Vorlesung Datenschutz in der Praxis
- Vorlesung -
Dozent: Prof. Dr. Christoph Sorge
Zeit/Ort: Di, 18 – 20 Uhr c.t. 14-täglich, B4.1, 0.07
Beginn der Vorlesung: 05.11.2019
Vorträge:
28.01.2020 Rainer Jochem: Zwischen Hackern und Paragraphen: Alltag der Informationssicherheit
16.01.2020 Prof. Dr. Dieter Kugelmann - Strukturfragen des Datenschutzes
14.01.2020 Dr. Carlo Piltz - Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis – Jahresrückblick 2019
03.12.2019 Michael Weller: IT-Compliance bei Internet-Auftritten – Website-Quick-Check
19.11.2019 Ninja Marnau: Wissenschaft und Praxis. Wie das Recht Technologie gestalten will.
05.11.2019 Dr. Ronald Petrlic: Technischer Datenschutz
Vortrag im Rahmen des IMK
Im Rahmen des Informations- und Medienrechtlichen Kolloquium Saarbrücken (IMK) wird am Donnerstag, den 16.01.2020, um 18 Uhr c.t. der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, zu den Strukturfragen des Datenschutzes vortragen.
Das IMK findet unabhängig von der Vorlesung Datenschutz in der Praxis statt, ist für Teilnehmer der letzteren aber eine sehr interessante Möglichkeit, die Einblicke in das Datenschutzrecht weiter zu vertiefen.
Es besteht die Möglichkeit, zu diesem Vortrag eine Zusammenfassung mit den üblichen Modalitäten zu verfassen (Abgabefrist: 30.01.2020). Dies wird dann wie eine Zusammenfassung einer regulären Veranstaltung Datenschutz in der Praxis gewertet."
Informationen zum Ablauf und Prüfungsmodus der Veranstaltung
Im Wintersemester 2019/2020 werden im Rahmen der Veranstaltung „Datenschutz in der Praxis“ vier Vorträge angeboten. Informationen zum nächsten Vortragstermin finden Sie immer auf dieser Webseite.
Teilnehmer der LL.M.-Studiengänge „Informationstechnologie und Recht“ des Instituts für Rechtsinformatik bzw. „Europäisches und Internationales Recht“ des Europa-Instituts können im Rahmen der Vorlesung 3 CP erwerben.
Die Voraussetzungen und Modalitäten hierfür entnehmen Sie bitte dem Folgenden.
Für Studierende des LL.M. Informationstechnologie und Recht:
Prüfungsmodus:
Zusammenfassung von drei Veranstaltungen im Wintersemester 2019/2020, jeweils zwischen 750 und 1000 Wörtern.
- Abgabefrist: wird pro Termin jeweils hier bekannt gegeben, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Abgabe per E-Mail (bitte ausschließlich als .pdf-Dokument) z. Hd. Herrn Prof. Dr. Christoph Sorge an: lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de.
- Die Zusammenfassungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Sie benötigen drei bestandene Zusammenfassungen, um die 3 CP zu erwerben.
Bitte beachten Sie, dass Sie ihre Teilnahme jeweils nach Ende der Vorlesung, für welche Sie eine Zusammenfassung einreichen möchten, durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste bestätigen.
Für Studierende des LL.M. Europäisches und Internationales Recht:
Prüfungsmodus:
Nach Rücksprache mit dem Europa-Institut können Sie grundsätzlich nach denselben Modalitäten wie die Teilnehmer des LL.M.-Studiengangs Informationstechnologie und Recht im Rahmen der Veranstaltung 3 CP erwerben.
Die Abgabe der Zusammenfassungen ist daher als sog. alternatives Prüfungsverfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang „Europäisches und Internationales Recht“) zugelassen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen aufgrund der Regelungen Ihres Masterstudiengangs keine CP auf unbenotete Leistungen ausgestellt werden können.
Sie erhalten daher auf Ihre Zusammenfassungen eine Gesamtnote, die jeweils zu gleichen Teilen aus den drei am besten bewerteten Zusammenfassungen gebildet wird.
Es ist somit für die Zwecke einer möglichen Notenverbesserung zulässig, mehr als drei Zusammenfassungen einzureichen.
Folglich ergibt sich für Sie folgender Prüfungsmodus:
- Zusammenfassung von drei Veranstaltungen im Wintersemester 2019/2020, jeweils zwischen 750 und 1000 Wörtern.
- Abgabefrist: wird pro Termin jeweils hier bekannt gegeben, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Abgabe per E-Mail (bitte ausschließlich als .pdf-Dokument) z. Hd. Herrn Prof. Dr. Christoph Sorge an: lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de.
- Die Zusammenfassungen werden mit einer Gesamtnote bewertet, die zu je 1/3 aus den drei am besten bewerteten Zusammenfassungen gebildet wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie ihre Teilnahme jeweils nach Ende der Veranstaltung, für welche Sie eine Zusammenfassung einreichen möchten, durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste bestätigen.
Anmeldung:
Es ist keine gesonderte Anmeldung zur Veranstaltung/zum Prüfungsmodus beim Lehrstuhl für Rechtsinformatik notwendig. Aus organisatorischen Gründen bittet Sie jedoch das Europa-Institut darum, eine Anmeldung für die Veranstaltung per Moodle vorzunehmen.
Informationen für beide Masterstudiengänge:
- Die Ergebnisse der Bewertungen werden Sie über ein Lehrstuhlsystem auf dieser Webseite abrufen können. Weitere Informationen dazu folgen.
- Die Präsentationsfolien werden jeweils erst nach Abgabefrist bereitgestellt.
- Abgabefrist für den Vortrag von Ninja Marnau vom 19.11.2019: 03.12.2019
- Abgabefrist für den Vortrag von Michael Weller vom 03.12.2019: 17.12.2019
- Abgabefrist für den Vortrag von Dr. Carlo Piltz: 28.01.2020
- Abgabefrist für den Vortrag von Prof. Dieter Kugelmann: 30.01.2020
- Abgabefrist für den Vortrag von Rainer Jochem: 11.02.2020
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Herrn Maximilian Leicht (Maximilian.Leicht(at)uni-saarland.de).