New Roman (im Text 12 Punkt, in den Fußnoten 10 Punkt)
  •  Zeilenabstand im Text 1,5 Zeilen, in den Fußnoten einfach
  •  Seitenrand rechts 4 cm; Seitenrand links sowie die Ränder oben und unten jeweils 2 cm

Verstöße gegen diese Vorgaben führen aus Gründen der Chancengleichheit zu Punktabzügen.

Abgabe:

Die Ausarbeitung ist als .pdf-Datei an die Mailadresse des Lehrstuhls (lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de) zu senden (Betreff: Prüfungsaufgabe Datenschutz in der Praxis, Name, Vorname).

Abgabe: bis