Vorlesung Recht der Cybersicherheit
Recht der Cybersicherheit
- Vorlesung -
Dozenten: Prof. Dr. Christoph Sorge, Stephanie Vogelgesang
Zeit/Ort: Mo, 16-18 Uhr (c.t.) und Fr, 16-18 Uhr (c.t.), E9.1, 0.05
Aufgrund der großen Nachfrage findet die Vorlesung ab sofort im Hörsaal 0.05 statt.
Die Vorlesung am Freitag, dem 16.12.2016 fällt aus.
Zielgruppe der Vorlesung
- Studierende der Informatik und verwandter Studiengänge
Ziel der Vorlesung
Die Vorlesung soll Informatikern und Studierenden der Cybersicherheit einen Einblick in das juristische Denken und Arbeiten geben. Neben allgemeinen Konzepten werden exemplarisch Rechtsgebiete, die für berufliche Tätigkeiten im Bereich Cybersicherheit besonders relevant sein dürften, behandelt.
Die Vorlesung dient auch der Umsetzung des Anspruchs, den die Gesellschaft für Informatik in ihren ethischen Leitlinien formuliert: „Vom Mitglied wird erwartet, dass es die einschlägigen rechtlichen Regelungen kennt, einhält und gegebenenfalls an ihrer Fortschreibung mitwirkt.“ Sie hat hingegen nicht den Anspruch, den Besuch von Rechtsvorlesungen zu ersetzen (etwa im Nebenfach Rechtsinformatik). Sie kann jedoch auch aufzeigen, welche Rechtsgebiete für Vertiefung von Interesse sein könnten und wann es sich in der Praxis lohnt oder angebracht ist, sich einen Rechtsbeistand zu besorgen.
Nach einer allgemeineren Einführung ist die Vorlesung wie folgt aufgebaut:
Prof. Dr. Sorge vermittelt Ihnen unter anderem Aspekte des Datenschutzrechts und des Urheberrechts. Dabei soll der Bereich des Datenschutzes vertiefend erörtert werden und insbesondere das BDSG, TMG und TKG sowie die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung umfassen. Auch werden aktuelle, wichtige Urteile im IT-Recht in der Vorlesung vorgestellt und besprochen.
Frau Vogelgesang vermittelt einen umfassenden Einblick in das Strafrecht. Neben allgemeinen strafrechtlichen Normen werden insbesondere Delikte des sogenannten „Cyberstrafrechts“ betrachtet. Dabei wird ein Teil der Veranstaltung die spezifisch strafrechtliche Bewertung von Cyberangriffen darstellen.
Abschließend wird Strafprozessrecht beleuchtet (u.a. Aspekte der Beschlagnahmung und Durchsuchung).
Wenn Sie diese Vorlesung gehört haben, sollten sie beispielsweise wissen,
- welche Rechtsgebiete es gibt
- welche Auslegungsprinzipien es gibt
- wie man Gesetze zitiert
- wie für ein juristisches Fachgebiet relevante Literatur (z.B. in juristischen Publikationsdatenbanken) zu finden ist
- unter welchen Umständen das Dekompilieren von Software zulässig ist
- ob bei einem Datenverarbeitungsprozess das Datenschutzrecht zur Anwendung kommt
- wie weit ein Forscher bei der De-Anonymisierung von Daten gehen darf
- bei welchen Aktivitäten im Internet Sie sich strafbar machen könnten und
- wie Cyberangriffe strafrechtlich bewertet werden
Materialien
Sie benötigen für die Vorlesung die Gesetzestexte des BDSG und StGB (dtv-text).
Die Materialien sind nach der jeweiligen Veranstaltung zeitnah verfügbar unter:
https://hyperion.cispa.saarland/folien/2016-WS/Recht-Cybersicherheit/
Klausur
Die erste Klausur findet am 20.2. um 12:00 statt.
Die Ergebnisse sind abrufbar unter https://hyperion.jura.uni-saarland.de/recht-cybersicherheit-ws16
Vorausgesetzt sind die Gesetzestexte des StGB, BDSG, TMG, TKG (im TMG und TKG nur datenschutzrechtliche Vorschriften sowie die Definitionen) und StGB. Sollten weitere Gesetzestexte benötigt werden, werden diese mit der Klausur ausgeteilt. Sie können auch eine umfangreichere Textausgabe (insbesondere: Datenschutzrecht, Beck-Texte im dtv) verwenden. In den mitgebrachten Gesetzestexten sind Hervorhebungen und Markierungen, auch mit Klebezetteln, erlaubt. Weiterhin erlaubt sind Randbemerkungen in Form von einzelnen (!) Stichworten.
Die 2. Prüfung kann ggf. nach Anzahl der Vorlesungsteilnehmer bzw. Prüfungsanmeldungen auch mündlich erfolgen.
Die Nachklausur findet am 31.3., 12:00-14:30 Uhr (120 Minuten), im Günter-Hotz-Hörsaal statt.
Die Ergebnisse sind abrufbar unter https://hyperion.jura.uni-saarland.de/recht-cybersicherheit-ws16-2